Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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des Reichs und der Länder: gleichfalls kleiner geworden ist. Weiterhin muß die starke Verschiebung
 der Zinskosten, welche sich. ungefähr verdoppelt haben, bei der Beurteilung der
öffentlichen Verschuldung in Rechnung gestellt werden. Ferner erscheinen die mit der Verselbständigung
 der Reichsbahn und Reichspost sowie staatlicher und städtischer Gas-, Wasserund
 Elektrizitätswerke usw. auf diese neugebildeten Rechtssubjekte übergegangenen Schulden
 heute nicht mehr als Belastung der öffentlichen Körperschaften.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände kann man annehmen, daß die Verschuldungsgelastung
 von Reich, Ländern und Gemeinden schon am 31. März 1928 den Stand unmittelbar
 vor Kriegsausbruch wieder erreicht hatte. Die Kaufkraft der seit der Währungsstabilisierung
 neu zugeführten Kapitalien für den Kreditnehmer ist jedoch wesentlich geringer
als die der gleichen Beträge in der Vorkriegszeit.

- Übersicht 6
Die Schulden von Reich, Ländern und Gemeinden am 31. März 1928 >
in 1000 ZA

Art der Schulden

I. Altverschuldung ‚........
Il. Festwert- und Valutaschulden
 ....-III,

 Neuverschuldung
1. Auslandsschulden......
2. Inlandsschulden
a) langfristige.........
b) mittel-- und kurzfristige
 ...... .
Inlandsschulden zusammen
Summe d. Neuverschuldung
[V, Schulden aus Kreditmarkt-Mitteln
 insgesamt (Summe
Tbis ID ee
Desgl. in vHoası......0.
V. Schulden aus öffentlichen
Mitteln ..

VI. Gesamtverschuldung .....
Außerdem:
Ablösungsschulden für Neubesitze
 nern
Streitige Altverschuldung®)

Beich

Länder

Hanse- ı Gestädte!)
 meinden?)

Insgesamt

Desgl.
in vH

5

4

4 547 834,5

28 490,9 I

97 225,8

1 048 593,4

5722 144,5 |

39.2

| 011 958,1

32 280,6 '

39 758,6

89 591,7

1 173 589,0 |

8,0

383 907,7

511 912,3 1

219 063,9:

541 504,8

2.156 388,6

14,8

500 000,0

286 786,1 |

6095,9 I

2570 421,5

3 363 303,6

23.0

187 000,0

438 157,5
724 943,6
| 236 855,9

33 403,8 |
39 499,7 |
958 563.6

1.524 595,5
4095017,1 |
4.636 521,8

2183 156,8

15,0
38,0
598

687 000,0

1 570 907,7

5 546 460,4
7702 849,0

7 130 700,2
48,8

1297 627,4 |
89

395 548,0
27

5774 707,0
39,6

14 598 582,6 1
100,0

100.0

202 112,6

24 728,2

767 037,0 Is) [993 877,8]

7 130 700,2 |

1 499 740,0

420 276,2

65417440 153 02—

700 000,0 774,0 | 10 770,5 17 431,0 | 728 975,5 | —
Br 1522,0 86,0 | 80 324,8 81932,8 | —

4 Die inschl. ihrer Gemeinden. — ?) Einschl. Gemeindeverbände, — *) Vom Schuldner für berechtigt gehaltene Beträge.
Reklammerte Summenzahl enthält Doppelzählungen, vgl. u. S. 268.— *) Aufrechnung nicht möglich, vgl. o. 8. 265.
; Im Gegensatz zu den Verhältnissen in der Vorkriegszeit liegt heute das Schwergewicht
der öffentlichen Verschuldung mit 48,8 vH der Gesamtsumme beim Reich, das infolge der
Übernahme der Eisenbahnanleihen von den Ländern und infolge der Kriegsanleihen eine
hohe Altverschuldung, außerdem die zur Abtragung von Kriegslasten aufgenommene »Außere
Anleihe von 1994« (Dawesanleihe) mit 883,9 Mill, Z.% am Stichtag aufzuweisen hatte.
Umgekehrt sind die Länder durch den Fortfall der Eisenbahnanleihen wesentlich entlastet
worden, sodaß auf sie heute nur noch 8,9 vH der Gesamtverschuldung entfallen. Die Ver-Schuldung
 der Gemeinden hat trotz der Verselbständigung zahlreicher kommunaler Unter-Jehmungen
 relativ zugenommen. Ihr Anteil an der Gesamtschuld ist von rd. 33 vH im
Jahre 1914 auf rd. 40 vH im Jahre 1928 gestiegen.
            
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