Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

45

Ursprungsland

Gattung  des  Zuckers

Spezieller
Zoll  für
das  Pud

/  Rohzucker  2,22  R.
(Raffinade  2,15  „
/Rohzucker  0,11  „
(Raffinade  0,22  ,,
Spanien  Rohzucker  und  Raffinade  .  1,36  „
Kanada  Raffinade  0,23  „
j-  Weisser  Zucker  1,26  „
1  Aller  andere  Zucker:  .  .
Raffinade  0,93  ,,
*■  Rohzucker  0,94  „
Rohzucker  und  Raffinade.  0,19  „
f  Rohzucker  0,83  „
[Raffinade  0,80  „
I  Rohzucker  2,14  ,,
Raffinade  2,12  „
Rumänien  i  £°“ er  ?,94  „
(Raffinade  1,23  „
j  Raffinade  in  Stücken  oder
gemahlen  0,83  „
Weisser  Sandzucker  in  Kristallen ­
  oder  gemahlen  .  0,67  „
Gelber  Sandzucker  in  Kristallen ­
  0,40  ,,
v  Brauner  Sandzucker  .  .  .  0,37  „
Südafrikanischer  Zollverein ­
  (Kapland,  Natal, ­
  Transvaal,  Oranjefluss-Kolonie, ­
  Süd-Rhodesia,
  Basutoland
und  Betschuanaland)  v
Japan  Kandis-Raffinade  ....  0,17  „
4.  Bei  der  Berechnung  des  Sonderzolls  haben  sieh  die
Zollämter  an  die  Gattungsbezeichnung  zu  halten,  die  im
Ursprungsattest  angegeben  ist.  Falls  im  Ursprungsattest
die  Gattung  des  Zuckers  nicht  angegeben  ist,  wird  der
spezielle  Sonderzoll  nach  dem  höchsten  Satze,  der  für  den
Zucker  des  betreffenden  Landes  in  P.  3  angegeben  ist,
berechnet.

Brasilien.
Dänemark

Costa  Rica
Mexiko  .  .
Mozambique
Nicaragua  .

Chile

Rohzucker  0,13
Raffinade  0,24

5.  Zucker,  der  bei  den  Zollämtern  aus  dem  Ausland
ohne  Ursprungsatteste  eingeht  oder  mit  Ursprungsattesten,
seit  deren  Ausstellung  mehr  als  ein  Jahr  vergangen  ist,  wird
zum  inneren  Verbrauch  Russlands  abgelassen,  nachdem
dafür,  ausser  dem  allgemeinen  Einfuhrzoll  laut  Art.  22
des  allgemeinen  Zolltarifs,  der  Sonderzoll  nach  dem  höchsten
* n  P.  3  angegebenen  Satze,  d.  h.  2  Rubel  22  Kopeken  für
das  Pud  erhoben  worden  ist  (C.  10,  Nr.  11  036).
23-  Honig,  roher,  und  Honigsirup;  Zuckersirup  ohne
verbessernde  Zutaten;  Zuckerraffinadesirup;  Kartoffelsirup ­
  jeder  Art;  Stärke-  oder  Traubenzucker
ln  fester  Gestalt  ohne  Beimischung;  Couleur  zum
Färben  von  Getränken;  Maltose;  Malz-  und
Maltose-Extrakte,  ohne  Beimischung,  für  das  Pud
Rohgewicht

1,80  R
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.