fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

158 Reichswirtschaftsgerichtsrat Dr. Tschierschky: 
Für die neudeutsche Wirtschaftspolitik ist die Devise ganz ein- 
deutig gegeben: stärkste Rationalisierung der Gesamtwirtschaft ohne 
Schädigung der sozialen und kulturellen Volksentwicklung. Das Pro- 
gramm wäre ohne diese Einschränkung, etwa auf der Grundlage der 
kulturellen und sozialen Entwicklungsstufe der Vereinigten Staaten von 
Nordamerika, viel einfacher zu lösen, eine ganze Reihe staatspolitischer 
Hemmungen könnte fortfallen, Aber daran ist für ein Kulturvolk wie 
das deutsche weder zu denken, noch hätte es Aussichten, seinen ihm 
zukommenden Platz im europäischen und Welt-Staatenkonzern jemals 
wiederzugewinnen, wenn wir einseitige innere „Wirtschafts‘-Politik 
treiben wollten. Ja es ist zu bedauern, daß — leider nicht ohne Ver- 
schulden einzelner Wirtschaftskreise — überhaupt eine staatspolitisch 
so verkehrte Antithese, wie „Staat oder Wirtschaft‘, auch nur dis- 
kutiert werden konnte, Diese Erörterung hat freilich insoweit Nutzen 
gestiftet, als sie ganz unzweifelhaft in allen einsichtigen Kreisen die 
Überzeugung verstärkte‘), daß die Wirtschaft niemals Selbstzweck, 
sondern nur Dienerin des Staates sein kann, daß alle Versuche, der 
Wirtschaft, seien es Unternehmer oder Arbeitnehmer, einseitigen über- 
ragenden politischen Einfluß verschaffen zu wollen, nur zum Schaden 
des Staates ausschlagen können. 
Der moderne Staat kann sich aber auch auf dem eigensten Ge- 
biete der Wirtschaft nicht mehr neutral verhalten, seit seine Auf- 
gaben mit der Entwicklung der Kultur ständig wuchsen und die an- 
dauernde Komplizierung der Wirtschaft selbst seine regelnde Hand ge- 
bieterisch fordert. Es muß hier genügen, statt weiterer Erläuterungen 
auf die unleugbare Tatsache zu verweisen, daß in allen Kulturstaaten, 
selbst Albion nicht ausgenommen, während des letzten halben Jahr- 
hunderts eine wachsende Abkehr von der Doktrin der Manchesterlehre 
erfolgt ist, die dem Staate, namentlich auf ökonomischem Gebiete, be- 
kanntlich lediglich den Rechtsschutz zubilligen wollte. 
Bilden sich nun im Bereiche der Wirtschaft autonome Machtkörper 
heraus, wie wir sie in den Kartellen und Trusts zweifellos erkennen 
müssen, und führt diese Entwicklung zu Kämpfen, die vielfach über die 
privatwirtschaftlichen Interessen hinausragen, insbesondere aber auch 
unerwünschte sozialwirtschaftliche Folgeerscheinungen auslösen, was 
besonders für schwierige Übergangszeiten gilt, so wird eine gewisse 
maßvolle Kontrolle des Staates zur Vermeidung von Einseitigkeiten, 
zum Schutze bedrohter Minderheiten und zur Vermeidung verlust- 
reicher Interessenkämpfe unerläßlich werden, Es liegen denn auch 
*) Hierzu: „Staat oder Wirtschaft”, Dunkmann: „Staat und Wirtschaft“, 
Heft 5 u, 6 der Schriften der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 
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