Deutsche Continental Gas-Gesellschaft.
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auf Spareinlagen, welche bei öffentlichen Sparkassen seitens der Angestellten gemacht
worden sind, jährliche Zinszuschüsse zu den von jenen Kassen bereits gezahlten Zinsen
gewährt'). An dieser Einrichtung beteiligten sich bisher ca. 25 % aller beschäftigten Beamten
und Arbeiter. Die Zuschußzinsen der Kasse betrugen zumeist 7 % und die gesamten Leistungen
an Zuschußzinsen von 1896—1912 rund 325 000 M.
ARBEITERAUSSCHÜSSE. Für die im aktiven Dienst befindlichen Arbeiter ist neben
guten Löhnen und der Aussicht auf eine gewisse Altersunterstützung die Möglichkeit einer
Vertretung ihrer Berufsinteressen von wesentlicher Bedeutung; diesem an sich berechtigten
Wunsche sind wir vom Jahre 1888 ab durch Einführung von Arbeiterausschüssen entgegen
gekommen. Ihre Tätigkeit unter dem Vorsitz oder der Anwesenheit der betreffenden Be
triebsleiter oder ihrer Stellvertreter war bisher durchaus ersprießlich und den beiderseitigen
Interessen förderlich; doch muß die Zukunft lehren, ob sie das in sie gesetzte Vertrauen
unter den inzwischen vielfach veränderten sozialpolitischen Verhältnissen, sowie bei dem
stetig wachsenden, von außen einwirkenden Druck der großen Arbeiterorganisationen
auch fernerhin rechtfertigen werden. Die Erfahrungen aus mehrfachen Ausstandsversuchen
innerhalb unserer Gesellschaft lehrten jedenfalls, daß unsere Arbeiter ihren Interessen weit
besser nützten, wenn sie das den Verhältnissen der Unternehmung nach Mögliche durch
ruhiges und maßvolles Verhandeln ihrer Ausschüsse mit den Betriebsleitern ohne Vertrags
bruch zu erreichen suchten, als wenn sie sich von außen in wochen- oder monatelange
Ausstände hineintreiben ließen. Wenn es aber auch den Arbeitervertretungen der einzelnen
Betriebe von Jahr zu Jahr schwieriger werden sollte, ihre Autorität den eigenen Wählern
gegenüber zu behaupten und sich nicht durch die großen Berufsorganisationen ganz beiseite
schieben zu lassen, so glauben wir immerhin, daß in „Friedenszeiten“ die Arbeiterausschüsse
noch immer gegenseitiges Verständnis fördern und für beide Teile segensreich wirken,
auch manchen „Krieg“ verhindern können. Allerdings werden dabei stets persönliche
und örtliche Verhältnisse sehr ausschlaggebend sein.
HILFSKASSEN. Zur Tätigkeit unserer Arbeiterausschüsse gehört auch die Teilnahme
an der Verwaltung der Hilfskassen. Letztere sind zugleich mit den Arbeitervertretungen
im Jahre 1888 ins Leben gerufen, beruhen auf gleichen Zuschüssen der Gesellschaft und
der Arbeiter und ergänzen die Leistungen der Krankenkassen durch Hilfe in den Fällen, wo
die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Die Hilfskassen erfreuen sich der Sympathie aller
Mitglieder, und ihr jeweiliger Status wird mit regem Interesse von der Arbeiterschaft verfolgt.
Gut eingerichtete Arbeiterstuben, Speisesäle in den größeren Betrieben, saubere Wasch-
und Badegelegenheiten, unentgeltliche Verabreichung von Kaffee, Fruchtsäften u. dgl.,
hauptsächlich während des Sommers, betrachten wir als kleinere und notwendige Veran
staltungen zum Wohle der Arbeiterschaft.
Endlich haben wir es uns angelegen sein lassen, auch für die schulpflichtigen
Kinder unserer Arbeiterschaft in Warschau zu sorgen, da bekanntlich in Rußland be
sonders der Volksschulunterricht erst im Werden begriffen ist. Seit 1906 haben wir diesem
Zweige sozialer Fürsorge unsere Aufmerksamkeit geschenkt, indem wir zunächst an beste
hende Schulvereine für die Zulassung unserer Arbeiterkinder Beiträge leisteten; von 1908
ab haben wir diesen Unterricht in eigene Verwaltung genommen und lassen in zwei örtlich
getrennten Schullokalen von durch uns besoldeten Lehrern und Lehrerinnen geordneten
Elementarunterricht an durchschnittlich 200 Kinder jährlich erteilen. Die Schulpläne
werden dem staatlichen Schulinspektor zur Begutachtung und Genehmigung vorgelegt.
Sind auch die für die Schulen auf gewendeten Mittel, die von 1906 bis 1912 insgesamt rund
86 000 M. erforderten, nicht gering, so ist doch der Segen, der von ihnen ausgeht, ein großer,
und unsere Arbeiter in Warschau, die noch vielfach Analphabeten sind, erkennen es gern
an, daß wir ihnen die Sorge für die Erziehung ihrer Kinder erleichtern.
x ) Bis zur Höhe des Sparguthabens von 3000 M.; die jährliche Einzahlung darf io°/ 0 des Arbeitsverdienstes
(Höchstgrenze 4500 M.) nicht übersteigen.