Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

VI 
gemacht. Bei den nur im Vertrage mit Oesterreich-Ungarn, also 
vorläufig bis zum 18./31. Dezember 1915 gebundenen Bestimmungen 
ist hinter „ Vertragsgemäss“ hinzugefügt „bis zum 18./31. Dezember 
1915“. Bei denjenigen Vertragsbestimmungen endlich, welche mit 
Frankreich (Fr.), Portugal und Serbien vereinbart sind, und die 
also zu jeder Zeit mit einjähriger Frist gekündigt werden können, 
ist hinter ,, Vertragsgemäss“ das Land eingesetzt. 
An den Vertragszollsätzen nehmen alle Länder teil, mit 
welchen Russland im Meistbegünstigungs-Verhältnis steht. Es 
sind das zurzeit hauptsächlich: Belgien, Brasilien, Bulgarien, 
China, Dänemark, England, Griechenland, Japan, Italien, Nieder 
lande, Persien, Schweden-Norwegen, Schweiz, Türkei, die Ver 
einigten Staaten von Amerika. 
Die Einzelbenennung der Waren ist, wie in den Zolltarifen 
aller Länder so auch ganz besonders in dem russischen Tarif, nicht 
so weit durchgeführt, dass nicht bei sehr vielen Exportwaren es 
zweifelhaft ist, unter welchen Artikel sie fallen. Dem vorzüg 
lichen Vorbilde, welches C. Schmidt, Kanzler-Dragoman des 
Kaiserl. Deutschen General-Konsulates in St. Petersburg, in seiner 
mustergültigen Ausgabe des alten russischen Zolltarifes gibt, 
folgend, haben wir daher alle in Betracht kommenden Verfügungen 
der zuständigen Behörden dem Tarif eingefügt. Es kommen 
hierfür hauptsächlich die Cirkulare des Zolldepartements in Be 
tracht. Das letzte vollständige Verzeichnis der zurzeit geltenden 
Cirkulare wurde im Juni 1905 ausgegeben. Dieses Verzeichnis 
konnte, wenn auch bis zum 1. März 1906 ergänzt, nicht ohne 
weiteres übernommen werden, weil infolge der Aenderungen des 
russischen Zolltarifes zahlreiche Cirkulare in Fortfall kommen 
oder geändert werden mussten. 
Die Zusammenstellung dieser Cirkulare konnte das Zoll 
departement erst am 23. Februar/8. März dieses Jahres heraus 
geben. Da sie unbedingt abgewartet werden musste, bevor wir das 
vorliegende Zollhandbuch in Druck geben konnten, ist es leider 
nicht möglich gewesen, das Buch zum 1. März, wie es anfangs 
beabsichtigt war, fertigzustellen. 
Insgesamt mussten rund 250 Cirkulare des Zolldepartements 
ausgeschieden werden. So gründlich demnach vorgegangen zu 
sein scheint, so haben sich bei näherer Prüfung doch noch hier 
und da Widersprüche gezeigt, die erst durch weitere Verfügungen 
beseitigt werden können. Auch sonst dürften sich vereinzelte Un 
klarheiten vorfinden, die mangels eines amtlichen Warenverzeich 
nisses bei dem Uebergang zu einem neuen Zolltarif wohl entschuldbar 
sind. Jedenfalls ist alles vorhandene Material zusammengestellt, 
durch welches die Möglichkeit geboten ist, zu bestimmen, welchem 
Zollsatz eine Ware unterliegt. 
Auf der Geschäftsstelle des Deutsch-Russischen Vereins 
werden sämtliche Gesetze, ministerielle Verfügungen, Entschei-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.