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Continental-Caoutchouc- und Gutta-
Percha-Compagnie, Hannover.
INVALIDITÄT UND ALTER. Die Invalidität und die Gefahr im Alter sich oder die
Familie unversorgt zu sehen, wollte die Firma, soweit es in ihrer Kraft stand, bannen. Den
Anfang dazu hat sie seit langen Jahren gemacht, indem sie jeden ihrer Arbeiter und Beamten,
der io Jahre lang in ihren Diensten steht, bei einer Lebensversicherungsgesellschaft
versichert. Die Höhe der Versicherungssumme für den einzelnen schwankt je nach der
Tätigkeit zwischen 1500—5000 M. und ist mit dem 65. Lebensjahr zahlbar. Die Prämien
werden von der Firma gezahlt, solange sich der betreffende Angestellte im Dienste der
letzteren befindet, und die Police wird ihm ausgehändigt, wenn er aus den Diensten der
Gesellschaft scheidet. Diejenigen Angestellten, die von der Versicherungsgesellschaft als
nicht aufnahmefähig zurückgewiesen werden, erhalten von der Firma jährliche Spar
einlagen in ungefährer Höhe der Jahresprämie.
Im Jahre 1903 machte die Firma einen weiteren großen Schritt auf dem Wege ihrer
Fürsorgebestrebungen durch Gründung der Pensions-, Witwen- und Waisenkasse
für ihre Angestellten. Sie stiftete hierzu einen Grundfonds von 350 000 M. und zahlte
insgesamt der Kasse bis zum 31. Dezember 1912 den Betrag von 1 382 000 M. als frei
willige Zuwendungen. Die Kasse umfaßt ca. 1650 Mitglieder, und seit Bestehen wurden an
Pensionen, Witwen- und Erziehungsgeldern bereits 110 000 M. gezahlt.
Die Fürsorgebestrebungen der Firma haben auf das Zusammengehörigkeitsgefühl
und den Gemeinsinn unter den Angestellten befruchtend gewirkt. Beamte sowohl, als auch
Arbeiter schlossen sich zur Gründung von großen Sterbekassen, die auf dem Umlage
verfahren basiert sind, zusammen. Aus diesen Kassen erhalten die Arbeiter bei jedem
Todesfall zurzeit 500 M., und die Beamten 1500 M. Sterbegelder.
Alte invalide Arbeiter und Arbeiterinnen, die nicht mehr in den Diensten der Firma
stehen, erhalten wöchentlich Unterstützungen, um ihnen den Lebensabend zu er
leichtern.
NOT UND KRANKHEIT. Für diejenigen Mitglieder unserer Arbeiter- und Beamten
schaft, die ohne ihr eigenes Verschulden in Not geraten, sorgen große Unterstützungsfonds.
Eine aus Beamten und Arbeitern gebildete Kommission prüft selbständig die eingehenden
Unterstützungsgesuche und setzt die Unterstützungssummen fest. Auch Witwen und Waisen
verstorbener Arbeiter werden, um sie vor Not zu bewahren, monatlich oder vierteljährlich
Unterstützungen durch diese Kommission zugebilligt. Zur Auffüllung dieser Fonds (die
Firma überwies ihnen aus dem Ergebnis des Jahres 1912 70 000 M.) hat auch seit vielen
Jahren der Aufsichtsrat der Gesellschaft beträchtliche jährliche Zuwendungen privatim
gemacht.
BESONDERE VERGÜNSTIGUNGEN. Die Direktion verteilt nach stattgefundener
Bilanzvorlage, je nach dem Geschäftsresultat und nach ihrem freien Ermessen jährliche
Gratifikationen an ihre Angestellten. Die ihr zur Verteilung ganz oder teilweise
nach freier Wahl zur Verfügung stehende Summe betrug für die Arbeiterschaft allein aus
den Ergebnissen des Geschäftsjahres 1912 250000 M.