Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Deutsche Bank. 
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6. DIE ALLEINIGE ZAHLUNG DER BEITRÄGE FÜR GESETZLICH VORGE 
SCHRIEBENE SOZIALE ZWECKE. Die Bank zahlt die vollen Beiträge für die gesetz 
lich vorgeschriebene Invaliditäts- und Krankenversicherung, also auch den gesetz 
lich auf die versicherten Beamten entfallenden Anteil. Die jährlichen Beitragskosten 
beliefen sich 
im Jahre 1910 auf M. 190 000 
,» „ 1911 ,, » 200650 
» yy J 9i2 „ „ 226350 
Speisesaal im Klub der Beamten der Deutschen Bank (1. Etage). 
B. Einrichtungen zur Förderung des körperlichen Wohles der Beamten. 
1. KLUB UND KANTINEN. Regelmäßig wiederkehrende Leistungen auf diesem Ge 
biete sind die Beiträge für den Klub und die Kantinen. 
Der Klub besitzt in bester Verkehrsgegend der Stadt (Voßstraße Nr. 17) für seine Zwecke 
besonders eingerichtete Räume, Speisesäle für 300 Personen, Lese-, Spiel-, Musikzimmer 
usw.; er dient den Beamten als Stätte kameradschaftlichen und geselligen Verkehrs 
und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Mahlzeiten zu einem die Herstellungskosten nicht 
deckenden Preise zu bestreiten. 
Die Kantinen, zwei an der Zahl, befinden sich in den Bankgebäuden. 
Die Verwaltung des Klubs und der Kantinen besteht aus 3 Beamten. Die Zuschüsse 
der Bank für Klub und Kantinen beliefen sich
	        
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