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31 Rbl. 50Kop. für 1 Pud zu verzollen, mitAusnahme des Tees,
der im Durchfuhrverkehr in das transkaspische Gebiet und
nach Persien geht (C. 08, Nr. 24 474).
b) Ziegeltee, schwarzer und grüner, für das
Pud
2. schwarzer Baichatee, Blumen-, grüner und
gelber Tee, über die Grenzen des Semirjetschens-
kischen Gebiets, des Steppen-, Irkutskischen und
Priamurischen Generalgouvernements eingeführt,
für das Pud
Anmerkung 1. Von dem über das Irkuts-
ker Zollamt und westlich von demselben über die
sibirische Grenze sowie über diejenige des Steppen-
Gouvernements und des Semirjetschenskischen
Gebiets eingeführten Ziegel- und Tafeltee wird
folgender Zoll erhoben:
a) von Ziegeltee, für das Pud
b) von Tafeltee, der mit Zeugnissen der
Konsuln über die Herstellung desselben
in Russland und mit russischen Fabrik
marken auf jeder Tafel versehen ist, für
das Pud
Anmerkung 2. Dem Finanzminister wird
anheimgestellt, im Einvernehmen mit dem General
gouverneur des Amur-Gebietes und in Gemäss-
heit des Art. 936 des Zollreglements die Bestim
mungen des P. 2 dieses Artikels und der Anm. 1
zu demselben längs der ganzen Ausdehnung der
Landgrenze des Amur-Gebietes und längs der
Küste am Stillen Ozean südlich von den Mün
dungen des Amurs nach Massgabe der allmählichen
Einrichtung der zollamtlichen Ueberwachung jener
Grenzen in Anwendung zu bringen.
Gemäss einem Erlasse des russischen Finanzministers
vom 15. Dezember 1906 ist die Transitbeförderung von
grünem Tee nach den Zollämtern von Askabad, Buchara,
Kokand und Samarkand über 1. Odessa—Batum—Baku und
2. Odessa—Noworossisk—Petrowsk unter denselben Bedin
gungen zugelassen wie über Batum, Baku und Krasnowodsk
(Russische Gesetzsammlung, I. Teil).
Laut Verfügung des Finanzministers ist Tee in der
chinesischen Originalverpackung unter der Bedingung zum
Kleinhandel zugelassen, dass die Behälter mit Zollbanderolen
versehen werden, und zwar sind die Banderolen entweder
auf die Behälter selbst oder auf das Papier, in das die Be
hälter zuvor eingewickelt werden können, aufzukleben (C. 07,
Nr. 15 724).
11,25 R
25,50 R
3,75 R
15,— R