Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Türklinken — nach dem Material der Klinken und nicht nach dem 
jenigen der Zapfen, an denen sie aufgesteckt sind (C. 91, Nr. 20 996, P. 9). 
Holzfutterale für Nähmaschinen, als notwendiger Zu 
behör der letzteren — nach Art. 167, wenn mit ihnen zusammen eingeführt; 
und nach dem Material, wenn gesondert eingeführt (C. 91, Nr. 25 922, P. 5). 
Teile von Turmuhren, die nicht vollständige Uhren bilden — 
nach den entsprechenden Artikeln des Tarifs je nach dem Material und nicht 
nach Art. 171, P. 5 (C. 92, Nr. 14 043, P. 11). 
Marly in Abschnitten verschiedener Grösse, mit Sublimat, Jodo 
form, Salicyl-, Karbol-, Thymol- und anderen ähnlichen Säuren oder antiseptischen 
Substanzen imprägniert — nach dem Material des Gewebes (C. 93, Nr. 6768, P. 7). 
Aus verschiedenem Material angefertigte Drahtnägel werden nach 
demjenigen Material verzollt, das im Sinne des Tarifs die wesentlichste Bedeutung 
hat; gegossene, kupferne Nägel dagegen, die nicht Drahtfabrikate sind, fallen 
unter den entsprechenden Punkt des Art. 149 (C. 93, Nr. 11 144, P. 4). 
Sch weissblätter für Kleider aus gewebten und gestrickten Stoffen 
— nach dem Material dieser Stoffe (C. 93, Nr. 11 387, P. 6). 
Metallpagen für Damenkleider — nach dem verwendeten 
Material (C. 94, Nr. 10 117, P. 6). 
Punaises, Papierbinder, Heftdraht usw. für Papier, 
aus einfachem Material angefertigt — nach dem Material (C. 94, Nr. 13 655). 
• Gewichte, ausser eisernen, gusseisernen und stählernen — nach dem 
Material, und müssen, wenn sie auch mit den Wagen zusammen eingeführt werden 
und notwendigen Zubehör derselben bilden, selbständig verzollt werden. Siehe 
Art. 163 (C. 94, Nr. 20 969, P. 5). 
Plüschsäckchen (Ridiküle) mit vernickelter und überhaupt 
metallener Einfassung — nich Art. 215, P. 1; solche Säckchen nur aus Seiden 
stoff (Plüsch oder Sammet) — nach dem Material des Stoffes (C. 94, Nr. 21 510, 
Erzeugnisse mit Beimischung von Torf — nach den 
entsprechenden Artikeln des Zolltarifs, je nach den Eigenschaften und der Be 
stimmung des Materials und der Erzeugnisse (C. 94, Nr. 21 902, P. 7). 
Zubehör für das Ab wägen von Parfüms in kleinere 
Behälter, welche getrennt eingeführt werden, — nach dem Material. Siehe Art. 119 
<C. 94, Nr. 21 902, P. 8). 
Damengurte aus Metalldraht oder aus Rauschgoldbändern 
gefertigt — nach dem zur Verwendung gekommenen Material (C. 94, Nr. 21 903, 
Baumwollfabrikate in der Form gewebter Einsätze 
oder Besätze — nach dem Material des Gewebes. Siehe Art. 187 (C. 94, Nr. 21 903, 
P- 13). 
Kopier- und Vervielfältigungsapparate nebst Zubehör 
zum Kopieren — nach dem verwendeten Material (C. 94, Nr. 22 199, P. 7). . 
Schlüsselringe aus einem oder mehreren Metallen — nach dem 
überwiegenden Material (C. 94, Nr. 23 084, P. 4). 
Waggonbuchsen aus Eisen, Gusseisen und Kupfer hergestellt und 
Jü getrennten Teilen eingeführt — nach dem Herstellungsmaterial der einzelnen 
■Teile (C. 95, Nr. 1403, P. 5). 
Kleine Maschinen zum Heften und Registrieren von Papier 
nach dem verwendeten Material (C. 95, Nr. 2969, P. 5).
	        
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