Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Die freiwilligen sozialen 
Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen 
in Deutschlands Gewerbe, Handel und 
Industrie 1883—1912. 
I. Allgemeine Vorbemerkungen. 
Alle, die sich berufen fühlen, die ersten 25 Jahre der Regierung Sr. Majestät Kaiser 
Wilhelms II. vor der Öffentlichkeit zu würdigen, muß das Gefühl der Dankbarkeit beherr 
schen, daß unter dem Kaiserlichen Zepter der äußere Frieden dem Deutschen Reiche un 
unterbrochen gewahrt blieb. Auf dem Fundamente des Friedens konnten sich auch die 
inneren Volkskräfte frei entwickeln, besonders diejenigen, welche nach der sozialpoli 
tischen Seite hin ihre Berechtigung und ihre Richtungslinien durch die berühmten Aller 
höchsten Erlasse vom 4. Februar 1890 erhalten hatten. Wie aber der Kaiser in seiner tat 
kräftigen Art den Geist dieser Erlasse durch Einberufung der Internationalen Arbeiter 
schutzkonferenz in Berlin vom 15.—29. März 1890 gleich interpretierte, so wußte 
er auch den Kreis seiner ausführenden Getreuen so zu ergänzen, daß für die nunmehr er- 
öffnete Ära der deutschen Sozialreform nur ein lebendiges Vorwärtsschreiten denk 
bar erschien. 
Und in der Tat ist von allen den vielseitigen Strömungen der Gegenwart keine so tief 
in die Massen eingedrungen, wie die, welche die Aufgaben der sozialen Fürsorge umfaßt! 
Der Bismarcksche „Tropfen sozialen Öles“ hat in Wirklichkeit das ganze deutsche Volk 
durchtränkt. 
Die erwünschte planmäßige Förderung in der Sozialpolitik ist aber besonders dadurch 
möglich gewesen, daß eine weitere Friedensfrucht hierzu die Vorbedingungen lieferte: 
Das Blühen und Erstarken von Deutschlands Industrie, Gewerbe und Handel. 
Es braucht nicht einmal zahlenmäßig belegt zu werden, jedermann weiß und fühlt es, welch 
ungeahnten wirtschaftlichen Aufschwung wir im letzten Vierteljahrhundert erlebt haben. 
Das materielle Emporsteigen aller Volksschichten bot die natürliche Grundlage für die 
durch die sozialpolitischen Gesetze verlangten Opfer. 
Die Versicherungs- und Schutzgesetze brachten aber nicht nur den Arbeiter 
klassen Hilfe, in ihnen lag gleichzeitig für alle Kreise, welche von diesen Gesetzen und von
	        
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