Kap. VIII. Aufnahme der Besichtigungsbefunde 497
.. IX. Die Entnahme von Warenproben 502
„ X. Nachbesichtigung der Waren 507
,, XI. Art der Berechnung der Zölle 511
,, XII. Empfang der Zölle. Ausfertigung der Empfangsbescheinigungen
(Zollquittungen) und Ablassungsverfügungen
514
„ XIII. Ausfertigung von Bescheinigungen anstatt der
Quittungen 517
„ XIV. Weigerung des Eigentümers, die Waren in Empfang
zu nehmen 518
„ XV. Empfang, Aufbewahrung und Aushändigung von
zinstragenden Papieren und Aktien, die zur
Sicherstellung des Zolls hinterlegt werden ... 518
XVI. Verfahren bei der Einfuhr von Waren, deren zollfreie
Einfuhr unter der Bedingung der Wiederausfuhr
durch besondere Verfügungen des Finanzministeriums
gestattet ist 522
XVII. Art der Rückerstattung von Überhebungen an
Zoll und der nachträglichen Einziehung von Fehlbeträgen
an Zoll und anderen Gebühren. Verfahren
der Zollämter bei der Anwendung der Entscheidungen
höherer Instanzen über die Tarifierung
von Waren 524
., XVIII. Aufbewahrung von Waren 527
„ XIX. Das Ablassen der Waren 535
„ XX. Verfahren bei der zollamtlichen Stempelung . . 537
„ XXI. Waren, für deren Ablassung besondere Bestimmungen
gelten 558
„ XXII. Die Entnahme von Proben 571
„ XXIII. Wiederausfuhr nicht verzollter Waren 572
Anlagen:
Formulare 577—588
Verzeichnis der stempelpflichtigen Waren 589
Verzeichnis der Waren, die auf Wunsch der Eigentümer
gestempelt werden 592
XX. Verzeichnis der in Kolli von gleicher Grösse eingeführten Partiewaren,
deren Gewicht durch probeweises Verwiegen von mindestens
1 / 10 der ganzen Partie festgestellt werden kann .... 595
XXI. Vorschriften für die Annahme von Fakturen und Spezifikationen
seitens der Zollämter als Grundlage für die Besichtigung von
ausländischen Waren 598
XXII. Verzeichnis der Waren, deren Beschaffenheit in den Deklarationen
ohne die ausführliche tarifmässige Benennung angegeben werden
kann 601