Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

3 8*

Bayerische  Hypotheken-  und  Wechsel-Bank,  München.

wegen  höherer  Bezüge  aus  dieser  Versicherungspflicht  herausgewachsen  sind  und  endlich
das  Diener-  und  Hauspersonal  der  Bank,  sofern  bei  letzterem  der  Aufsichtsrat  der  Bank
die  Aufnahme  in  die  Kasse  verfügt.
Die  Kasse  gewährt  nach  Ablauf  einer  Wartezeit  von  3  Jahren  für  die  männlichen,
von  5  Jahren  für  die  weiblichen  Mitglieder  eine  Mitglieder-Pension,  beginnend  mit
40  %  des  Gehaltes,  die  allmählich  in  22  Dienstjahren  vom  Ablaufe  der  Wartezeit  ab  auf
80%  des  Gehaltes  hinaufsteigt;  des  weiteren  gewährt  sie  die  Witwenpension,  welche
vom  4.  Dienstjahr  des  Mannes  ab  beansprucht  werden  kann  und  mit  20  %  beginnend,  allmählich ­
  steigend,  mit  dem  Beginn  des  20.  Dienstjahres  des  Mannes  den  Höchstsatz  mit
40%  des  letzten  Aktivitätsgehaltes  des  Mannes  erreicht.  Die  Kinder  haben  nach  dem
Tode  des  Vaters  Anspruch  auf  20  %,  wenn  sie  Doppelwaisen  sind,  auf  40  %  der  Pension
der  Witwe  bis  zu  der  Vollendung  des  21.  Lebensjahres  oder  der  früher  erfolgten  Versorgung.
Außerdem  leistet  die  Kasse  beim  Ableben  eines  aktiven  oder  pensionierten  Mitgliedes  ein
Sterbegeld  von  400  M.
Die  Versorgung,  welche  hiernach  den  Beamten  und  Bediensteten  der  Bank  und  ihren
Relikten  vermittelt  wird,  ist  eine  ganz  vorzügliche,  sie  übertrifft  weit  die  Leistungen  des
bayerischen  Staates  und  des  Reiches  für  ihre  Beamten,  sie  läßt  meilenweit  hinter  sich  zurück
die  Versorgung,  welche  das  Gesetz  über  die  Versicherung  der  Privatangestellten  zu  bieten
vermag.  Die  beigegebene  Tabelle  liefert  hierfür  den  entsprechenden  Beleg.  Eine  so  vorzügliche ­
  Versorgung,  die  gewährt  ist  einem  Beamtenkörper,  der  in  raschem  Tempo  von
238  Personen  im  Jahre  1888  auf  556  ultimo  19x2  sich  hob,  erfordert  namhafte  Aufwendungen ­
  und  es  war  die  Durchführung  des  großzügigen  sozialen  Werkes  nur  möglich  unter
großen  Opfern  seitens  der  Bank.
In  den  24  Jahren  seit  Errichtung  der  eigentlichen  Pensionsanstalt  sind  an  Pensionen
und  Sterbegeldern  gezahlt  worden  2  196  000  M.;  das  ist  nur  ein  Teil  des  Kassenaufwands;
außerdem  muß  jeweils  das  Deckungskapital  vorliegen  für  die  der  Kasse  obliegenden  Verpflichtungen, ­
  wie  sie  sich  ergeben  aus  den  Ansprüchen  der  vorhandenen  Pensionäre  und
ihrer  späteren  Relikten  und  den  Anwartschaften  der  aktiven  Mitglieder;  dieses  Deckungskapital ­
  beträgt  z.  Zt.  rund  3,9  Millionen  und  ist  in  mündelsicheren  Papieren  angelegt.
Von  dem  sich  nach  dem  Ausgeführten  ergebenden  bisherigen  Gesamtaufwande  zu  rund
6  100000  M.  leistete  die  Bank  durch  Dotationen  und  Zuschüsse  4870000  M.,  die  Mitglieder
steuerten  bei  680  000  M.,  die  Differenz  wurde  durch  den  Zinsendienst  der  Anlagen  aufgebracht.
Zur  ferneren  Bestreitung  der  Verpflichtungen  der  Kasse,  d.  i.  zur  Zahlung  der  laufenden ­
  Pensionen  und  der  Sterbegelder  und  zur  Ergänzung  der  Deckungskapitalien  auf  die
jeweils  erforderliche  Höhe  stehen  der  Kasse  neben  den  Kapitalien  in  der  Höhe  von  rund
3,9  Millionen  und  deren  Zinsen  die  Beiträge  der  Bank  und  die  Beiträge  der  Mitglieder  zur
Verfügung.  Die  Mitgliederbeiträge  bewegen  sich  zwischen  2  %  und  3  %  der  Gehälter  und
machen  im  Jahre  nach  dem  jetzigen  Stande  der  Gehälter  rund  33  500  M.  aus;  dazu  kommen
einmalige  Leistungen  der  Mitglieder  bei  Verehelichung  (ein  Monatsgehalt)  und  bei  Gehaltsaufbesserungen ­
  (der  erste  Monatsbetrag  der  Mehrung)  ;  über  das  Vierfache  der  Mitgliederbeiträge ­
  leistet  die  Bank;  sie  hat  für  die  Mitglieder,  welche  der  Kasse  bis  Dezember  1911
beitraten,  10%  der  Gehälter,  für  alle  später  eintretenden  soviel  zu  zahlen,  daß  ihre  Beiträge
auf  15  %  ergänzt  werden.  Diese  Leistungen  beziffern  sich  nach  dem  jetzigen  Stande  der
Gehälter  pro  anno  auf  142  000  M.
Mit  diesen  finanziellen  Grundlagen  ist  die  Kasse  nach  dem  erstellten  versicherungstechnischen ­
  Gutachten  auch  bei  Anlegung  des  strengsten  Maßstabes  dauernd  in  der  Lage,
ihren  umfassenden  Verpflichtungen  zu  genügen;  wie  in  den  verflossenen  24  Jahren  wird
sie  in  aller  Folge  von  hunderten  von  wackeren  Beamtenfamilien  in  den  Tagen  der  Dienstunfähigkeit ­
  des  Familienoberhauptes  und  nach  dessen  Ableben  Not  und  Entbehrung  fernehalten, ­
  wird  ihnen  die  Möglichkeit  geben,  auch  in  diesen  Zeiten  ihrem  Stande  angemessen
fortzuleben  und  eine  entsprechende  Heranbildung  ihrer  Kinder  zu  mittleren  und  höheren
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.