Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Continental-Caoutchouc-  und  Gutta-Percha-Compagnie,
  Hannover.
INVALIDITÄT  UND  ALTER.  Die  Invalidität  und  die  Gefahr  im  Alter  sich  oder  die
Familie  unversorgt  zu  sehen,  wollte  die  Firma,  soweit  es  in  ihrer  Kraft  stand,  bannen.  Den
Anfang  dazu  hat  sie  seit  langen  Jahren  gemacht,  indem  sie  jeden  ihrer  Arbeiter  und  Beamten,
der  io  Jahre  lang  in  ihren  Diensten  steht,  bei  einer  Lebensversicherungsgesellschaft
versichert.  Die  Höhe  der  Versicherungssumme  für  den  einzelnen  schwankt  je  nach  der
Tätigkeit  zwischen  1500—5000  M.  und  ist  mit  dem  65.  Lebensjahr  zahlbar.  Die  Prämien
werden  von  der  Firma  gezahlt,  solange  sich  der  betreffende  Angestellte  im  Dienste  der
letzteren  befindet,  und  die  Police  wird  ihm  ausgehändigt,  wenn  er  aus  den  Diensten  der
Gesellschaft  scheidet.  Diejenigen  Angestellten,  die  von  der  Versicherungsgesellschaft  als
nicht  aufnahmefähig  zurückgewiesen  werden,  erhalten  von  der  Firma  jährliche  Spareinlagen ­
  in  ungefährer  Höhe  der  Jahresprämie.
Im  Jahre  1903  machte  die  Firma  einen  weiteren  großen  Schritt  auf  dem  Wege  ihrer
Fürsorgebestrebungen  durch  Gründung  der  Pensions-,  Witwen-  und  Waisenkasse
für  ihre  Angestellten.  Sie  stiftete  hierzu  einen  Grundfonds  von  350  000  M.  und  zahlte
insgesamt  der  Kasse  bis  zum  31.  Dezember  1912  den  Betrag  von  1  382  000  M.  als  freiwillige ­
  Zuwendungen.  Die  Kasse  umfaßt  ca.  1650  Mitglieder,  und  seit  Bestehen  wurden  an
Pensionen,  Witwen-  und  Erziehungsgeldern  bereits  110  000  M.  gezahlt.
Die  Fürsorgebestrebungen  der  Firma  haben  auf  das  Zusammengehörigkeitsgefühl
und  den  Gemeinsinn  unter  den  Angestellten  befruchtend  gewirkt.  Beamte  sowohl,  als  auch
Arbeiter  schlossen  sich  zur  Gründung  von  großen  Sterbekassen,  die  auf  dem  Umlageverfahren ­
  basiert  sind,  zusammen.  Aus  diesen  Kassen  erhalten  die  Arbeiter  bei  jedem
Todesfall  zurzeit  500  M.,  und  die  Beamten  1500  M.  Sterbegelder.
Alte  invalide  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  die  nicht  mehr  in  den  Diensten  der  Firma
stehen,  erhalten  wöchentlich  Unterstützungen,  um  ihnen  den  Lebensabend  zu  erleichtern. ­

NOT  UND  KRANKHEIT.  Für  diejenigen  Mitglieder  unserer  Arbeiter-  und  Beamtenschaft, ­
  die  ohne  ihr  eigenes  Verschulden  in  Not  geraten,  sorgen  große  Unterstützungsfonds.
Eine  aus  Beamten  und  Arbeitern  gebildete  Kommission  prüft  selbständig  die  eingehenden
Unterstützungsgesuche  und  setzt  die  Unterstützungssummen  fest.  Auch  Witwen  und  Waisen
verstorbener  Arbeiter  werden,  um  sie  vor  Not  zu  bewahren,  monatlich  oder  vierteljährlich
Unterstützungen  durch  diese  Kommission  zugebilligt.  Zur  Auffüllung  dieser  Fonds  (die
Firma  überwies  ihnen  aus  dem  Ergebnis  des  Jahres  1912  70  000  M.)  hat  auch  seit  vielen
Jahren  der  Aufsichtsrat  der  Gesellschaft  beträchtliche  jährliche  Zuwendungen  privatim
gemacht.
BESONDERE  VERGÜNSTIGUNGEN.  Die  Direktion  verteilt  nach  stattgefundener
Bilanzvorlage,  je  nach  dem  Geschäftsresultat  und  nach  ihrem  freien  Ermessen  jährliche
Gratifikationen  an  ihre  Angestellten.  Die  ihr  zur  Verteilung  ganz  oder  teilweise
nach  freier  Wahl  zur  Verfügung  stehende  Summe  betrug  für  die  Arbeiterschaft  allein  aus
den  Ergebnissen  des  Geschäftsjahres  1912  250000  M.
            
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