Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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3.  Dynamo-elektrische  Maschinen  und  Elektromotoren ­
  jeder  Art,  elektrische  Transformatoren,
für  das  Pud  8,50  R
Die  Tarifierung  von  Elektromotoren,  die  auf
ihrer  Achse  eine  Ventilationseinrichtung  haben,  nach  Art.  167,
P.  3,  ist  durch  Ukas  des  Dirigierenden  Senats  vom  Jahre
1908,  Nr.  4828  gebilligt  worden  (C.  09,  Nr.  5962,  P.  29).
Staubreinigungs-Apparate  aus  Eisen  mit
Elektromotor  —  der  Apparat  nach  Art.  167,  P.  1  lit.  a;  der
Motor  —  nach  Art.  167,  P.  3  (C.  09,  Nr.  34  804).
Elektromagnetische  Maschinen,  wie
Elektromotoren  —  nach  Art.  167,  P.  3  (C.  09,  Nr.  34  804).
4.  landwirtschaftliche  Maschinen  und  Geräte,
ohne  Dampfmotoren,  nicht  besonders  genannt;
Modelle  derselben,  für  das  Pud  1,05  R
4.  Vertragsgemäss:  Für  das  Pud  0,75  R
Durch  einen  vom  Einanzminister  bestätigten  Beschluss
der  Tarifkommission  vom  13.  Mai  1894,  Nr.  21,  ist  bestimmt
worden,  nach  Art.  167,  P.  4,  des  Tarifs  durchzulassen 1 ):
I.  Landwirtschaftliche  Maschinen  und
Geräte,  welche  dienen:  a)  zur  Bearbeitung  und  Vorbereitung ­
  des  Bodens  für  Felder,  Gemüse-  und  Obstgärten;
b)  zum  Säen  selbst  und  zum  Setzen  von  Knollen;  c)  zum
Abernten  und  Einheimsen  der  Bodenerzeugnisse;  d)  zum
Trennen  der  Samen  von  den  Stengeln  und  zur  Behandlung  des
Kornes,  und  ihm  die  Gestalt  zu  geben,  in  der  es  in  den  Handel
kommt;  e)  zur  anfänglichen  Bearbeitung  von  Faserpflanzen;
f)  zur  Pflege  von  Bäumen  und  Sträuchern  und  g)  zum  Ausroden ­
  von  Wurzeln.  Zu  diesen  Kategorien  landwirtschaftlicher
Maschinen  und  Geräte  sind  zu  zählen:  Hakenpflüge,  Pflüge,
Schnellpflüger  (Kultivatoren  und  Exstirpatoren),  Saatpflüge, ­
  Häufelpflüge,  Schuffel-  und  Jätpflüge,  Schollenbrecher, ­
  Wiesenhobeln,  Kartoffelpflüge,  Vorspann-Ackerwalzen, ­
  Düngerstreumaschinen,  Eggen,  Säemaschinen,  Kartoffelsetzer, ­
  Erntemaschinen,  Halmsammler,  Garbenbinder,
Mähmaschinen,  Heuwender,  Vorspann-  und  Handrechen  (auf
Rädern),  Heusammler,  Schoberhäufer,  Kartoffel-  und  Rübenheber, ­
  Dreschmaschinen,  Zuführer  und  Elevatoren  für  Dreschmaschinen, ­
  Windigungsmaschinen,  Sortiermaschinen,  Hirseschälmaschinen, ­
  Schüttelsiebe  (geneigte  Siebe  zum  Sortieren
von  Flachssamen),  Kornreinigungs-  und  Darrmaschinen,
Kornsiebe,  Strohschüttler,  Kleereiben,  Maschinen  zum  Abtrennen ­
  der  Flachsköpfe,  Flachs-  und  Hanfbrecher,  Gins
(Maschinen  zum  Entkapseln  der  Baumwollenfrucht),  Maschinen
und  Apparate  zum  Besprühen  von  Rebstöcken,  Obstbäumen
und  Sträuchern,  Apparate  zum  Fangen  schädlicher  Tiere
und  Rodeapparate  jeder  Art.

')  Bei  der  Anwendung  dieses  Zirkulars  muss  berücksichtigt
werden,  dass  einige  der  in  ihm  aufgeführten  Maschinen  und
Apparate  durch  ein  späteres  Gesetz  in  P.  6  (des  Art.  167)
genannt  und  demgemäss  verzollt  werden.
            
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