Vorwort
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zur dritten Auflage.
Die beiden ersten Auflagen unseres Zollhandbuches, 2000
Stück, sind innerhalb eines Jahres vollständig vergriffen — der
beste Beweis, dass das Buch nötig ist, und dass es seinen Zweck
erfüllt.
Die vorliegende dritte Auflage ist in den bis zum Jahre 1917
festgelegten Bestimmungen selbstverständlich unverändert geblieben.
Sie ist aber wesentlich vervollständigt auf Grund der
inzwischen erfolgten amtlichen russischen Veröffentlichungen zu
dem Zolltarif, namentlich auf Grund der gemäss dem Schlussprotokoll
zu dem neuen Handelsverträge, Teil IV (zu den Zollreglements),
§ 12a herausgegebenen Zusammenstellungen: 1. sämtlicher
noch geltenden Cirkulare des Zolldepartements sowie der
Entscheidungen des Dirigierenden Senates, welche sich auf den
Zolltarif beziehen, und 2. aller in dem Zolltarif und in den unter 1
angeführten Entscheidungen des Senates und des Zolldepartements
genannter Waren in alphabetischer Folge.
Bei der Uebertragung des amtlichen alphabetischen Warenverzeichnisses
haben wir uns nicht darauf beschränkt, für jede
russische Warenbezeichnung nur einen entsprechenden deutschen
Ausdruck einzusetzen; wir haben vielmehr möglichst alle
Waren, welche das betreffende russische Wort umfasst, aufgeführt.
So kommt es, dass das russische Verzeichnis ca. 2500
Waren, unser Verzeichnis dagegen ca. 5000 Waren enthält.
So dürfen wir hoffen, dass auch die dritte Auflage unseres
Zollhandbuches gute Aufnahme finden und gute Dienste leisten wird.
Für freundliche Mitarbeit sind wir zahlreichen Firmen zu
Dank verpflichtet. Vor allem sagen wir dem Kaiserlichen Generalkonsul
in St. Petersburg und Herrn Vizekonsul Nadolny für wertvolle
Hinweise unseren verbindlichsten Dank.
Deutsch-Russischer Verein
Eingetragener Verein.
Hermann Wirth,
M. Busemann
V olks wirtschaf tlioher
Syndikus.
Geh. Kommerzienrat.
Vorsitzender.