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Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, München.
wegen höherer Bezüge aus dieser Versicherungspflicht herausgewachsen sind und endlich
das Diener- und Hauspersonal der Bank, sofern bei letzterem der Aufsichtsrat der Bank
die Aufnahme in die Kasse verfügt.
Die Kasse gewährt nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Jahren für die männlichen,
von 5 Jahren für die weiblichen Mitglieder eine Mitglieder-Pension, beginnend mit
40 % des Gehaltes, die allmählich in 22 Dienstjahren vom Ablaufe der Wartezeit ab auf
80% des Gehaltes hinaufsteigt; des weiteren gewährt sie die Witwenpension, welche
vom 4. Dienstjahr des Mannes ab beansprucht werden kann und mit 20 % beginnend, all
mählich steigend, mit dem Beginn des 20. Dienstjahres des Mannes den Höchstsatz mit
40% des letzten Aktivitätsgehaltes des Mannes erreicht. Die Kinder haben nach dem
Tode des Vaters Anspruch auf 20 %, wenn sie Doppelwaisen sind, auf 40 % der Pension
der Witwe bis zu der Vollendung des 21. Lebensjahres oder der früher erfolgten Versorgung.
Außerdem leistet die Kasse beim Ableben eines aktiven oder pensionierten Mitgliedes ein
Sterbegeld von 400 M.
Die Versorgung, welche hiernach den Beamten und Bediensteten der Bank und ihren
Relikten vermittelt wird, ist eine ganz vorzügliche, sie übertrifft weit die Leistungen des
bayerischen Staates und des Reiches für ihre Beamten, sie läßt meilenweit hinter sich zurück
die Versorgung, welche das Gesetz über die Versicherung der Privatangestellten zu bieten
vermag. Die beigegebene Tabelle liefert hierfür den entsprechenden Beleg. Eine so vor
zügliche Versorgung, die gewährt ist einem Beamtenkörper, der in raschem Tempo von
238 Personen im Jahre 1888 auf 556 ultimo 19x2 sich hob, erfordert namhafte Aufwen
dungen und es war die Durchführung des großzügigen sozialen Werkes nur möglich unter
großen Opfern seitens der Bank.
In den 24 Jahren seit Errichtung der eigentlichen Pensionsanstalt sind an Pensionen
und Sterbegeldern gezahlt worden 2 196 000 M.; das ist nur ein Teil des Kassenaufwands;
außerdem muß jeweils das Deckungskapital vorliegen für die der Kasse obliegenden Ver
pflichtungen, wie sie sich ergeben aus den Ansprüchen der vorhandenen Pensionäre und
ihrer späteren Relikten und den Anwartschaften der aktiven Mitglieder; dieses Deckungs
kapital beträgt z. Zt. rund 3,9 Millionen und ist in mündelsicheren Papieren angelegt.
Von dem sich nach dem Ausgeführten ergebenden bisherigen Gesamtaufwande zu rund
6 100000 M. leistete die Bank durch Dotationen und Zuschüsse 4870000 M., die Mitglieder
steuerten bei 680 000 M., die Differenz wurde durch den Zinsendienst der Anlagen aufgebracht.
Zur ferneren Bestreitung der Verpflichtungen der Kasse, d. i. zur Zahlung der laufen
den Pensionen und der Sterbegelder und zur Ergänzung der Deckungskapitalien auf die
jeweils erforderliche Höhe stehen der Kasse neben den Kapitalien in der Höhe von rund
3,9 Millionen und deren Zinsen die Beiträge der Bank und die Beiträge der Mitglieder zur
Verfügung. Die Mitgliederbeiträge bewegen sich zwischen 2 % und 3 % der Gehälter und
machen im Jahre nach dem jetzigen Stande der Gehälter rund 33 500 M. aus; dazu kommen
einmalige Leistungen der Mitglieder bei Verehelichung (ein Monatsgehalt) und bei Gehalts
aufbesserungen (der erste Monatsbetrag der Mehrung) ; über das Vierfache der Mitglieder
beiträge leistet die Bank; sie hat für die Mitglieder, welche der Kasse bis Dezember 1911
beitraten, 10% der Gehälter, für alle später eintretenden soviel zu zahlen, daß ihre Beiträge
auf 15 % ergänzt werden. Diese Leistungen beziffern sich nach dem jetzigen Stande der
Gehälter pro anno auf 142 000 M.
Mit diesen finanziellen Grundlagen ist die Kasse nach dem erstellten versicherungs
technischen Gutachten auch bei Anlegung des strengsten Maßstabes dauernd in der Lage,
ihren umfassenden Verpflichtungen zu genügen; wie in den verflossenen 24 Jahren wird
sie in aller Folge von hunderten von wackeren Beamtenfamilien in den Tagen der Dienst
unfähigkeit des Familienoberhauptes und nach dessen Ableben Not und Entbehrung ferne
halten, wird ihnen die Möglichkeit geben, auch in diesen Zeiten ihrem Stande angemessen
fortzuleben und eine entsprechende Heranbildung ihrer Kinder zu mittleren und höheren