Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Erweiterung  der  Befugnisse  des  Zollamts  Windau.
Durch  Verfügung  des  Finanzministers  vom  21.  Mai  1907  is't  das  Zollamt
Windau  in  bezug  auf  die  Fristen  für  die  Einreichung  der  Besichtigungsurkunden
den  in  Art.  392,  Punkt  1,  des  Zollreglements  genannten  Zollstellen  (Hauptzollämter ­
  mit  Niederlagen  und  St.  Petersburger  Landzollamt)  gleichgestellt  worden.

Neueinteilung  der  Zollbezirke  des  europäischen  Russlands.
Laut  Verfügung  vom  27.  Juni  1910  hat  der  Finanzminister  im  Hinblick
auf  Punkt  1  des  Gesetzes  vom  14.  Juni  1910,  betreffend  Aufhebung  des  Radziwillowski-Zollbezirks
  und  auf  Grund  des  Artikels  4  des  Zollreglements  vom  1.  Juli
1910  ab  die  nachstehende  Neueinteilung  der  Zollbezirke  des  europäischen  Russlands ­
  vorgenommen  und  den  Radower  Zollbezirk  in  Südwestlicher  Zollbezirk
um  benannt:

Benennung
der
Zollbezirke

Grenzen  der  Zollbezirke

Sitz  der
Bezirksverwaltung ­


St.  Peters-Die

  Grenzlinie  des  Grossfürstentums  Finnland

St.  Petersburger



und  die  Küstenlinie  längs  dem  Finnischen  und
Rigaschen  Meerbusen  und  der  Ostsee  bis  zum
Zollamt  Polangen,  ohne  Einschluss  des  letzteren.
Zum  St.  Petersburger  Zollbezirk  gehören  auch
die  Zollämter  auf  der  Insel  Oesel,  Dagö,  Mohn
und  Worms.

bürg

Wilnaer

Die  Landgrenze  gegen  Preussen  vom  Zollamt
Polangen  bis  zum  Nebenzollamt  Dombrowa  ein-,
schliesslich.

Wilna

W  arsehauer

Die  Landgrenze  gegen  Preussen  vom  Nebenzollamt ­
  Dombrowa  bis  zur  österreich-ungarischen
Grenze.

Warschau

Südwestlicher

Die  Landgrenze  gegen  Oesterreich-Ungarn.

Radziwillow

Südlicher

Die  Grenze  gegen  Rumänien  und  die  Küstenlinie
des  Asowschen  und  Schwarzen  Meeres  bis  zum
Nebenzollamt  Temrjuk  einschliesslich.

Odessa

Veränderungen  in  der  Begrenzung  der  Wilnacr  und  Warschauer  Zollbezirke.
(Russische  Gesetzsammlung  I  Nr.  151  vom  10./23.  September  1910.)
,.  Laut  Verfügung  des  russischen  Finanzministers  vom  7.  August  1910  sind
9 i e  Wilnaer  und  Warschauer  Zollbezirke  in  Abänderung  der  Verfügung  vom
“7.  Juni  1910,  wie  folgt  begrenzt  worden:
Der  Wilnaer  Zollbezirk  umfasst  die  Landgrenze  gegen  Preussen  vom
Zollamt  Polangen  bis  zum  Uebergangspunkt  Pelty  einschliesslich.
Sitz  der  Bezirksverwaltung  ist  Wilna.
Der  Warschauer  Zollbezirk  umfasst  die  Landgrenze  gegen  Preussen
vom  Uebergangspunkt  Pelty  bis  zur  österreichisch-ungarischen  Grenze.
Sitz  der  Bezirksverwaltung  ist  Warschau.
            
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