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Benennung der Waren
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Glaswaren: 1. Gefässe, die zur Auf
nahme und Aufbewahrung von
Flüssigkeiten und anderen Waren
dienen, wie: Flaschen, Gläser,
Töpfe, von jeder Form, ohne
Verzierungen und Muster, auch
mit gegossenen Buchstaben, Auf
schriften und Wappen, nicht ge
schnitten und ungeschliffen:
a) aus flaschenfarbigem Glase (von
grüner, olivenfarbiger, brauner
und ähnlicher natürlicher, nicht
künstlicher Flaschenfärbung),
ohne mattgeschliffene Hälse oder
eingeriebene Stöpsel und Deckel
und ohne nachgearbeitete Böden
und Bänder .
b) aus weissem, halbweissem und
farbigem Glase (in der Masse ge
färbt), ohne mattgeschliffene
Hälse oder eingeriebene Stöpsel
und Deckel und ohne nach
gearbeitete Böd^n und Bänder
1
28
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—
—
25 1 )
—
c) aus Glas jeder Art, mit matt
geschliffenen Hälsen und einge
riebenen Stöpseln und Deckeln,
auch mit nachgearbeiteten Böden
und Bändern
in gitterförmigen Kisten ....
10
—
in Körben aus Holzspänen . . .
12
2. Waren, mit Ausnahme der be
sonders genannten, aus weissem
und halbweissem Glase, unge
schliffen, unpoliert, nicht ge
schnitten, auch mit abgeschliffe
nen oder nachgearbeiteten
Böden, Bändern, Hälsen, Stöp
seln und Deckeln, auch mit ein
gegossenen oder eingepressten
Wappen, Aufschriften und
Mustern, jedoch ohne andere
Verzierungen: a) gepresst oder
gegossen
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20
25 1 )
b) geblasen, auch in der Form
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34
25 1 )
*) Auch in Körben.