Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Ringe für Hüte ,(Hutkörper ? Krampen für 
Hüte ?) aus Geweben in gleicher Weise wie Hüte in vor 
gearbeitetem Zustand — nach Art. 210, P. 1 (C. 07, Nr. 626, 
P. 21). 
2. Hutstumpen, gewalkt aus Haar, Wolle, 
gefärbt und ungefärbt, ohne jegliches Merkmal 
einer Formung derselben zu Hüten, für das Stück 0,75 R 
Filzseheiben für Hüte, wie Hutstumpen 
— nach Art. 210, P. 2 (C. 10, Nr. 620). 
3. lederne und lackierte Hüte, für das Pfund 2,Q2 1 / 2 R 
4. Strohhüte und genähte Hüte aus Stroh 
nachahmendem, aus vegetabilischen Stoffen an 
gefertigtem Flechtwerk verschiedener Art, mit 
oder ohne Zusatz von Seide und unechtem Gold 
oder Silber, für das Pfund 6,— R 
Stroh hüte aller Art in unfertiger Gestalt — nach 
Art. 210, P. 4 (C. 81, Nr. 20 833). 
Der Dirigierende Senat hat durch Ukas von 1908, 
Nr. 10 856 die Tarifierung von Strohhüten in vor 
gearbeiteter Form, die das Aussehen von Hutstumpen haben, 
nach Art. 210, P. 4, bestätigt (C. 09, Nr. 5962, P. 49). 
5. Mützen aller Art ohne Pelzwerk, für das 
Stück 0,75 R 
Barretts für Männer — nach Art. 210, P. 5 
(C. 86, Nr. 12 448). 
Anmerkung 1. Damenhüte mit Ausputz, 
worunter Bänder, Federn, Blumen, Spitzen und 
andere Materialien zu verstehen sind, die zum 
Schmuck der Hüte Verwendung finden, werden 
nach Punkt 7 des Art. 209 verzollt; Formen oder 
Kappen für Damenhüte aus undichtem, gesteiftem 
Baumwollenzeug mit Drahtgestell werden nach 
Punkt 1 des Art. 210 verzollt. 
Anmerkung 2. Mützen mit Pelzver 
brämung und Pelzmützen werden nach der An 
merkung zu Art. 209 verzollt. 
Aller Art Puppenhüte, sowie Hutmodelle 
werden wie Hüte für Kinder und Erwachsene nach den ent 
sprechenden Artikeln je nach Material, Bearbeitung und 
Aussehen der Hüte verzollt (C. 02, Nr. 3995). 
Pappschachteln mit metallenen Handgriffen, die 
als Verpackung von darin eingeführten Hüten dienen — 
zollfrei (C. 09, Nr. 34 804).
	        
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