Object: Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

Ein grosser Unterschied besteht zwischen diesen Vereinen nicht. Interessant 
sind jedoch einige Gegensätze. So unterstützt der Griesheimer Verein seine Mitglieder 
nur durch 1 Jahr. Dauert eine Krankheit länger, so wird der Betreffende als aus 
dem Verein ausgetreten betrachtet und verliert seine Anrechte an denselben. Dem 
gegenüber stehen andere Vereine, welche ihre Mitglieder bei eingetretener Inva 
lidität durch das ganze Leben unterstützen. So wird z. B. nach den Nieder Sta 
tuten jedes Mitglied, welches länger als 1 Jahr krank ist, als invalide betrachtet 
und erhält eine wöchentliche Unterstützung von 1 M. 50 Pf. Aehnliche Bestim 
mungen finden sich bei den meisten Vereinen. Neben diesen Unterstützungen bei 
Erkrankungen und Invalidität zahlen die meisten Vereine bei dem Tode des Mit 
gliedes und einzelne Vereine auch bei dem Tode der Frau eines Mitgliedes neben 
oder ohne die Kosten der Beerdigung einen einmaligen Betrag von zwischen 10 und 
30 M. und entnehmen denselben entweder ihrer Kasse, oder die Mitglieder müssen 
für jeden einzelnen Sterbefall einen Extra-Beitrag liefern. Nur 2 Vereine gehen 
in ihrer Fürsorge für ihre Mitglieder weiter, indem einer derselben (Eschborn) 
den Erkrankten die Medicamente, der andere (Hattersheim) den Arzt aus der 
Vereinskasse bezahlt. 
Im Allgemeinen haben sich diese Unterstützungs- und Sterbekassen in hie 
siger Gegend lebensfähig gezeigt; die Betheiligung ist meistens eine gute und die 
Verwaltung eine geregelte; es steht indessen zu befürchten, dass bei dem längeren 
Bestände derselben, d. h. bei dem vorrückenden Alter der Mitglieder die An 
sprüche an die Kasse grösser als in den ersten Jahren werden, und es lässt sich 
deshalb noch nicht absehen, ob diese mit den verhältnissmässiggeringen wöchent 
lichen Einlagen auf die Dauer zu halten sind. 
Zu bedauern ist, dass die Arbeiter so wenig Gebrauch von den jetzt so zahl 
reichen und verhältnissmässig billigen Lebensversicherungen machen. Zumal 
auf einer Fabrik, auf welcher die Arbeiter gar keinen Beitrag zu der Kranken-Un- 
terstützungskasse zahlen, und die Löhne verhältnissmässig hoch sind, hätte man ein 
grösseres Interesse für diese segensreichen Einrichtungen erwarten sollen. Eine 
wöchentliche Einlage von 50 Pf. eines 25jährigen Arbeiters entspricht bei dem 
Tode desselben einem Capital von 1500 M., und es sollte doch wahrlich dem 
grösseren Theil der in Rede stehenden Arbeiter nicht schwer werden, von ihrem 
Lohne per Woche 50 Pf. zu erübrigen. 
So viel festzustellen möglich war, sind jedoch von sämmtlichen Arbeitern 
nur 5 in einer Lebens-Versicherung. 
Die Aufnahme der Arbeiter geschieht derart, dass die Arbeitsuchenden 
sich auf dem Fabrik-Comptoir melden und von da, sobald eine Stelle frei ist, Nach 
richt erhalten. Gewöhnlich ist eine grosse Anzahl Arbeitsuchender daselbst vor 
gemerkt. Zur Aufnahme ist in erster Linie nothwendig, dass der Arbeitsuchende 
nicht unter 16 Jahren und —- für gewöhnlich — nicht über 30 Jahre (in Aus 
nahmefällen bis zu 35 Jahren) alt ist; in zweiter Linie muss derselbe sich einer 
ärztlichen Untersuchung unterziehen, ob durch die Fabrikation kein Nachtheil für 
seine Gesundheit zu befürchten ist. Ehe diese Frage erledigt ist, wird kein Ar 
beiter in einen Fabrikraum aufgenommen. Solche Untersuchungen von Arbeit 
suchenden geschehen wöchentlich 2 — 3 mal; werden Arbeiter in den Zwischen-
	        
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