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bildet wird und das Gesamtgehalt solcher Gewebe an Seide in der V eise zu er
mitteln ist, dass einerseits der Gehalt der Pole, andererseits der Gehalt von Kette
und Schuss an Seide gesondert gerechnet wird, wonach die halbe Summe dieser
Prozentualbeträge den Gesamtgehalt an Seide bildet (C. 06, Nr. 13 420).
Da einige Zollämter die in P. 8 der Anmerkungen zu den Art. 183 bis 209
des Zolltarifs vorgesehenen prozentualen Zuschläge auch bei den nach Art. 205
zu verzollenden Waren in Anwendung bringen, hat das Zolldepartement erklärt,
dass infolge der vertragsmässigen Bestimmung in der Anm. zu Art. 205 des Tarifs
und gemäss einem bestätigten Beschlüsse der Tarifkommission vom 4. Mai 1906,
Nr. 169, der P. 8 der Anm. zu den Art. 183 bis 209 auf die Waren, die nach Art, 205
eingelassen werden, keine Anwendung zu finden hat und dass die in Art, 205
genannten Erzeugnisse, auch wenn sie gesäumt und mit dem Besatz versehen sind,
nach den entsprechenden Punkten und Buchstaben dieses Artikels ohne alle
Zuschläge zu verzollen sind; wenn indessen der Besatz Seide enthält, so sind die
Erzeugnisse gemäss P. 6 der Anm. zu den Art. 183 bis 209 nach den entsprechenden
Punkten und Buchstaben des Art. 205 mit einem Zuschläge von 20 v. H. zu ver
zollen (C. 06, Nr. 24 604).
Schalldämpfer für Motoren, einfache gusseiserne Gefässe
darstellend — nach den für das Material in Frage kommenden Tarifartikeln
<C. 07, Nr. 626, P. 12).
Teppiche sind als Erzeugnisse zu betrachten, die unter die Bestimmung
der Anm. 8 zu den Art. 183—209 fallen (C. 07, Nr. 626, P. 19).
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 8669 sind auto
matische Türverschlüsse, die aus gusseisernen Hebeln und einer
gusseisernen Hülse, worin eine Feder enthalten ist, bestehen, nach dem Material
zu verzollen (C. 09, Nr. 5962, P. 52).
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 10 508 sind kupferne
Röhren, die zur Ueberleitung des Dampfes aus dem Kessel in die Dampf
maschine dienen, und eiserne Dampfschiffsräder, als nicht zur
Konstruktion der Dampfmaschine gehörend, nach dem Material zu verzollen
(C. 09, Nr. 5962, P. 53).
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 10 845 sind Fleisch
hackmaschinen, die nicht für gewerbliche und Handelsanstalten be
stimmt sind, und Kopierpressen, ah Küchen- resp. Kanzleizubehör, nach
dem Material zu verzollen (C. 09, Nr. 5962, P. 54).
Durch vom Finanzminister bestätigten Beschluss der Besonderen Tarif
kommission vom 16. Juli 1909, Nr. 280 ist bestimmt worden, dass Papier
halter je nach ihrem Material nach den betreffenden Artikeln des Tarifs zu
verzollen sind. Das C. 86, Nr. 604, betr. Papierhalter, wird aufgehoben (C. 09,
Nr. 18 782).
Rodelschlitten von jeder Grösse sind nach dem Material zu ver
zollen (C. 09, Nr. 34 801).
Destilliertes Wasser in Glasballons — das Wasser
zollfrei; die Ballons —- nach Beschaffenheit des Materials (C. 10, Nr. 529).
Erzeugnisse aus Knochen, Weissblech, Kupfer und
anderen Materialien, zur Herstellung von Knöpfen dienend, aber nicht endgültig
dazu vorgerichteb, wenn zur Vereinigung der einzelnen Teile sachverständige
Arbeit erforderlich ist, wobei es ungewiss ist, zu welcher Art von Knöpfen (genannt
in Art. 212, P. 1 und 2) sie bestimmt sind — je nach dem Material nach den
entsprechenden Artikeln des Tarifs (C. 10, Nr. 520).
Vorrichtungen verschiedene; Art, die aus Pampen und Einrich
tungen zum Festhalten deä Staubes bestehend, zwar zur Erreichung
desselben Zweckes wie die eigentlichen Staubreinigung3apparate (Art. 167, P- 1»