fullscreen: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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240. Flüssige Hefe zum Verkauf. 1 ) 
241. Lose ausländischer Lotterien oder sogenannter 
Losanleihen von Privaten, Gesellschaften und 
Städten. 
*) Durch das Gesetz vom 13./26. Juni 1905 ist bestimmt 
worden: Die Verweser für Akziseabgaben sind ermächtigt, 
Erlaubnisscheine für die Einfuhr aus dem Auslande von 
Samenhefen für die Bedürfnisse von Branntwein-, Bier- und 
Metbrennereien und Weinproduktion auszustellen.
	        
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