24* Badische Anilin- und Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.
Arbeitsverhältnisses infolge Alters oder Invalidität (im Sinne des Invalidenversicherungs
gesetzes) erwerbsunfähig wird. Er erhält in diesem Falle für die in der Fabrik geleisteten
Dienstjahre eine Rente in derselben Höhe und Dauer wie sie die gesetzliche Invalidenver
sicherung für die gleiche Zahl von Versicherungsjahren gewähren würde.
KINDERRENTE. Gleich wie bei der staatlichen Invalidenrente wird Kinderrente
bis zum zurückgelegten 15. Lebensjahre mit V10 der Vaterrente für jedes Kind bis zur
Hälfte dieser gewährt.
Beiträge irgendwelcher Art werden von den Arbeitern nicht erhoben. Die Fabrik
leistet bis auf weiteres einen jährlichen Beitrag von 100 000 M.
Die Geschäfte der Stiftung werden von einem aus Beamten und Arbeitern zusammen
gesetzten Vorstand besorgt.
Die Zahl der Rentner betrug Ende 1912: 90 mit einer Rentensumme von 24726 M.
pro Jahr.
PENSIONSFÜRSORGE FÜR ANGESTELLTE. Denjenigen Angestellten, die weder dem
Arbeiterstand noch der Beamtenpensionskasse angehören, gewährt die Fabrik nach erreichter
Volljährigkeit und danach geleisteter mindestens 5 jähriger Dienstzeit im Falle der Dienst
untauglichkeit eine Pension mit Rechtsanspruch von soviel Achtzigstel des festen Einkommens,
als der Pensionsberechtigte nach erreichter Volljährigkeit Dienstjahre in der Fabrik zu
rückgelegt hat, insoweit dieses Einkommen bei den Angestellten mit Monatsgehalt 3600 M.,
bei den Angestellten mit Wochenlohn 2400.— M. pro Jahr nicht übersteigt.
Im Todesfall erhalten die Witwe die Hälfte der Pension des Mannes als Witwengehalt
und jedes Kind unter 15 Jahren V10 als Erziehungsgeld; Witwe und Kinder zusammen
jedoch nicht mehr als den vollen Betrag der Pension des Mannes.
Beiträge werden von den Angestellten nicht erhoben.
Der Stand der Bezugsberechtigten war Ende 1912: 27 Pensionäre, 28 Witwen mit
48 Kindern. In 1912 kamen zur Auszahlung 27 706,86 M.
Diese Fürsorge wird zurzeit der staatlichen Angestelltenversicherung angepaßt und
wird wohl in ihren Grundzügen erhalten bleiben.
STIFTUNGEN. Dank einiger von früheren und jetzigen Direktoren der Fabrik, dem
Herrn Geheimen Hof rat Dr. Glaser, jetzigem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, und Herrn
Geheimen Kommerzienrat Hüttenmüller gemachten Stiftungen ist es möglich, Arbeitern,
welche wegen Krankheit die Arbeit in der Fabrik nicht mehr aufnehmen können, durch Zu
weisung von Beträgen von 100—500 M. die Schaffung einer neuen Existenz zu erleichtern,
sowie Witwen von Arbeitern und Angestellten mit größerer Kinderzahl Zulagen zu ihren
regelmäßigen Witwenunterstützungen für die Erziehung ihrer Kinder zu gewähren.
Bildungswesen und Erholung.
Von der Absicht geleitet, die Lage der Arbeiterfamilien nach jeder Richtung hin zu
heben, ist die Fabrik bestrebt, nicht nur Fürsorge in gesundheitlicher und materieller Be
ziehung zu treffen, sondern auch erzieherisch und bildend zu wirken.
Um den schulpflichtigen Kindern der Limburgerhofkolonie den weiten Weg in die
in der Umgebung liegenden Ortschaften zu ersparen, errichtete die Fabrik im Jahre 1902
eine siebenklassige
VOLKSSCHULE, an welcher 5 von der Fabrik besoldete Lehrer und eine Handarbeits
lehrerin wirken. Die Schule wird von 240 Kindern besucht.
KIRCHE. Auf der Limburgerhofkolonie steht Katholiken und Protestanten für
Kultuszwecke gemeinsam eine Kirche mit 2 Sakristeien, Empore mit Orgel zur Verfügung.