158 Reichswirtschaftsgerichtsrat Dr. Tschierschky:
Für die neudeutsche Wirtschaftspolitik ist die Devise ganz ein-
deutig gegeben: stärkste Rationalisierung der Gesamtwirtschaft ohne
Schädigung der sozialen und kulturellen Volksentwicklung. Das Pro-
gramm wäre ohne diese Einschränkung, etwa auf der Grundlage der
kulturellen und sozialen Entwicklungsstufe der Vereinigten Staaten von
Nordamerika, viel einfacher zu lösen, eine ganze Reihe staatspolitischer
Hemmungen könnte fortfallen, Aber daran ist für ein Kulturvolk wie
das deutsche weder zu denken, noch hätte es Aussichten, seinen ihm
zukommenden Platz im europäischen und Welt-Staatenkonzern jemals
wiederzugewinnen, wenn wir einseitige innere „Wirtschafts‘-Politik
treiben wollten. Ja es ist zu bedauern, daß — leider nicht ohne Ver-
schulden einzelner Wirtschaftskreise — überhaupt eine staatspolitisch
so verkehrte Antithese, wie „Staat oder Wirtschaft‘, auch nur dis-
kutiert werden konnte, Diese Erörterung hat freilich insoweit Nutzen
gestiftet, als sie ganz unzweifelhaft in allen einsichtigen Kreisen die
Überzeugung verstärkte‘), daß die Wirtschaft niemals Selbstzweck,
sondern nur Dienerin des Staates sein kann, daß alle Versuche, der
Wirtschaft, seien es Unternehmer oder Arbeitnehmer, einseitigen über-
ragenden politischen Einfluß verschaffen zu wollen, nur zum Schaden
des Staates ausschlagen können.
Der moderne Staat kann sich aber auch auf dem eigensten Ge-
biete der Wirtschaft nicht mehr neutral verhalten, seit seine Auf-
gaben mit der Entwicklung der Kultur ständig wuchsen und die an-
dauernde Komplizierung der Wirtschaft selbst seine regelnde Hand ge-
bieterisch fordert. Es muß hier genügen, statt weiterer Erläuterungen
auf die unleugbare Tatsache zu verweisen, daß in allen Kulturstaaten,
selbst Albion nicht ausgenommen, während des letzten halben Jahr-
hunderts eine wachsende Abkehr von der Doktrin der Manchesterlehre
erfolgt ist, die dem Staate, namentlich auf ökonomischem Gebiete, be-
kanntlich lediglich den Rechtsschutz zubilligen wollte.
Bilden sich nun im Bereiche der Wirtschaft autonome Machtkörper
heraus, wie wir sie in den Kartellen und Trusts zweifellos erkennen
müssen, und führt diese Entwicklung zu Kämpfen, die vielfach über die
privatwirtschaftlichen Interessen hinausragen, insbesondere aber auch
unerwünschte sozialwirtschaftliche Folgeerscheinungen auslösen, was
besonders für schwierige Übergangszeiten gilt, so wird eine gewisse
maßvolle Kontrolle des Staates zur Vermeidung von Einseitigkeiten,
zum Schutze bedrohter Minderheiten und zur Vermeidung verlust-
reicher Interessenkämpfe unerläßlich werden, Es liegen denn auch
*) Hierzu: „Staat oder Wirtschaft”, Dunkmann: „Staat und Wirtschaft“,
Heft 5 u, 6 der Schriften der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
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