Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Deutsche  Bank.

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6.  DIE  ALLEINIGE  ZAHLUNG  DER  BEITRÄGE  FÜR  GESETZLICH  VORGESCHRIEBENE ­
  SOZIALE  ZWECKE.  Die  Bank  zahlt  die  vollen  Beiträge  für  die  gesetzlich ­
  vorgeschriebene  Invaliditäts-  und  Krankenversicherung,  also  auch  den  gesetzlich ­
  auf  die  versicherten  Beamten  entfallenden  Anteil.  Die  jährlichen  Beitragskosten

beliefen  sich
im  Jahre  1910  auf  M.  190  000
,»  „  1911  ,,  »  200650
»  yy  J 9i2  „  „  226350

Speisesaal  im  Klub  der  Beamten  der  Deutschen  Bank  (1.  Etage).

B.  Einrichtungen  zur  Förderung  des  körperlichen  Wohles  der  Beamten.
1.  KLUB  UND  KANTINEN.  Regelmäßig  wiederkehrende  Leistungen  auf  diesem  Gebiete ­
  sind  die  Beiträge  für  den  Klub  und  die  Kantinen.
Der  Klub  besitzt  in  bester  Verkehrsgegend  der  Stadt  (Voßstraße  Nr.  17)  für  seine  Zwecke
besonders  eingerichtete  Räume,  Speisesäle  für  300  Personen,  Lese-,  Spiel-,  Musikzimmer
usw.;  er  dient  den  Beamten  als  Stätte  kameradschaftlichen  und  geselligen  Verkehrs
und  bietet  ihnen  die  Möglichkeit,  ihre  Mahlzeiten  zu  einem  die  Herstellungskosten  nicht
deckenden  Preise  zu  bestreiten.
Die  Kantinen,  zwei  an  der  Zahl,  befinden  sich  in  den  Bankgebäuden.
Die  Verwaltung  des  Klubs  und  der  Kantinen  besteht  aus  3  Beamten.  Die  Zuschüsse
der  Bank  für  Klub  und  Kantinen  beliefen  sich
            
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