Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Adolf Bleichert & Co., Leipzig. 
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richtete. Die Mitgliedschaft dieser Kasse können alle Beamten der Firma erwerben, die 
noch nicht 45 Jahre alt sind und gegen ein Gehalt von mindestens 1440 M. jährlich bei 
längerer Kündigungsfrist angestellt sind. Die Kasse hat den Zweck, den Mitgliedern beim 
Übertritt in den Ruhestand eine Pension, den Witwen derselben eine Witwenpension und 
für die Kinder Erziehungsgelder zu zahlen, außerdem kann die Kasse in besonderen Fällen 
Unterstützungen an die Mitglieder unverzinslich, verzinslich oder unter Verzicht auf die 
Rückgabe zahlen. Ihr Vermögen setzt sich zusammen aus dem Stiftungskapital, den Zu 
wendungen und Beiträgen der Firma und den Beiträgen der Mitglieder, die je nach dem 
Gehalt 2—4% des Jahresgehaltes betragen. Die zu leistende Pension beträgt nach 5 Bei 
tragsjahren 20 % des zuletzt bezogenen Gehaltes und steigt für jedes weitere Beitragsjahr 
um 1 y 3 % bis zum Höchstbetrag von 75 % des Gehaltes. Die Pensionsberechtigung tritt 
nach 5 jähriger Mitgliedschaft bei Dienstunfähigkeit ein, im übrigen nach vollendetem 
65. Lebensjahr des Beamten. Die Witwenpension beträgt die Hälfte des obengenannten 
Satzes, wobei für jedes Kind außerdem 1 / 20 der Pension des Vaters gezahlt wird. An 
Stiftungen, Zuwendungen und Beiträgen hat die Firma der Kasse bis zum 30. Juni 1912 
171 961,50 M. zukommen lassen. Die Leistungen der Kasse sind bei dem verhältnismäßig 
jungen Beamtenstamm der Firma bis jetzt gering, denn es sind zurzeit nur drei Pensionen 
fortlaufend zu zahlen, für die vom 1. Juli 1909 bis 30. Juni 1912 27113,20 M. aufgewandt 
wurden. Unter den Umständen konnte die Kasse über ihren eigentlichen Rahmen hinaus 
gehen und den kaufmännischen Beamten eine besondere Zuwendung dadurch zukommen 
lassen, daß sie für das Kaufmannserholungsheim in Wiesbaden im Mai 1911 10000 M. stiftete. 
RUDOLF-PFAFFENBACH-BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Anläßlich des 
25jährigen Dienstjubiläums des um die Fabrik hochverdienten Direktors Pfaffenbach 
setzte die Firma weiter im Oktober 1908 20 000 M. als Grundstock für eine Rudolf-Pfaffen- 
bach-Beamtenunterstützungskasse aus. Die Zinsen des Stiftungskapitals sollen zur Unter 
stützung schuldlos in Not geratener Beamten der Firma benutzt werden ohne Rücksicht 
auf deren etwaige Zugehörigkeit zur Adolf-Bleichert-Kasse. Im Laufe der Zeit wurde das 
Kapital der Kasse von der Firma auf 50 000 M. erhöht. Die Kasse ist seit ihrem Bestehen 
verhältnismäßig wenig, nur mit ca. 2000 M., in Anspruch genommen worden, ein Zeichen 
für die günstige wirtschaftliche Lage der Beamtenschaft. 
KÖNIG-FRIEDRICH-AUGUST-STIFTUNG. Neben dieser Unterstützungskasse besteht 
die König-Friedrich-August-Stiftung, die zum dauernden Gedächtnis an den Besuch Seiner 
Majestät des Königs Friedrich August von Sachsen in der Fabrik am 20. Januar 1910 von 
der Firma mit einem Kapital von 50 000 M. gegründet wurde. Dieses Kapital wird von 
der Firma mit 5 % jährlich verzinst. Der Zweck der Stiftung besteht darin, den Arbeitern 
einen Erholungsurlaub unter Bewilligung eines Tageszuschusses zu gewähren. Dieser 
beträgt für gelernte Arbeiter 5 M., für ungelernte 4 M. an Stelle des ausfallenden Lohnes. 
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten jährlich 100—110 Arbeiter Urlaub mit 
Unterstützung aus der Kasse, und zwar sofern sie länger als 5 Jahre bei der Firma tätig 
sind, 3 Tage, sobald sie über 10 Jahre tätig sind 6 Tage im Jahr. 
Die Werkmeister werden in dieser Kasse nicht berücksichtigt, sie erhalten 8 Tage Urlaub 
unter Fortzahlung des Gehaltes oder bei Verzicht auf den Urlaub außer der üblichen Weih 
nachtsgratifikation von einem halben Monatsgehalt eine weitere von einem viertel Monatsgehalt. 
Die Arbeiter werden in üblicher Weise mit einer täglichen Kündigung angestellt, Werk 
meister mit sechswöchentlicher Kündigung vor Vierteljahrsschluß, Beamte, sofern sie kürzere 
Zeit bei der Firma sind, mit monatlicher, später mit viertel- oder halbjährlicher Kündigung. 
URLAUB. Angestellte erhalten nach dem ersten Jahre 1 Woche Urlaub unter Fort 
zahlung des Gehaltes, die Beamten 2 3 Wochen und Oberbeamte 4 Wochen im Jahre, außer 
dem werden am Nachmittag des letzten Wochentages vor einem großen Feste Fabrik und 
Geschäft geschlossen. Während des Sommers wird Sonnabends um 1 Uhr geschlossen. 
WERKBÜCHEREI. Zur Fortbildung der Beamten in ihrem Fache ist eine umfang
	        
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