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Bayerische Hypotheken- und Wechsel-
Bank, München.
BEAMTENPENSIONSKASSE. Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank,
Deutschlands älteste und größte Bodenkreditanstalt, gegründet 1835, nunmehr ausge
stattet mit 131 Millionen Aktienkapital nebst Reserven und im Besitze von 1,17 Milliarden
Hypotheken, hat frühzeitig eine Pensions- und Reliktenversorgung ihrer Beamten und
Bediensteten eingeführt. Schon im Jahre 1845 und damit in einer Zeit, die noch außer
ordentlich wenig wußte von sozialem Sinn und sozialen Taten, in der insbesondere auch
von außen her noch keinerlei Einflüsse für die Schaffung gemeinnütziger Fürsorgeeinrich
tungen wirksam oder zu gewärtigen waren, haben die Verwaltungskörper der Bank das erste
Regulativ für die Pensionierung der Beamten und für die Versorgung der Beamtenwitwen
erlassen. Die Pension war hier festgesetzt für die Angestellten auf 40 % des Gehaltes in den
ersten 10 Dienstjahren, auf 50 % im zweiten Jahrzehnte des Dienstes und auf 60 %, wenn die
Pensionierung nach zurückgelegtem 20. Dienstjahre erfolgte; die Witwenpension wurde nor
miert auf 20 % des letzten Aktivitätsgehaltes des verstorbenen Mannes. Beiträge wurden von
den Beamten nicht erhoben, die Kosten der Wohlfahrtseinrichtung bestritt allein die Bank.
Damals, im Jahre 1845, waren es noch 33 Beamte, mit denen die Geschäfte der Bank
erledigt wurden; die Ausdehnung des Geschäftes brachte eine rasche Mehrung der Zahl
der Mitarbeiter, ultimo 1887 waren 238 Beamte tätig. Das Wachsen des Beamtenkörpers
steigerte fortwährend den Aufwand für die Pensionen und das Obligo aus den Anwart
schaften. Bei den größer gewordenen Verhältnissen verlangte eine richtige Fürsorge so
wohl für die Interessen der Bank wie für die des Personals eine Trennung des Pensions
wesens von der Regie, die Gründung einer eigentlichen Pensionsanstalt, welche zwar ein
Appendix der Bank ohne eigene Rechtspersönlichkeit bleiben konnte, aber auszustatten
war mit gesondert verwalteten, nach versicherungstechnischer Prüfung und Überwachung
für die Erfüllung der Kassenverpflichtungen jeweils ausreichenden Fonds.
Die Gründung einer solchen Pensionskasse erfolgte im Jahre 1888 und fand die Ge
nehmigung der Staatsaufsichtsbehörde. Das Statut des Jahres 1888 baut auf dem Regu
lative des Jahres 1845 auf, bringt aber wesentliche Fortschritte für die Beamtung, ins
besondere durch Hinaufrücken der Höchstpensionsquote der Angestellten und der Witwen,
durch Einführung eines Sterbegeldes beim Ableben eines aktiven Mitgliedes und durch
Schaffung einer Waisenversorgung.
Zur finanziellen Fundierung wurde der Kasse überwiesen der bisherige Personal-
Exigenzfonds der Bank von rund 430 000 M., ferner verpflichtete sich die Bank jährlich
an die Kasse zu zahlen 8%% des Gehaltes sämtlicher Mitglieder, während diese laufende
Beiträge in der Höhe von 1 %—2 % ihres Gehaltes an die Kasse abzuführen hatten.
In ihren Grundzügen blieb diese Satzung maßgebend bis auf den heutigen Tag, sie
hat aber in der Zwischenzeit wiederholt noch wesentliche Verbesserungen erfahren, zufolge
deren sich nunmehr folgendes Bild ergibt:
Aus der Kasse mit einem ausgeschiedenen Zweckvermögen ist ein selbständiges Rechts
subjekt geworden, ein Versicherungsverein a. G., unabhängig vom Mutterinstitut, frei ver
waltet von einer Vorstandschaft, in der die Versicherten mit gleicher Stimmenmacht ver
treten sind, wie die Abgeordneten der dotierenden Bank; bei Stimmengleichheit entscheidet
ein Schiedsgericht, dessen Mitglieder zur Hälfte von der Bankdirektion, zur Hälfte von der
Beamtung gestellt werden und dessen Vorstand von der Handelskammer, womöglich aus
der Zahl der Münchener Notare gewählt wird.
Mitglieder der Kasse sind alle Angestellten der Bank, die auch nach dem Versiche-
rungsgesetze für Angestellte versicherungspflichtig sind, daneben auch die Beamten, welche