— 266 —
ein Anteil von ungefähr 15 vH. Gegenüber dem Stande von 1908 hat sich die gesamte öffent-
liche Schuld bis 1914 um 7,9 Mrd. A, also um durchschnittlich 1,3 Mrd. X im Jahr erhöht.
Gleichzeitig ist eine. Verschiebung in der Verteilung der öffentlichen Verschuldung auf die ein-
zelnen Körperschaften festzustellen. Der Anteil des Reichs und der Bundesstaaten ist zurückge-
yangen, während sich der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände gehoben hat.
Das Anwachsen der Verschuldung ebenso wie die Verschiebung innerhalb der Körper-
schaften bedeutet die Fortsetzung einer Entwicklung, die auch für den Zeitraum von 1881
bis 1908 zu beobachten war. Für die Jahre 1881, 1891 und 1901 stehen Vergleichszahlen
über die Verschuldung von Reich, Bundesstaaten und Gemeinden über 10 000 Einwohnern
zur Verfügung. Diese Vergleichszahlen umfassen zwar nicht die Schulden der kleinen Ge-
meinden und der Gemeindeverbände, sie geben aber einen wichtigen Einblick in das Anwachsen
der Verschuldung und die Veränderung der Anteile von Reich, Ländern und Gemeinden,
Körperschaften
1881
1891
3 UT
1901 | 1908 | 1914
—m—A-—— - Krk
E 5 6
Reich e0.0.000000000000
Bundesstaaten .........
Gemeinden?) ...........
Summe....
267,8 ! 1317,8
5244,33 | 9 230,0
771,8 1 400,5
6 283,9 11 948,3
ın Mill, X
2395,7
10 796,7
3 097,7
16 290,1
|
4003,5 ! 4917,9
13 301,6 16 840,4
5295,7 7 775,0
22600,8 | 29 533.3
Reich s..0.0.0.000000000004
Bundesstaaten .........
Zemeinden!),.... ..
N Ohne Gemeinden unter 10000 Einwohner und ohne Gemeindeverbände,
Im Jahre 1881 bestand die öffentliche Schuld in der Hauptsache aus den Anleihen der
Bundesstaaten, neben denen die Schulden der Gemeinden und des Reichs wenig Bedeutung
hatten. Auch an der Gesamtzunahme der Verschuldung von 1881 bis 1914 sind die Bundes-
staaten mit den weitaus größten Beträgen beteiligt. Trotzdem ist der Anteil der bundes-
staatlichen Schulden an der gesamten öffentlichen Verschuldung von 83,4 vH im Jahre 1881
auf 57,0 vH im Jahre 1914 zurückgegangen, während.der Anteil der Gemeinden sich mehr
als verdoppelt, der Anteil des Reichs sich vervierfacht hat.
Diese Veränderungen gehen darauf zurück, daß einmal ein großer Teil der bundesstaat-
lichen Aufgaben, die vor 1870 durch eigene Anleihen finanziert worden sind, nach der Reichs-
gründung mehr und mehr auf das Reich überging, und daß ferner durch die wachsende Zu-
sammendrängung der Bevölkerung in den Städten eine Verschiebung der bundesstaat-
lichen Aufgaben nach den Gemeinden hin eintrat, insbesondere auf dem Gebiet des Ausbaus
der lokalen Verkehrsmittel und der lokalen Versorgungsbetriebe.
b. Die Schulden am 31. März 1928
Der Gesamtschuldenstand
A Die Gesamtsumme der von den öffentlichen Gebietskörperschaften auf den Kreditmärkten
aufgenommenen Schulden belief sich am 31. März 1928 auf 14,6 Mrd. AM und zwar waren
daran beteiligt:
Reich .....
Länder .........
Hansestädte ...........0..000.
Gemeinden und Gemeindeverbände
in vH
4,8 11,0 14,7 17,7 16,7
83,4 | 77,8 | 66,3 58,9 | 57,0
12,3 11,7 19,0 23.4 26,3
7 130,7 ML, AM = 48,8 vH
297 } RO »
7»
Ho»
zusammen. ... 14 598,6 Mil. 7M —-- 100.0 vH
Dem Nominalbetrage nach ist die Verschuldung von Reich, Ländern und Gemeinden am
31. März 1928 — bedingt durch die Geldentwertung — wesentlich geringer als in der Vor-
kriegszeit. Sie beträgt nur etwas mehr als 40 vH des Vorkriegsstandes. Bei einem Vergleich
zwischen Vorkriegs- und Nachkriegszeit ist aber zu berücksichtigen, daß der Gebietsstand