Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Ketten aus Eisendraht, die der Schlosser 
bearbeitung unterzogen wurden, oder auch nicht — nach 
Art. 156, P. 1 (C. 87, Nr. 2658). 
2. aus Kupfer, Kupferlegierungen und allen 
im Art. 143 genannten Metallen und Metall 
legierungen: 
a) jeder Art, ausser den besonders ge 
nannten, für das Pud 
Nägel aus Kupferdraht — nach Art. 156, P. 2 
lit. a (C. 92, Nr. 14 043). 
Karden und Kardenbänder aus Kupfer 
draht — nach Art. 156, P. 2 lit. a (C. 94, Nr. 21 903). 
Schrauben für Holz aus Kupferdraht — nach Art. 
156, P. 2 lit. a (C. 99, Nr. 6238). 
b) Drahtgewebe, angefertigt aus Draht mit 
einem Durchmesser: 
«) von 1 bis einschliesslich 0,2 mm, für 
das Pud 
ß) von weniger als 0,2 mm, für das Pud 
Gewebe, die ausschliesslich aus kupferner, nicht ver 
goldeter und nicht versilberter Lametta hergestellt sind, 
— nach Art. 156, P. 2 lit. b (C. 01, Nr. 9335). 
c) Draht (auch in Form eines Bündelchens 
oder Seils), mit Gespinststoffen, Gutta 
percha, Kautschuk oder anderen ge 
meinen Materialien überzogen, mit einem 
Durchmesser der einzelnen Drähte: 
a) von 0,2 mm und darüber, für das Pud 
ß) von weniger als 0,2 mm, für das Pud 
Metallische Elektrizitätsleiter, ein Bündel 
von Kupferdrähten darstellend, wobei jeder einzelne Draht 
mit Faserstoffen überzogen, das ganze Bündel aber mit einer 
Schicht geteerten Gewebes, einer Schicht dünner Zinnfolie 
und von aussen mit einem baumwollenen Geflecht überzogen ist, 
stellen in Ermangelung einer festen metallischen Bedeckung 
(Panzer) keine Kabel dar und sind daher nach Art. 156, P. 2 
lit. c, des Tarifs zu verzollen. Zur Bestätigung des C. 93, 
Nr. 11 146, vergl. unter Art. 156, P. 3 (C. 10, Nr. 36 911). 
Anmerkung. Draht und Drahtwaren 
jeder Art, mit Seide, auch gemischt mit anderen 
Gespinststoffen, überzogen, werden nach den ent 
sprechenden Punkten dieses Artikels mit einem 
Zuschlag von 50 v. H. verzollt. 
Erzeugnisse, die aus Draht oder Stangen, 
die in den Punkt 2 lit. a des Tarifartikels 155 hineingehören, 
11,25 R 
16,20 R 
17,70 R 
16,20 R 
17,70 II
	        
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