Deutsche Bank.
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6. DIE ALLEINIGE ZAHLUNG DER BEITRÄGE FÜR GESETZLICH VORGE
SCHRIEBENE SOZIALE ZWECKE. Die Bank zahlt die vollen Beiträge für die gesetz
lich vorgeschriebene Invaliditäts- und Krankenversicherung, also auch den gesetz
lich auf die versicherten Beamten entfallenden Anteil. Die jährlichen Beitragskosten
beliefen sich
im Jahre 1910 auf M. 190 000
,» „ 1911 ,, » 200650
» yy J 9i2 „ „ 226350
Speisesaal im Klub der Beamten der Deutschen Bank (1. Etage).
B. Einrichtungen zur Förderung des körperlichen Wohles der Beamten.
1. KLUB UND KANTINEN. Regelmäßig wiederkehrende Leistungen auf diesem Ge
biete sind die Beiträge für den Klub und die Kantinen.
Der Klub besitzt in bester Verkehrsgegend der Stadt (Voßstraße Nr. 17) für seine Zwecke
besonders eingerichtete Räume, Speisesäle für 300 Personen, Lese-, Spiel-, Musikzimmer
usw.; er dient den Beamten als Stätte kameradschaftlichen und geselligen Verkehrs
und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Mahlzeiten zu einem die Herstellungskosten nicht
deckenden Preise zu bestreiten.
Die Kantinen, zwei an der Zahl, befinden sich in den Bankgebäuden.
Die Verwaltung des Klubs und der Kantinen besteht aus 3 Beamten. Die Zuschüsse
der Bank für Klub und Kantinen beliefen sich