Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

228

nach  Art.  174,  P.  8,  die  zugehörigen  Motoren  gesondert  —
nach  Art.  167,  und  2.  für  ausserstädtische  Bahnen,  die  Dampfeisenbahnen ­
  gleichbedeutend  sind  —  nach  den  Punkten  1—7
des  Art.  174  (C.  99,  Nr.  6238,  P.  42).
9.  einspännige,  für  das  Stück  375,—  R
Pferdeeisenbahnwaggons,  auch  wenn  sie
nach  den  Verhältnissen  der  gegebenen  Örtlichkeit  zum  Bespannen ­
  mit  zwei  Pferden  eingerichtet  sind  —  nach  Art.  174,
P.  9,  in  allen  den  Fällen,  wenn  diese  Waggons  nicht  über
sechzehn  gedeckte  oder  nicht  über  zwanzig  ungedeckte
Passagierplätze  haben  und  dabei  nicht  mit  Imperialen  versehen ­
  sind  (C.  89,  Nr.  72,  P.  3).
Zusammen  mit  den  Wagen  eingeführte  Kontrollapparate
  —  siehe  Art.  169  (C.  07,  Nr.  627).
175.  See-  und  Flussschiffe  in  vollständigem  Zustande
mit  vollem  Takelwerk  oder  ohne  solches:
1.  eiserne  Seeschiffe,  von  jeder  Ton  des  vollen

Raumgehalts:
a)  bei  den  ersten.  100  Tons,  für  die  Ton  .  57,—  R
b)  bei  den  folgenden  Tons,  von  100  bis
1500  Tons,  für  die  Ton  30,—  R
c)  bei  den  folgenden  Tons,  von  1500  und
darüber,  für  die  Ton  15,—  R

2.  eiserne  Schiffe,  für  den  Verkehr  auf  Flüssen
und  Seen  und  auf  dem  Kaspischen  Meere  be-  ,
stimmt,  sowie  die  zur  Arbeit  in  den  Seehäfen
bestimmten  Bugsierdampfer,  Barken  und  schwimmenden ­
  Kräne:
a)  Andere  als  Dampfschiffe,  von  jeder  Ton
des  vollen  Raumgehalts  30,—  R
b)  Dampfschiffe,  ausser  dem  unter  lit.a  dieses
Punktes  für  Fahrzeuge  ohne  Dampfbetrieb ­
  festgesetzten  Zolle  vom  vollen
Raumgehalt  noch  von  jedem  Quadratfuss

der  Heizfläche  der  Kessel  4,50  R
3.  hölzerne  Fluss-  und  Seeschiffe:
a)  Andere  als  Dampfschiffe,  von  jeder  Ton
des  vollen  Raumgehalts  12,—  R

b)  Dampfschiffe,  ausser  dem  unter  lit.  a
dieses  Punktes  für  Fahrzeuge  ohne
Dampfbetrieb  festgesetzten  Zolle  vom
vollen  Raumgehalt  noch  von  jedem  Quadratfuss ­
  der  Heizfläche  der  Kessel  .  .  4,50  R
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.