Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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stände oder in Gruppen vereinigt, dabei aber so eingeführt 
werden, dass sie nicht in ihrer Gesamtheit auseinander 
genommene Schirmgestelle bilden, nach den dem Material 
entsprechenden Tarifartikeln einzulassen. Dagegen unter 
liegen Teile von Schirmen in auseinandergenommenem Zu 
stande oder in Gruppen vereinigt, die in einer zur Herstellung 
von Schirmgestellen oder unbezogenen Schirmen erforder 
lichen Anzahl eingeführt werden, einem Zoll von 25 Kopeken 
für jedes Sortiment solcher Teile, wie es zur Herstellung 
von Schiringestellen oder unbezogenen Schirmen erforderlich 
ist (C. 06, Nr. 6905). 
Durch Ukas des Dirigierenden Senats von 1907, Nr. 11 030 
ist die Richtigkeit des C. betreffend Teilevon Schirm 
gestellen vom Jahre 1906, Nr. 6905 bestätigt worden 
<C. 09, Nr. 5962, P. 50). 
h) mit Griff, welcher unter die Begriffs 
bestimmung in Art 215, Punkt 1 fällt, 
für das Stück 
Anmerkung. Die im Punkt 2 dieses 
Artikels (211) genannten Schirme mit Griffen, 
welche unter die Begriffsbestimmung der in Art. 215, 
Punkt 1 genannten Gegenstände fallen, werden 
nach Punkt 2 dieses Artikels (211) mit einem 
Zuschläge von 60 Kop. für das Stück verzollt. 
212. Knöpfe: 
1. aus Perlmutter; Metallknöpfe jeder Art, 
ausser goldenen, silbernen und Platinknöpfen 
(Art. 148); leinene, baumwollene, wollene und 
seidene aller Art, für das Pfund 
Vertragsgemäss: Aus 1. Metallknöpfe jeder Art, 
ausser goldenen, silbernen und Platinknöpfen (Ar 
tikel 148); leinene, baumwollene, wollene und 
seidene Knöpfe jeder Art, für das Pfund .... 
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: Aus 1. aus 
Perlmutter, auch mit Plättchen aus unedlen Metallen, 
für das Pfund 
Vertragsgemäss (Fr.): Aus 1. aus Perlmutter, 
für das Pfund 
Handschuhknöpfe, vergoldet und versilbert 
— nach Art. 212, P. 1 (C. 84, Nr. 10 747). 
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 3733 
sind Knöpfe aus Perlmutter und Horn, worin 
die Perlmutter einen Einsatz bildet, der den grössten Teil 
der Vorderfläche der Knöpfe einnimmt, entsprechend dem 
vorwiegenden Wert und der Bedeutung des erwähnten Perl 
muttereinsatzes richtig nach Art. 212, P. 1, des Tarifs ver 
zollt worden (C. 09, Nr. 5962, P. 51). 
0,90 B 
1,32 R 
0,90 11 
0,90 11 
0,90 11
	        
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