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3. Dynamo-elektrische Maschinen und Elektromotoren
jeder Art, elektrische Transformatoren,
für das Pud 8,50 R
Die Tarifierung von Elektromotoren, die auf
ihrer Achse eine Ventilationseinrichtung haben, nach Art. 167,
P. 3, ist durch Ukas des Dirigierenden Senats vom Jahre
1908, Nr. 4828 gebilligt worden (C. 09, Nr. 5962, P. 29).
Staubreinigungs-Apparate aus Eisen mit
Elektromotor — der Apparat nach Art. 167, P. 1 lit. a; der
Motor — nach Art. 167, P. 3 (C. 09, Nr. 34 804).
Elektromagnetische Maschinen, wie
Elektromotoren — nach Art. 167, P. 3 (C. 09, Nr. 34 804).
4. landwirtschaftliche Maschinen und Geräte,
ohne Dampfmotoren, nicht besonders genannt;
Modelle derselben, für das Pud 1,05 R
4. Vertragsgemäss: Für das Pud 0,75 R
Durch einen vom Einanzminister bestätigten Beschluss
der Tarifkommission vom 13. Mai 1894, Nr. 21, ist bestimmt
worden, nach Art. 167, P. 4, des Tarifs durchzulassen 1 ):
I. Landwirtschaftliche Maschinen und
Geräte, welche dienen: a) zur Bearbeitung und Vorbereitung
des Bodens für Felder, Gemüse- und Obstgärten;
b) zum Säen selbst und zum Setzen von Knollen; c) zum
Abernten und Einheimsen der Bodenerzeugnisse; d) zum
Trennen der Samen von den Stengeln und zur Behandlung des
Kornes, und ihm die Gestalt zu geben, in der es in den Handel
kommt; e) zur anfänglichen Bearbeitung von Faserpflanzen;
f) zur Pflege von Bäumen und Sträuchern und g) zum Ausroden
von Wurzeln. Zu diesen Kategorien landwirtschaftlicher
Maschinen und Geräte sind zu zählen: Hakenpflüge, Pflüge,
Schnellpflüger (Kultivatoren und Exstirpatoren), Saatpflüge,
Häufelpflüge, Schuffel- und Jätpflüge, Schollenbrecher,
Wiesenhobeln, Kartoffelpflüge, Vorspann-Ackerwalzen,
Düngerstreumaschinen, Eggen, Säemaschinen, Kartoffelsetzer,
Erntemaschinen, Halmsammler, Garbenbinder,
Mähmaschinen, Heuwender, Vorspann- und Handrechen (auf
Rädern), Heusammler, Schoberhäufer, Kartoffel- und Rübenheber,
Dreschmaschinen, Zuführer und Elevatoren für Dreschmaschinen,
Windigungsmaschinen, Sortiermaschinen, Hirseschälmaschinen,
Schüttelsiebe (geneigte Siebe zum Sortieren
von Flachssamen), Kornreinigungs- und Darrmaschinen,
Kornsiebe, Strohschüttler, Kleereiben, Maschinen zum Abtrennen
der Flachsköpfe, Flachs- und Hanfbrecher, Gins
(Maschinen zum Entkapseln der Baumwollenfrucht), Maschinen
und Apparate zum Besprühen von Rebstöcken, Obstbäumen
und Sträuchern, Apparate zum Fangen schädlicher Tiere
und Rodeapparate jeder Art.
') Bei der Anwendung dieses Zirkulars muss berücksichtigt
werden, dass einige der in ihm aufgeführten Maschinen und
Apparate durch ein späteres Gesetz in P. 6 (des Art. 167)
genannt und demgemäss verzollt werden.