Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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allein, oder als Bestandteil einer Mäh- und Garbenbinde 
maschine eingeführt wird (C. 10, Nr. 39 320). 
Baumwollene Fischnetze — nach Art. 190 (C. 88, 
Nr. 1367, P. 4). 
Gymnastische Utensilien aus Stricken, 
selbst mit Teilen aus Eisen und Holz — nach Art. 190 (C. 94, 
Nr. 21 903, P. 15). 
Strickfabrikate aus dem in den Punkten 2 und 3 
des Art. 179 genannten vegetabilischen Material — nach 
Art. 190 (C. 99, Nr. 6238, P. 52). 
Schnüre durch Drehen hergestellt — s. unter 
Art. 205, P. 2, das C. 10, Nr. 36 911. 
Anmerkung. Siehe die gemeinsamen An 
merkungen zu den Artikeln 183—209 unter dem 
Artikel 209. 
191. Jute- und Leinwandsäcke, sowie grobe Gewebe 
aus Jute zu Säcken und zum Verpacken, für das 
Pud 
Anmerkung 1. Fussmatten und Dielen 
läufer aus Jute, Manilahanf und diesen ähnlichen 
Materialien werden nach diesem Artikel (191) mit 
einem Zuschlag von 50 v. H. verzollt. 
Dielenläufer aus Kokosfasern, auch 
mehrfarbig gefärbt — nach Art. 191, Anm. 1 (C. 09, 
Nr. 34 804). 
Erzeugnisse, die zum Gebrauch in Fabriken 
zur Beförderung von Fabrikmaterial aus 
einem Raum in den anderen bestimmt, durch Flechten aus 
Manilahanf hergestellt sind und das Aussehen von Tüchern 
ähnlich wie Dielenläufer haben — nach Art. 191 des Tarifs 
mit 50 v. H. Zuschlag laut Anm. 1 zu diesem Artikel (C. 10, 
Nr. 36 911). 
Anmerkung 2. 1 ) 
Anmerkung 3. Gestattet ist die zollfreie 
Rückeinfuhr von Säcken, in welchen Getreide in 
Körnern, Mehl, Grütze, Kleie und andere Produkte 
der Verarbeitung von Korn, Stärke, Samen der 
Hülsenfrucht- und Oelpflanzen und Körner von 
Futter- und Gartenkräutern usw. ausgeführt waren. 
l ) In Abänderung und Ergänzung der einschlägigen 
Gesetzesbestimmungen sind zeitweilig für die Dauer von 
fünf Jahren, bis zum 29. Dezember 1910, folgende Regeln 
erlassen worden: 
1. Die zollfreie Wiedereinfuhr von Verpackungs 
material jeder Art, das zur Ausfuhr von Waren gedient 
hat, aus dem Auslande und Finland ist mit Erlaubnis des 
4,29 
17
	        
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