Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

6i*

E.  Breuninger,  „Zum  Großfürsten“,
Stuttgart.
Eduard  Breuninger  gründete  die  Firma  im  Jahre  1881  in  Stuttgart  in  der  Münzstraße ­
  Nr.  i  mit  5  Angestellten  und  beschäftigt  heute  neben  zahlreichen  Heimarbeitern  gegen
700  Personen.  Mit  der  fortschreitenden  Entwicklung  und  Vergrößerung  des  Geschäftes  war
der  Inhaber  bestrebt,  für  das  Wohl  seiner  Angestellten  zu  sorgen  und  sie  an  dem  Ergebnis
ausgiebig  zu  beteiligen.  Der  Erfolg  blieb
nicht  aus,  und  die  im  J  ahre  1905  gegründete
GESCHÄFTS-SPARKASSE  weist  heute
einen  Bestand  von  über  400  000  M.  auf,
wovon  ein  großer  Teil  aus  freiwilligen
Zuwendungen  und  als  Tantiemen,  Prämien ­
  usw.  von  der  Firma  herrührt,  die
sie  nicht  ausbezahlen,  sondern  gutschreiben ­
  läßt.  In  den  letzten  Jahren  vergütete
die  Sparkasse  regelmäßig  neben  5  %  %
Zinsen  2  %  Dividende.
PENSIONS-  UND  UNTERSTÜTZUNGSFONDS-STIFTUNG. ­
  Im  Jahre
1902  ist  von  dem  Chef  eine  Stiftung  für
einen  Pensions-  und  Unterstützungsfonds
errichtet  worden,  dem  jedes  Jahr  ein  Teil
des  Gewinnes  zufließt.  Der  Fonds  soll
aktiven  und  ausgetretenen  verdienten
Gliedern  der  Firma  in  Form  von  Unterstützungs-
  oder  Pensionsbeiträgen  und
einzelnen  Angestellten  für  hervorragende
Leistungen  im  Dienste  der  Firma  als  Prämien ­
  zugute  kommen.
Unterm  3.  Oktober  1903  ist  zur  Erinnerung ­
  an  die  silberne  Hochzeit  des
Firma-Inhabers  und  seiner  Gattin  folgende
STIFTUNG  FÜR  TREUGELEISTETE
DIENSTE  von  dem  Chef  der  Firma  gemachtworden. ­
  Es  findet  die  Überreichung
eines  Ehrendiploms  an  alle  Angestellten
ohne  jede  Rücksicht  auf  Stellung  oder
Gehalt  statt:
a)  für  10jährige  Dienstzeit;  damit  ist  eine  einmalige  Zuwendung  von  200  M.  und
eine  im  folgenden  Jahre  erstmals  eintretende  jährliche  Extrazulage  von  100  M.
an  den  betreffenden  Angestellten  verbunden;
b)  für  20jährige  Dienstzeit;  damit  ist  eine  einmalige  Zuwendung  von  300  M.  und
Erhöhung  der  jährlichen  Extrazulage  auf  150  M.  verbunden;
c)  für  25jährige  Dienstzeit;  damit  ist  eine  einmalige  Zuwendung  von  500  M.
und  Erhöhung  der  jährlichen  Extrazulage  auf  250  M.  verbunden.
Diese  Sätze  gelten  für  das  kaufmännische  Personal  und  betragen  für  Diener,  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  die  Hälfte.

Spare  in  der  Zeit,
So  hast  du  in  der  Not.
Geschäftssparkasse  der  Firma  E.  Breuninger.
Die  Sparkasse  soll  den  Sinn  aller  Angestellten  für
das  Sparen  wecken,  das  Sparen  zu  einer  freudigen
Pflicht  gestalten  und  die  Grundlage  bilden  zu  einer
zeitigen  Fürsorge  für  spätere  Tage.
Alle  von  der  Firma  gemachten  Stiftungen  und  freien
Zuwendungen  als  Tantiemen,  Prämien,  Extrazulagen
usw.  verfolgen  ausschließlich  die  Erreichung  dieses
Zwecks;  sie  werden  aus  diesem  Grunde  nicht  ausbezahlt,
sondern  gegen  Verzinsung  für  die  Empfänger  in  der
Sparkasse  angelegt.
Freiwillige  Einlagen  der  Angestellten,  einschließlich
des  Arbeitspersonals,  in  beliebigen  Beträgen  nicht  unter
M.  10können  jederzeit  gemacht  werden.
Andere  Kapitalien  als  Ersparnisse  dürfen  nur  mit
besonderer  Genehmigung  der  Geschäftsleitung  in  die
Geschäftssparkasse  eingelegt  werden.
Die  Verzinsung  geschieht  vom  Tage  der  Einlage
an;  deren  Höhe  wird  regelmäßig  bekannt  gemacht,  und  sie
beträgt  gewöhnlich  zwischen  5  und  6%.  Die  Zinsen  werden
jährlich  zur  Zeit  des  Inventurabschlusses  gutgeschrieben.
Bei  entsprechenden  Geschäftserträgnissen  kann  außer
den  festgesetzten  Zinsen  noch  eine  Extradividende  aus
dem  Betrag  des  Guthabens  an  dem  vorhergegangenen
Inventurabschlusse,  soweit  solches  nicht  zurückgezogen
worden  ist,  bestimmt  werden.
Auszahlungen  gutgeschriebener  Zinsen  und  Rückzahlungen ­
  selbst  eingelegter  Gelder  erfolgen  ohne  Kündigung ­
  jederzeit  sofort  an  der  Hauptkasse.
Anträge  auf  Ausbezahlung  der  freiwilligen  Zuwendungen ­
  des  Prinzipals  sind  unter  eingehender  Begründung ­
  schriftlich  an  den  Personalchef  einzureichen.
Abänderungen  und  Zusätze  zu  diesen  Bestimmungen
werden  an  den  Aushängetafeln  im  Geschäftshause  bekannt ­
  gemacht  und  den  Einlegern  schriftlich  mitgeteilt.
Stuttgart,  im  Januar  1905.  £  Breuninger.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.