Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

24*  Badische  Anilin-  und  Soda-Fabrik,  Ludwigshafen  a.  Rh.

Arbeitsverhältnisses  infolge  Alters  oder  Invalidität  (im  Sinne  des  Invalidenversicherungsgesetzes) ­
  erwerbsunfähig  wird.  Er  erhält  in  diesem  Falle  für  die  in  der  Fabrik  geleisteten
Dienstjahre  eine  Rente  in  derselben  Höhe  und  Dauer  wie  sie  die  gesetzliche  Invalidenversicherung ­
  für  die  gleiche  Zahl  von  Versicherungsjahren  gewähren  würde.
KINDERRENTE.  Gleich  wie  bei  der  staatlichen  Invalidenrente  wird  Kinderrente
bis  zum  zurückgelegten  15.  Lebensjahre  mit  V10  der  Vaterrente  für  jedes  Kind  bis  zur
Hälfte  dieser  gewährt.
Beiträge  irgendwelcher  Art  werden  von  den  Arbeitern  nicht  erhoben.  Die  Fabrik
leistet  bis  auf  weiteres  einen  jährlichen  Beitrag  von  100  000  M.
Die  Geschäfte  der  Stiftung  werden  von  einem  aus  Beamten  und  Arbeitern  zusammengesetzten ­
  Vorstand  besorgt.
Die  Zahl  der  Rentner  betrug  Ende  1912:  90  mit  einer  Rentensumme  von  24726  M.
pro  Jahr.
PENSIONSFÜRSORGE  FÜR  ANGESTELLTE.  Denjenigen  Angestellten,  die  weder  dem
Arbeiterstand  noch  der  Beamtenpensionskasse  angehören,  gewährt  die  Fabrik  nach  erreichter
Volljährigkeit  und  danach  geleisteter  mindestens  5  jähriger  Dienstzeit  im  Falle  der  Dienstuntauglichkeit ­
  eine  Pension  mit  Rechtsanspruch  von  soviel  Achtzigstel  des  festen  Einkommens,
als  der  Pensionsberechtigte  nach  erreichter  Volljährigkeit  Dienstjahre  in  der  Fabrik  zurückgelegt ­
  hat,  insoweit  dieses  Einkommen  bei  den  Angestellten  mit  Monatsgehalt  3600  M.,
bei  den  Angestellten  mit  Wochenlohn  2400.—  M.  pro  Jahr  nicht  übersteigt.
Im  Todesfall  erhalten  die  Witwe  die  Hälfte  der  Pension  des  Mannes  als  Witwengehalt
und  jedes  Kind  unter  15  Jahren  V10  als  Erziehungsgeld;  Witwe  und  Kinder  zusammen
jedoch  nicht  mehr  als  den  vollen  Betrag  der  Pension  des  Mannes.
Beiträge  werden  von  den  Angestellten  nicht  erhoben.
Der  Stand  der  Bezugsberechtigten  war  Ende  1912:  27  Pensionäre,  28  Witwen  mit
48  Kindern.  In  1912  kamen  zur  Auszahlung  27  706,86  M.
Diese  Fürsorge  wird  zurzeit  der  staatlichen  Angestelltenversicherung  angepaßt  und
wird  wohl  in  ihren  Grundzügen  erhalten  bleiben.
STIFTUNGEN.  Dank  einiger  von  früheren  und  jetzigen  Direktoren  der  Fabrik,  dem
Herrn  Geheimen  Hof  rat  Dr.  Glaser,  jetzigem  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats,  und  Herrn
Geheimen  Kommerzienrat  Hüttenmüller  gemachten  Stiftungen  ist  es  möglich,  Arbeitern,
welche  wegen  Krankheit  die  Arbeit  in  der  Fabrik  nicht  mehr  aufnehmen  können,  durch  Zuweisung ­
  von  Beträgen  von  100—500  M.  die  Schaffung  einer  neuen  Existenz  zu  erleichtern,
sowie  Witwen  von  Arbeitern  und  Angestellten  mit  größerer  Kinderzahl  Zulagen  zu  ihren
regelmäßigen  Witwenunterstützungen  für  die  Erziehung  ihrer  Kinder  zu  gewähren.
Bildungswesen  und  Erholung.
Von  der  Absicht  geleitet,  die  Lage  der  Arbeiterfamilien  nach  jeder  Richtung  hin  zu
heben,  ist  die  Fabrik  bestrebt,  nicht  nur  Fürsorge  in  gesundheitlicher  und  materieller  Beziehung ­
  zu  treffen,  sondern  auch  erzieherisch  und  bildend  zu  wirken.
Um  den  schulpflichtigen  Kindern  der  Limburgerhofkolonie  den  weiten  Weg  in  die
in  der  Umgebung  liegenden  Ortschaften  zu  ersparen,  errichtete  die  Fabrik  im  Jahre  1902
eine  siebenklassige
VOLKSSCHULE,  an  welcher  5  von  der  Fabrik  besoldete  Lehrer  und  eine  Handarbeitslehrerin ­
  wirken.  Die  Schule  wird  von  240  Kindern  besucht.
KIRCHE.  Auf  der  Limburgerhofkolonie  steht  Katholiken  und  Protestanten  für
Kultuszwecke  gemeinsam  eine  Kirche  mit  2  Sakristeien,  Empore  mit  Orgel  zur  Verfügung.
            
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