Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Seite
XI.  Verzeichnis  der  Zeiten,  zu  welchen  die  auf  Landwegen  eintreffenden ­
  Transporte  ausländischer  Waren  über  die  Grenze

gelassen  werden  448
XII.  Dienstanweisung  für  die  an  Landwegen  belegenen  Zollämter ­
  in  bezug  auf  Bewachung,  Empfang  und  Ausladen  der  aus
dem  Auslande  eintreffenden  Warentransporte  453

XIII.  Bestimmungen  über  die  Bedingungen  und  das  Verfahren  beim
Einlassen  von  Warentransportmitteln,  die  aus  dem  Auslande
eingehen  und  dahin  wieder  ausgeführt  werden  sollen,  aus  den
Grenzzollämtern  ins  Innere  des  Reiches  456
XIV.  Bestimmungen  über  Menge  und  Zusammensetzung  des  auf
Schiffen  und  Flössen  bei  den  an  Flüssen  und  Grenzseen  belegenen
Zollämtern  angebrachten  Schiffsproviants,  der  für  den  Bedarf
der  an  Bord  der  Schiffe  und  Flösse  befindlichen  Besatzung
abgelassen  wird,  sowie  Vorschriften  über  die  Art  seiner  Aufbewahrung ­
  459
XV.  Dienstanweisung  für  die  an  Flüssen  und  Grenzseen  gelegenen
Zollämter  betreffend  die  Anwendung  von  Bewachungsmassnahmen ­
  auf  die  aus  dem  Auslande  ankommenden  Flösse  bis

zu  ihrer  Entladung  461
XVI.  Verzeichnis  der  auf  Flüssen  und  Seen  in  kleinen  Fahrzeugen
eingeführten  niedrig  verzollbaren  Rohprodukte,  für  die  Frachtbriefe ­
  und  Konnossemente  nicht  vorzulegen  sind  462

XVII.  Bestimmungen  über  die  Bedingungen  und  das  Verfahren  bei
der  Abfertigung  von  aus  dem  Auslande  eintreffenden  Flössen
und  Schiffen,  die  im  Vorzollamt  vorläufig  zu  besichtigen  sind,
wenn  an  den  betreffenden  Flüssen  mehrere  Zollämter  hegen  463
XVIII.  Vorschriften  für  die  Beförderung  unverzollter  Gepäckstücke
auf  dem  Seewege  und  auf  Flüssen  von  einem  Zollamt  nach  einem
anderen  465
XIX.  Allgemeine  Dienstanweisung  für  die  Zollämter  betreffend  die
Anwendung  der  Regeln  über  die  Annahme,  Besichtigung,  Verzollung ­
  und  Ablassung  der  Waren  468—594

Kap.  I.

Übernahme  der  Waren  in  den  Gewahrsam  der
Zollämter

468

„  II.

Die  Verwiegungen

472

„  III.

Die  Form  der  Entgegennahme  der  Besichtigungsurkunden ­
  seitens  der  Zollämter  und  des  weiteren
Verfahrens  mit  ihnen

475

„  iv.

Besichtigung  der  von  den  Regierungsbehörden
und  einigen  anderen  Anstalten  bezogenen  Gegenstände ­
  auf  Grund  von  Frachturkunden  ....

481

„  V.

Anfertigung  von  Auszügen  aus  den  Frachturkunden ­


481

„  VI.

Verfahren  bei  der  Besichtigung

483

„  VII.

Vernichtung  von  Waren  bei  den  Zollämtern  .  .

496
            
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