Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Adolf  Bleichert  &  Co.,  Leipzig.

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richtete.  Die  Mitgliedschaft  dieser  Kasse  können  alle  Beamten  der  Firma  erwerben,  die
noch  nicht  45  Jahre  alt  sind  und  gegen  ein  Gehalt  von  mindestens  1440  M.  jährlich  bei
längerer  Kündigungsfrist  angestellt  sind.  Die  Kasse  hat  den  Zweck,  den  Mitgliedern  beim
Übertritt  in  den  Ruhestand  eine  Pension,  den  Witwen  derselben  eine  Witwenpension  und
für  die  Kinder  Erziehungsgelder  zu  zahlen,  außerdem  kann  die  Kasse  in  besonderen  Fällen
Unterstützungen  an  die  Mitglieder  unverzinslich,  verzinslich  oder  unter  Verzicht  auf  die
Rückgabe  zahlen.  Ihr  Vermögen  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Stiftungskapital,  den  Zuwendungen ­
  und  Beiträgen  der  Firma  und  den  Beiträgen  der  Mitglieder,  die  je  nach  dem
Gehalt  2—4%  des  Jahresgehaltes  betragen.  Die  zu  leistende  Pension  beträgt  nach  5  Beitragsjahren ­
  20  %  des  zuletzt  bezogenen  Gehaltes  und  steigt  für  jedes  weitere  Beitragsjahr
um  1  y 3 %  bis  zum  Höchstbetrag  von  75  %  des  Gehaltes.  Die  Pensionsberechtigung  tritt
nach  5  jähriger  Mitgliedschaft  bei  Dienstunfähigkeit  ein,  im  übrigen  nach  vollendetem
65.  Lebensjahr  des  Beamten.  Die  Witwenpension  beträgt  die  Hälfte  des  obengenannten
Satzes,  wobei  für  jedes  Kind  außerdem  1 / 20  der  Pension  des  Vaters  gezahlt  wird.  An
Stiftungen,  Zuwendungen  und  Beiträgen  hat  die  Firma  der  Kasse  bis  zum  30.  Juni  1912
171  961,50  M.  zukommen  lassen.  Die  Leistungen  der  Kasse  sind  bei  dem  verhältnismäßig
jungen  Beamtenstamm  der  Firma  bis  jetzt  gering,  denn  es  sind  zurzeit  nur  drei  Pensionen
fortlaufend  zu  zahlen,  für  die  vom  1.  Juli  1909  bis  30.  Juni  1912  27113,20  M.  aufgewandt
wurden.  Unter  den  Umständen  konnte  die  Kasse  über  ihren  eigentlichen  Rahmen  hinausgehen ­
  und  den  kaufmännischen  Beamten  eine  besondere  Zuwendung  dadurch  zukommen
lassen,  daß  sie  für  das  Kaufmannserholungsheim  in  Wiesbaden  im  Mai  1911  10000  M.  stiftete.
RUDOLF-PFAFFENBACH-BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Anläßlich  des
25jährigen  Dienstjubiläums  des  um  die  Fabrik  hochverdienten  Direktors  Pfaffenbach
setzte  die  Firma  weiter  im  Oktober  1908  20  000  M.  als  Grundstock  für  eine  Rudolf-Pfaffenbach-Beamtenunterstützungskasse
  aus.  Die  Zinsen  des  Stiftungskapitals  sollen  zur  Unterstützung ­
  schuldlos  in  Not  geratener  Beamten  der  Firma  benutzt  werden  ohne  Rücksicht
auf  deren  etwaige  Zugehörigkeit  zur  Adolf-Bleichert-Kasse.  Im  Laufe  der  Zeit  wurde  das
Kapital  der  Kasse  von  der  Firma  auf  50  000  M.  erhöht.  Die  Kasse  ist  seit  ihrem  Bestehen
verhältnismäßig  wenig,  nur  mit  ca.  2000  M.,  in  Anspruch  genommen  worden,  ein  Zeichen
für  die  günstige  wirtschaftliche  Lage  der  Beamtenschaft.
KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG.  Neben  dieser  Unterstützungskasse  besteht
die  König-Friedrich-August-Stiftung,  die  zum  dauernden  Gedächtnis  an  den  Besuch  Seiner
Majestät  des  Königs  Friedrich  August  von  Sachsen  in  der  Fabrik  am  20.  Januar  1910  von
der  Firma  mit  einem  Kapital  von  50  000  M.  gegründet  wurde.  Dieses  Kapital  wird  von
der  Firma  mit  5  %  jährlich  verzinst.  Der  Zweck  der  Stiftung  besteht  darin,  den  Arbeitern
einen  Erholungsurlaub  unter  Bewilligung  eines  Tageszuschusses  zu  gewähren.  Dieser
beträgt  für  gelernte  Arbeiter  5  M.,  für  ungelernte  4  M.  an  Stelle  des  ausfallenden  Lohnes.
Mit  den  zur  Verfügung  stehenden  Mitteln  erhalten  jährlich  100—110  Arbeiter  Urlaub  mit
Unterstützung  aus  der  Kasse,  und  zwar  sofern  sie  länger  als  5  Jahre  bei  der  Firma  tätig
sind,  3  Tage,  sobald  sie  über  10  Jahre  tätig  sind  6  Tage  im  Jahr.
Die  Werkmeister  werden  in  dieser  Kasse  nicht  berücksichtigt,  sie  erhalten  8  Tage  Urlaub
unter  Fortzahlung  des  Gehaltes  oder  bei  Verzicht  auf  den  Urlaub  außer  der  üblichen  Weihnachtsgratifikation ­
  von  einem  halben  Monatsgehalt  eine  weitere  von  einem  viertel  Monatsgehalt.
Die  Arbeiter  werden  in  üblicher  Weise  mit  einer  täglichen  Kündigung  angestellt,  Werkmeister ­
  mit  sechswöchentlicher  Kündigung  vor  Vierteljahrsschluß,  Beamte,  sofern  sie  kürzere
Zeit  bei  der  Firma  sind,  mit  monatlicher,  später  mit  viertel-  oder  halbjährlicher  Kündigung.
URLAUB.  Angestellte  erhalten  nach  dem  ersten  Jahre  1  Woche  Urlaub  unter  Fortzahlung ­
  des  Gehaltes,  die  Beamten  2  3  Wochen  und  Oberbeamte  4  Wochen  im  Jahre,  außerdem ­
  werden  am  Nachmittag  des  letzten  Wochentages  vor  einem  großen  Feste  Fabrik  und
Geschäft  geschlossen.  Während  des  Sommers  wird  Sonnabends  um  1  Uhr  geschlossen.
WERKBÜCHEREI.  Zur  Fortbildung  der  Beamten  in  ihrem  Fache  ist  eine  umfang ­
            
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