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IV. Theil. »Statistik der Finanz-Verwaltung.
Es sind also thatsächlich alle von der Bank erzielten
Ueberschüsse vollständig an die Versicherten zur Vertheilung
gekommen oder werden mit dem Bestände des Sicherheitsfonds
in den nächsten 5 Jahren noch unter dieselben vertheilt. Im
nächsten Kapitel werden wir auf diese Punkte noch näher
zurückkommen.
An »Vergütungen aus dem Reservefonds« hat
die Bank nach Ausweis der folgenden Spalte (6) der Tabelle XXII
im Ganzen 2943319 Mark ausgezahlt. Solche Vergütungen
werden nach Maasgabe der Bankverfassung gewährt, wenn Ver
sicherungen, die nicht »auf kurze Zeit« oder auf den »Ueberlebens-
fäll« einer bestimmten Person lauten, bei Lebzeiten der Versicher
ten aufgegeben und die Policen rechtzeitig zurückgegeben werden.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Betrage der
für die betreffende Versicherung zurückgestellten Reserve und
nach dem Verhältniss der letzteren zur Versicherungssumme,
so dass die Reserve-Vergütung je höher ist, je länger die Ver
sicherung bestanden hat. Es ist daher natürlich, dass die
Ausgabe für Abgangsentschädigungen nicht nur an sich mit
der allgemeinen Geschäftsausdehnung gestiegen, sondern dass
dieselbe auch rascher gewachsen ist, als der betreffende Ver
sicherungs-Abgang bei Lebzeiten, oder mit anderen Worten,
dass die Vergütung aus dem Reservefonds, welche durch
schnittlich auf je 100 Mark bei Lebzeiten abgegangener Ver
sicherungssumme zu gewähren war, im Laufe der Zeit immer
grösser geworden ist. Dies wird durch einen Vergleich der
verausgabten Reserve-Vergütungen mit dem in Tabelle IX,
Spalte 4 aufgeführten Abgang »fortzusetzen gewesener Ver
sicherungen« bei Lebzeiten der Versicherten bestätigt; denn
es betrug
der Abgang bei die Ausgabe an Reserve-
Lebzeiten n. Tab. IX, Vergütungen
Spalte 4 in Sa. auf je 100 JL
Abgang
im ersten Jahrzehnt
» zweiten »
»dritten »
» vierten »
» fünften »
3 889 800 .Æ
6095 700 »
7 264 200 »
9 120 900 »
21 429 100 »
40 872 .Æ
201 324 »
446373 »
586044 »
i 668 706 »
im Ganzen 47 799 700 Jk 2 943 319 Jk
1,05 Jk.
3,30 »
6,14 »
6,43 »
7,79 »
6,16 Jk
Unter den vorstehend aufgeführten, bei Lebzeiten ab
gegangenen Versicherungen sind übrigens auch die Versiche
rungen mit inbegriffen, die Mangels Prämienzahlung erloschen
sind und deshalb verfassungsmäsig keinen Anspruch auf
Reserve-Vergütung gewährten. In Wirklichkeit ist also auf die
aufgegebenen Versicherungen im Durchschnitt noch ein etwas
höherer Betrag an Reserve-Vergütung getroffen, als vorstehend
berechnet ist. Neben der Reserve-Vergütung erhalten aber,
wie schon früher erwähnt, die ausscheidenden Versicherten
auch noch die rückständigen Dividenden auf ihre letzten 5 Prä
mienzahlungen. Man darf sonach annehmen, dass der Abgang
bei Lebzeiten bei der Lebensversicherungsbank für Deutschland
derart geregelt ist, dass in dieser Beziehung wohl keine andere
Lebensversicherungsanstalt ihre Versicherten günstiger stellt.
Die Spalten 7 und 8 weisen in zwei Theilen die Ver
waltungskosten nach, und zwar giebt der erste Theil
(Spalte 7) über die Provisionen Auskunft, welche den
Agenten für die Vermittelung neuer Versicherungsabschlüsse,
sowie für die Einhebung der Prämien vergütet worden sind,
während der zweite Theil (Spalte 8) den gesummten
übrigen Aufwand umfasst.
Die Agenten-Provision war ursprünglich auf 5 0 / 0
der erstjährigen Prämien für neue Versicherungen und auf 1%
der vom zweiten Versicherungsjahre ab zu zahlenden Prolon
gationsprämien festgesetzt ; der letztere Satz wurde indess schon
im Jahre 1830, von wo ab derselbe eigentlich erst in An
wendung kam, auf 2% erhöht, so dass also die Incasso-
Provision füglich auf gleichmäsig 2 °/o während der ganzen
bisherigen Wirksamkeit der Bank angenommen werden kann.
Hinsichtlich der Abschlussprovision machte sich dagegen, mit
Rücksicht auf die veränderten Zeit- und Concurrenz-Verhältnisse,
im Jahre 1864 eine Erhöhung auf 10 % und im Jahre 1867
eine weitere Erhöhung auf 15 °/ 0 noting ; jedoch haben diese
erhöhten Sätze nur auf die Normalprämien Anwendung gefunden,
während auf die erstjährigen Zusatzprämien nach wie vor 5 %
gewährt werden. Die Bank hat mit dieser Erhöhung den An
forderungen der Zeit Rechnung getragen, ohne die Solidität
ihres Geschäftes zu beeinträchtigen, und von den meisten ihrer
Agenten wird anerkannt, dass die jetzigen Sätze, obwohl dieselben
gegen die bei anderen Anstalten üblichen Provisionen erheblich
zurückstehen, ihnen eine angemessene und gerechte Vergütung
für die geleisteten Dienste gewähren.
Trotz der vorerwähnten, im vierten Jahrzehnt eingetretenen
zweimaligen Steigerung der Abschlussprovision hat sich der
gesammte Verwaltungs-Aufwand der Bank im Verhältniss zur
Jahres-Einnahme seitdem nur wenig erhöht. Derselbe betrug
im Ganzen (nach Spalte 9):
im ersten Jahrzehnt
» zweiten »
» dritten »
» vierten »
» fünften »
675 789 Jk oder 6,37 °/'o der Einnahme
1255 686 » » 4,85 °/o » »
1 627 329 » » 4,04 % » »
2 898 348 » » A . A Q
6 342 307 » »
4,48 70
5,24 %
in Sa. 12 799459 Jk oder 4,3g °/o der Einnahme.
Man wird dieser Angabe nichts hinzuzufügen nöthig
haben, um das Urtheil zu begründen, dass die Bank grosse
Resultate mit verhältnissmäsig sehr geringen Aufwänden erzielt,
oder besser, dass sie ihren Theilhabern von jeher die möglichst
niedrigen Opfer für die Erreichung ihres Zweckes auferlegt
hat. Eine Vergleichung der obigen Zahlenreihen mit analogen,
den Rechenschaftsberichten aller anderen deutschen und sicher
weitaus der meisten überhaupt bestehenden Lebensversicherungs-
Anstalten entnommenen Zusammenstellungen würde dieses Ur
theil in jeder Beziehung bekräftigen und evident beweisen,
dass die Lebensversicherungsbank für Deutschland sich von
jeher, — nicht etwa erst von der Zeit an, wo sie bereits
festen Boden gewonnen hatte —, vor allen gleichartigen In
stituten durch ein sehr niedriges Maas ihrer Verwaltungs-
Aufwände ausgezeichnet hat und auch in dieser Hinsicht den
Grundsätzen treu geblieben ist, von welchen ihre Begründer
sich leiten Hessen.
Um zu zeigen, auf welche Höhe bei dem Umfange
Geschäfts selbst scheinbar nebensächliche Ausgabeposten
wachsen, führen wir an, dass im fünften Jahrzehnt allein
Portoaufwand — trotz der jetzigen geringen Portosätze —
Summe von 194818 Mark erforderte und dass in der gleichen
Zeit für ärztliche Bemühungen die Summe von 457334 Mark
zu zahlen war.
In den nächsten 3 Spalten der Tabelle XXII sind die
Verluste verzeichnet, welche die Bank während ihrer bis
herigen Wirksamkeit an ihren Einnahmen und Fonds erlitten
hat. Dieselben setzen sich zusammen aus:
des
an
der
die
74148 Mark Verluste auf Agio
33000 » » » Darlehen
21203 » » an Agenten
128351 Mark in Sa.
Vergleicht man diese Beträge mit der Höhe der betreffen
den Einnahmen und Fonds, so wird man dieselben als ausser
ordentlich geringfügig bezeichnen müssen. In Wirklichkeit
begreift aber der erste und grösste der obigen Posten gar
keine positiven Verluste, sondern nur Abschreibungen, welche