Full text : Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

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IV.  Theil.  Statistik  der  Finanz-Verwaltung.

sicherungsbestande,  sondern  auch  mit  dem  fortschreitenden
Alter  der  Versicherten  von  Jahr  zu  Jahr  steigenden  Verpflichtungen ­
  der  Bank  wachsen,  so  hat  natürlich  auch  eine
rasche  Vermehrung  der  jährlichen  Zinsen-Einnahme  stattfinden
müssen.  Die  letztere  betrug
Mark  %  der  Gesainmt-Einnahme


im  ersten  Jahrzehnt
»  zweiten  »
»  dritten  »  »
»  vierten  »
»  fünften  »
im  Ganzen

876915  oder  8,27
3869352  »  1495
8628057  »  21,41
15757911  »  24,33
28757409  »  23,77
57  889  644  oder  22,05

Hieraus  erhellt,  welche  grosse  Bedeutung  die  Zinsen-Einnahme
  für  die  Bank  hat  und  in  welchem  raschen  Wachsthum ­
  dieselbe  bisher  begriffen  gewesen  ist.  Während  der  ersten
vier  Jahrzehnte  hat  sie  noch  weit  stärker,  als  die  Prämien-Einnahme,
  zugenommen  und  hat  daher  einen  immer  grösseren
Theil  der  Gesammt-Einnahme  der  Bank  ausgemacht.  Erst  im
fünften  Jahrzehnt  ist  sie  in  Folge  des  seit  den  Sechziger  Jahren
ausserordentlich  gestiegenen  Zugangs  neuer  Versicherungen,  für
welche  die  angesammelten  Fonds  selbstredend  noch  klein  sind,
im  Wachsthum  hinter  der  Prämien-Einnahme  etwas  zurückgeblieben, ­
  wie  das  Sinken  des  Procentsatzes  zur  Gesammt-Einnahme
  erkennen  lässt.

Nicht  ohne  bedeutenden  Einfluss  auf  die  Höhe  der  Zinsen-Einnahme
  ist  übrigens  auch  der  Zinsfuss  gewesen,  welchen
die  Bank  von  ihren  Ausleihungen  durchschnittlich  erzielt  hat.
Derselbe  hat,  wie  die  Spalte  3  nach  weist,  den  Satz  von  3  %,
welcher  den  Berechnungen  der  Bank  zu  Grunde  liegt,  stets
ziemlich  beträchtlich  überstiegen.  In  der  ersten  Zeit  nach  Eröffnung ­
  des  Geschäftsbetriebes  wurde  ein  durchschnittlicher
Zinsfuss  von  4  °/o  erzielt,  der  nur  vorübergehend  eine  schwache
Neigung  zum  Steigen  zeigte,  seit  1834  aber  pine  rasche  Bewegung ­
  nach  abwärts  machte  und  bis  auf  3,61  °/o  im  Jahre
1843  sank.  Von  da  an  trat  jedoch  —  mit  einer  kurzen
Unterbrechung  in  den  Jahren  1863  bis  1866  —  wieder  eine
constante  Steigung  ein  bis  zum  Jahre  1872,  in  welchem  mit
4,87  °/o  der  höchste  Stand  erreicht  wurde.  Seitdem  ist  der
erzielte  Durchschnitts-Zinsfuss  wieder  etwas  gefallen  und  allmählich ­
  bis  auf  4,74  °/o  in  den  Jahren  1877  und  1878  gesunken. ­

Die  Veränderungen,  die  der  Durchschnitts-Zinsfuss  im  Laufe
der  verflossenen  50  Geschäftsjahre  erfahren  hat,  waren  hiernach, ­
  so  allmählich  dieselben  in  der  Regel  auch  eingetreten
sind,  im  Ganzen  doch  ziemlich  erheblich.  1st  doch  der  höchste
Satz  (4,87  %)  nicht  weniger  als  um  ein  volles  Drittheil  höher,
als  der  niedrigste  (3,61  %)!  Es  liegt  auf  der  Hand,  dass  ein
solcher  Unterschied  bei  der  Höhe  der  ausgeliehenen  Fonds  auf
die  Ueberschüsse,  wie  auf  die  Dividenden  der  Bank  eine  wesentliche ­
  Einwirkung  ausüben  muss.
Wenn  man  bedenkt,  dass  von  jeher  der  weitaus  überwiegende
Theil  der  Bankfonds  in  der  Form  von  erststelligon  hypothekarischen ­
  Darlehen  auf  Landgüter  ausgeliehen  worden  ist,  so  wird
man  jedenfalls  die  Höhe  des  durchschnittlich  erzielten  Zinsfusses
als  eine  ansehnliche  erklären  müssen.  Wo,  wie  bei  der  Lebensversicherung, ­
  Sicherheit  der  Anlage  das  oberste  Gesetz  für  alle  Fondsverwerthung
  bildet,  kann  man  selbstverständlich  nicht  die  Verzinsung ­
  erzielen,  welche  ein  Crédit-Institut,  sofern  es  durch  Creditgewährung
  Gewinn  erzielen  will,  anzustreben  hat.  In  der  That
würde  es  aber  gewiss  nur  wenigen  Personen  möglich  gewesen  sein,
bei  eigener  sicherer  Anlegung  ihrer  Prämiengelder  dauernd  eine
höhere,  oder  auch  nur  eine  gleich  hohe,  Verzinsung  zu  erzielen,
als  die  Bank  von  ihren  Fonds  durchschnittlich  erlangt  hat.

Die  in  der  nächsten  Spalte  (4)  der  Tabelle  XXI  auf-!
  geführte  Einnahme  an  verjährten  Dividenden  ist  stets
!  nur  von  untergeordneter  Bedeutung  gewesen.  Bei  der  Bank
besteht  bekanntlich  die  Einrichtung,  dass  auf  jede  Normalprämie ­
  nach  5  Jahren  eine  Dividende  vergütet  wird.  Dies  geschieht, ­
  so  lange  die  Versicherung  in  Kraft  ist  und  Prämienzahlungen ­
  für  dieselbe  geleistet  werden,  durch  Abzug  an  den
Prämien;  nach  dem  Erlöschen  der  Versicherung,  wie  auch
nach  dem  Aufhören  der  Prämienzahlung  dagegen  werden  über
die  Dividenden,  welche  auf  die  letztbezahlten  5  Jahresprämien
noch  zu  erwarten  sind,  von  der  Bank  Scheine  ausgestellt,  gegen
welche  dann  je  nach  eingetretener  Fälligkeit,  sofern  die  Einreichung ­
  der  Scheine  innerhalb  zweier  Jahre  erfolgt,  die  bezüglichen ­
  Dividenden  haar  ausgezahlt  werden.  Es  lässt  sich
hierbei  nun  selbstverständlich  nicht  vermeiden,  dass  von  den
Dividendenscheinen,  deren  jetzt  jährlich  mehr  als  8000  ausgefertigt ­
  werden,  einige  innerhalb  der  gedachten  zweijährigen
Frist  nicht  zur  Einlösung  präsentirt,  wie  auch,  dass  selbst
manche  Policen  innerhalb  der  auch  hierzu  festgesetzten  zweijährigen ­
  Frist  nicht  Behufs  Empfangnahme  der  Dividendenscheine ­
  eingereicht  werden,  und  dass  auf  diese  Weise  ein  Theil
der  anfällig  werdenden  Dividenden  unerhoben  bleibt.  Dieser
nicht  zur  Erhebung  kommende  Theil  fällt  nach  §  12  der  Bankverfassung ­
  der  Bank  anheim  und  bildet  die  in  der  Spalte  4
verzeichnete  Einnahme  an  verjährten  Dividenden.  Verglichen
mit  der  Summe  der  zur  Vertheilung  disponirten  Dividenden  im
Gesammtbelaufe  von  48849914  Mk.  muss  der  Betrag  der
unerhoben  gebliebenen  Dividenden  von  im  Ganzen  219033
Mark  jedenfalls  als  äusserst  geringfügig  bezeichnet  werden.
Dass  in  den  ersten  11  Jahren  noch  keine  verjährten  Dividenden
verrechnet  worden  sind,  dagegen  für  das  Jahr  1840  ein  verhältnissmäsig
  grösserer  Betrag,  als  gewöhnlich,  in  Einnahme
gestellt  ist,  erklärt  sich  daraus,  dass  die  Bestimmung  über  die
zweijährige  Verjährungsfrist  fälliger  Dividenden  erst  im  Jahre
1837  getroffen  worden  ist.
Auch  der  in  der  fünften  Spalte  aufgeführte  Agio-  und
Discontogewinn  ist  nur  von  geringer  Wichtigkeit.  Wo,
wie  bei  der  Bank,  Fonds  in  Effecten  nur  ausnahmsweise  angelegt ­
  und  dann  —  unter  Ausschluss  jeder  Speculation  —  nur
die  allersichersten  Papiere  angekauft,  und  wo  weiter  Wechsel,
namentlich  mit  längerer  Sicht,  nur  ausnahmsweise  in  Zahlung
genommen  werden,  da  kann  natürlich  weder  von  einem  grossen
Agio-,  noch  von  einem  grossen  Discontogewinn  die  Rede  sein.
Beide  Gewinnquellen  haben  in  den  verflossenen  50  Jahren  im
Ganzen  nur  220444  Mark  ergeben.
Ein  Miethertrag  des  Bankgebäudes  (Spalte  6)  hat
erst  vom  Jahre  1850  ab  erzielt  werden  können,  da  die  Bank
erst  nach  20  jähriger  Wirksamkeit  zum  Bau  eines  eigenen
Hauses  geschritten  ist  und  das  letztere  erst  im  Jahre  1850
bezogen  hat.  Der  Ertrag,  der  im  Durchschnitt  nur  etwa  einer
zweiprocentigen  Verzinsung  des  Buchwerthes  des  Bankgebäudes
entspricht,  würde  übrigens  wesentlich  höher  in  Einnahme  erscheinen, ­
  wenn  nicht  ein  Theil  desselben,  nämlich  die  für  die
Vorstands-  und  Revisionslocalitäten  in  Ansatz  gebrachte  Miethe,
durch  Abschreibung  an  dem  Werthe  des  Bankgebäudes  verrechnet ­
  worden  wäre.
Unter  den  ausserordentlichen  Einnahmen,  welche
die  siebente  Spalte  der  Tabelle  XXI  aufweist,  sind  in  den  ersten
3  Jahren  die  Antrittsgelder  begriffen,  welche  die  Bank
nach  §  9  ihrer  ersten  Verfassung  zur  Erhöhung  der  Sicherheit
bis  zum  Jahre  1831  von  den  auf  Lebenszeit  Versichernden  mit
25  °o  der  erten  Jahresprämie  erhoben,  dann  aber,  nachdem
ein  genügender  Sicherheitsfonds  angesammelt  war,  vom  Jahre
1833  ab  mit  Zinsen  wieder  zurückerstattet  hat.  Im  Uebrigen
            
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