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240. Flüssige Hefe zum Verkauf. 1 )
241. Lose ausländischer Lotterien oder sogenannter
Losanleihen von Privaten, Gesellschaften und
Städten.
*) Durch das Gesetz vom 13./26. Juni 1905 ist bestimmt
worden: Die Verweser für Akziseabgaben sind ermächtigt,
Erlaubnisscheine für die Einfuhr aus dem Auslande von
Samenhefen für die Bedürfnisse von Branntwein-, Bier- und
Metbrennereien und Weinproduktion auszustellen.