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Von der Gesamtverschuldung entfiel auf die einzelnen Schuldenarten:
Altverschuldung ........ ; 5722,1 ML AM = 39,2 vH
Festwert- und Valutaschulden . m - 8,0 »
Ausländische Neuverschuldung 14,8 »
Inländische Neuverschuldung . 38,0 »
zusammen, ... 14 598,6 Mill. ZA = 100,0 vH
Nicht eingerechnet sind bei der Altverschuldung die Ablösungsschulden für Neubesitz und
die noch streitigen Altverpflichtungen.
Der bedeutendste Posten der Gesamtschuld entfällt mit 7 702,8 Mill. AA oder 52,8 vH
auf die Neuverschuldung, das sind die seit der Währungsbefestigung auf den Kreditmärkten
des In- und Auslandes neu aufgenommenen Schulden. Die Altschulden, das sind die durch
die Aufwertungsgesetzgebung wiederaufgelebten Markschulden, haben mit 5 722,1 Mill. AA
oder 39,2 vH noch einen sehr erheblichen Anteil an der Gesamtverschuldung, während die
Festwert- und Valutaschulden aus der Kriegs- und Geldentwertungszeit mit 1 173,6 Mill. AM
oder 8,0 vH an Bedeutung hinter den beiden ersteren Schuldenarten zurückbleiben.
Neben den auf den Kreditmärkten (im weitesten Sinne) aufgenommenen Schulden waren
die öffentlichen Körperschaften noch in beträchtlichem Ausmaß unter sich verschuldet.
Die Höhe dieser gegenseitigen Verschuldung (Schulden aus öffentlichen Mitteln) ist wegen
der bei einer Aufrechnung entstehenden Doppelzählungen nicht genau zu ermitteln. Der rech-
nerische Gesamtbetrag beläuft sich auf nahezu 1 Mrd. ZA und verteilt sich auf die einzelnen
Körperschaften wie folgt:
ReCE: erw eerreeren wa
Länder ..........
Hansestädte ...-..... $
Gemeinden und Gemeindeverbände .
202,1 ML ZA = 20,3 vH
947 » » = 2,5 »
2 7»
zusammen.... 993,8 MllL.Z£ % = 100,0 vH
Die Schulden aus öffentlichen Mitteln müssen, wie oben erwähnt, bei der Bildung der Ge-
samtziffer der öffentlichen Schulden außer Betracht bleiben, da sie nach außen keine Schulden
der öffentlichen Hand darstellen. Für die Betrachtung der Schulden der einzelnen Körper-
schaften sind sie jedoch den Schulden aus Kreditmarktmitteln hinzuzuzählen.
Die Formen der Neuverschuldung
In der Vorkriegszeit bestanden die öffentlichen Schulden vorwiegend aus Inhaber-
papieren, die Reich, Länder und Gemeinden unmittelbar — nur unter Heranziehung eines
Emissionshauses — auf dem offenen Markt absetzten. Demgegenüber haben sich gegen-
wärtig die Formen der öffentlichen Geldbeschaffung grundlegend gewandelt.
Diejenigen Schulden, welche — im Wege der Wertpapierausgabe -— durch unmittelbares
Herantreten an den Markt und die Eigentümer der Geldkapitalien entstanden sind, d. h.
die Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Schatzwechsel, machen nur noch etwa
43 vH der gesamten Neuverschuldung aus. Ausschlaggebende Bedeutung für die öffent-
liche Geldbeschaffung hat heute vor allem der Schuldschein sowie andere Formen der
Schuldverbindung mit den Gläubigern wie die Hypotheken und Kontokorrentkredite, auf
welche Schuldformen zusammen rd. 57 vH der Neuverschuldung entfallen.
Eine starke Verschiebung erfährt dieses Verhältnis der beiden Hauptgruppen von Schuld-
formen, wenn man die Auslandsschulden, welche 28,0 vH der Gesamtneuverschuldung aus-
machen und die Inlandsschulden, welche mit 72,0 vH an der Gesamtneuverschuldung be-
teiligt sind, getrennt betrachtet. Von den Auslandsschulden sind rd. 88 vH Schuld-
verschreibungen, während bei den Inlandsschulden nur rd. 30 vH auf Schuldverschrel-
bungen, Schatzanweisungen und Schatzwechsel entfallen. Die Veränderung in den Schuld-
[formen ist also hauptsächlich am inländischen Kapital- und Geldmarkt vor sich gegange?-