Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Ringe  für  Hüte  ,(Hutkörper  ?  Krampen  für
Hüte  ?)  aus  Geweben  in  gleicher  Weise  wie  Hüte  in  vorgearbeitetem ­
  Zustand  —  nach  Art.  210,  P.  1  (C.  07,  Nr.  626,
P.  21).
2.  Hutstumpen,  gewalkt  aus  Haar,  Wolle,
gefärbt  und  ungefärbt,  ohne  jegliches  Merkmal
einer  Formung  derselben  zu  Hüten,  für  das  Stück  0,75  R
Filzseheiben  für  Hüte,  wie  Hutstumpen
—  nach  Art.  210,  P.  2  (C.  10,  Nr.  620).
3.  lederne  und  lackierte  Hüte,  für  das  Pfund  2,Q2 1 / 2  R
4.  Strohhüte  und  genähte  Hüte  aus  Stroh
nachahmendem,  aus  vegetabilischen  Stoffen  angefertigtem ­
  Flechtwerk  verschiedener  Art,  mit
oder  ohne  Zusatz  von  Seide  und  unechtem  Gold

oder  Silber,  für  das  Pfund  6,—  R
Stroh  hüte  aller  Art  in  unfertiger  Gestalt  —  nach
Art.  210,  P.  4  (C.  81,  Nr.  20  833).

Der  Dirigierende  Senat  hat  durch  Ukas  von  1908,
Nr.  10  856  die  Tarifierung  von  Strohhüten  in  vorgearbeiteter ­
  Form,  die  das  Aussehen  von  Hutstumpen  haben,
nach  Art.  210,  P.  4,  bestätigt  (C.  09,  Nr.  5962,  P.  49).
5.  Mützen  aller  Art  ohne  Pelzwerk,  für  das
Stück  0,75  R
Barretts  für  Männer  —  nach  Art.  210,  P.  5
(C.  86,  Nr.  12  448).
Anmerkung  1.  Damenhüte  mit  Ausputz,
worunter  Bänder,  Federn,  Blumen,  Spitzen  und
andere  Materialien  zu  verstehen  sind,  die  zum
Schmuck  der  Hüte  Verwendung  finden,  werden
nach  Punkt  7  des  Art.  209  verzollt;  Formen  oder
Kappen  für  Damenhüte  aus  undichtem,  gesteiftem
Baumwollenzeug  mit  Drahtgestell  werden  nach
Punkt  1  des  Art.  210  verzollt.
Anmerkung  2.  Mützen  mit  Pelzverbrämung ­
  und  Pelzmützen  werden  nach  der  Anmerkung ­
  zu  Art.  209  verzollt.
Aller  Art  Puppenhüte,  sowie  Hutmodelle
werden  wie  Hüte  für  Kinder  und  Erwachsene  nach  den  entsprechenden ­
  Artikeln  je  nach  Material,  Bearbeitung  und
Aussehen  der  Hüte  verzollt  (C.  02,  Nr.  3995).
Pappschachteln  mit  metallenen  Handgriffen,  die
als  Verpackung  von  darin  eingeführten  Hüten  dienen  —
zollfrei  (C.  09,  Nr.  34  804).
            
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