Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Deutsche  Bank.

2.  DER  NACH  DR.  GEORG  VON  SIEMENS  BENANNTE  FONDS  FÜR  DIE  BEAMTEN.
Seine  Aufgabe  ist  es,  durch  Gewährung  von  Beihilfen  in  denjenigen  Fällen  einzutreten,
für  die  nach  den  Satzungen  des  Beamtenfürsorgevereins  nicht  ausreichend  vorgesorgt
werden  konnte.  Er  steht  im  Eigentum  der  Bank  und  dient  zur  finanziellen  Unterstützung
bei  Krankheiten  oder  unverschuldeter  Notlage.  Den  Fonds  verwaltet  ein  Kuratorium, ­
  in  dem  die  Beamtenschaft  durch  ein  Mitglied  vertreten  ist.  Der  Fonds  beträgt
zurzeit  ungefähr  7%  Millionen  Mark  und  wird  von  der  Bank  mit  5%  für  das  Jahr
verzinst.

Spiel-  und  Lesezimmer  im  Klub  der  Beamten  der  Deutschen  Bank.

3.  DIE  BEVORZUGTE  VERZINSUNG  VON  SPARGELDERN.  Die  Bank  gewährt
ihren  Beamten  und  den  Witwen  verstorbener  Beamten  auf  Spareinlagen  bis  zur  Höhe
von  M.  20000  unabhängig  von  der  Lage  des  Geldmarktes  5%  Zinsen  für  das  Jahr;  auf
größere  Guthaben  wird  ebenfalls  ein  über  den  normalen  Satz  hinausgehender  Zinsfuß
vergütet.
4.  DIE  ALLJÄHRLICH  ZWEIMAL  VERTEILTEN  GRATIFIKATIONEN.  Zu  Weihnachten ­
  und  am  Tage  der  ordentlichen  Generalversammlung  werden  an  Beamte  besondere
Gratifikationen  verteilt.
5.  STIFTUNGEN.  Aus  den  Zinsen  einer  von  den  Herren  Konsul  H.  Wallich  und
Herman  Marcuse  errichteten  Stiftung  werden  jährlich  an  Beamte,  die  sich  durch  Fleiß
und  gute  Leistungen  ausgezeichnet  haben,  Anerkennungsprämien  verteilt.  Die  Stiftung
ermöglicht  jedes  Jahr  die  Berücksichtigung  von  24  Beamten.
            
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