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XI. Verzeichnis der Zeiten, zu welchen die auf Landwegen ein
treffenden Transporte ausländischer Waren über die Grenze
gelassen werden 448
XII. Dienstanweisung für die an Landwegen belegenen Zoll
ämter in bezug auf Bewachung, Empfang und Ausladen der aus
dem Auslande eintreffenden Warentransporte 453
XIII. Bestimmungen über die Bedingungen und das Verfahren beim
Einlassen von Warentransportmitteln, die aus dem Auslande
eingehen und dahin wieder ausgeführt werden sollen, aus den
Grenzzollämtern ins Innere des Reiches 456
XIV. Bestimmungen über Menge und Zusammensetzung des auf
Schiffen und Flössen bei den an Flüssen und Grenzseen belegenen
Zollämtern angebrachten Schiffsproviants, der für den Bedarf
der an Bord der Schiffe und Flösse befindlichen Besatzung
abgelassen wird, sowie Vorschriften über die Art seiner Auf
bewahrung 459
XV. Dienstanweisung für die an Flüssen und Grenzseen gelegenen
Zollämter betreffend die Anwendung von Bewachungsmass
nahmen auf die aus dem Auslande ankommenden Flösse bis
zu ihrer Entladung 461
XVI. Verzeichnis der auf Flüssen und Seen in kleinen Fahrzeugen
eingeführten niedrig verzollbaren Rohprodukte, für die Fracht
briefe und Konnossemente nicht vorzulegen sind 462
XVII. Bestimmungen über die Bedingungen und das Verfahren bei
der Abfertigung von aus dem Auslande eintreffenden Flössen
und Schiffen, die im Vorzollamt vorläufig zu besichtigen sind,
wenn an den betreffenden Flüssen mehrere Zollämter hegen 463
XVIII. Vorschriften für die Beförderung unverzollter Gepäckstücke
auf dem Seewege und auf Flüssen von einem Zollamt nach einem
anderen 465
XIX. Allgemeine Dienstanweisung für die Zollämter betreffend die
Anwendung der Regeln über die Annahme, Besichtigung, Ver
zollung und Ablassung der Waren 468—594
Kap. I.
Übernahme der Waren in den Gewahrsam der
Zollämter
468
„ II.
Die Verwiegungen
472
„ III.
Die Form der Entgegennahme der Besichtigungs
urkunden seitens der Zollämter und des weiteren
Verfahrens mit ihnen
475
„ iv.
Besichtigung der von den Regierungsbehörden
und einigen anderen Anstalten bezogenen Gegen
stände auf Grund von Frachturkunden ....
481
„ V.
Anfertigung von Auszügen aus den Fracht
urkunden
481
„ VI.
Verfahren bei der Besichtigung
483
„ VII.
Vernichtung von Waren bei den Zollämtern . .
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