Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Deutsche  Continental  Gas-Gesellschaft.

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auf  Spareinlagen,  welche  bei  öffentlichen  Sparkassen  seitens  der  Angestellten  gemacht
worden  sind,  jährliche  Zinszuschüsse  zu  den  von  jenen  Kassen  bereits  gezahlten  Zinsen
gewährt').  An  dieser  Einrichtung  beteiligten  sich  bisher  ca.  25  %  aller  beschäftigten  Beamten
und  Arbeiter.  Die  Zuschußzinsen  der  Kasse  betrugen  zumeist  7  %  und  die  gesamten  Leistungen
an  Zuschußzinsen  von  1896—1912  rund  325  000  M.
ARBEITERAUSSCHÜSSE.  Für  die  im  aktiven  Dienst  befindlichen  Arbeiter  ist  neben
guten  Löhnen  und  der  Aussicht  auf  eine  gewisse  Altersunterstützung  die  Möglichkeit  einer
Vertretung  ihrer  Berufsinteressen  von  wesentlicher  Bedeutung;  diesem  an  sich  berechtigten
Wunsche  sind  wir  vom  Jahre  1888  ab  durch  Einführung  von  Arbeiterausschüssen  entgegengekommen. ­
  Ihre  Tätigkeit  unter  dem  Vorsitz  oder  der  Anwesenheit  der  betreffenden  Betriebsleiter ­
  oder  ihrer  Stellvertreter  war  bisher  durchaus  ersprießlich  und  den  beiderseitigen
Interessen  förderlich;  doch  muß  die  Zukunft  lehren,  ob  sie  das  in  sie  gesetzte  Vertrauen
unter  den  inzwischen  vielfach  veränderten  sozialpolitischen  Verhältnissen,  sowie  bei  dem
stetig  wachsenden,  von  außen  einwirkenden  Druck  der  großen  Arbeiterorganisationen
auch  fernerhin  rechtfertigen  werden.  Die  Erfahrungen  aus  mehrfachen  Ausstandsversuchen
innerhalb  unserer  Gesellschaft  lehrten  jedenfalls,  daß  unsere  Arbeiter  ihren  Interessen  weit
besser  nützten,  wenn  sie  das  den  Verhältnissen  der  Unternehmung  nach  Mögliche  durch
ruhiges  und  maßvolles  Verhandeln  ihrer  Ausschüsse  mit  den  Betriebsleitern  ohne  Vertragsbruch ­
  zu  erreichen  suchten,  als  wenn  sie  sich  von  außen  in  wochen-  oder  monatelange
Ausstände  hineintreiben  ließen.  Wenn  es  aber  auch  den  Arbeitervertretungen  der  einzelnen
Betriebe  von  Jahr  zu  Jahr  schwieriger  werden  sollte,  ihre  Autorität  den  eigenen  Wählern
gegenüber  zu  behaupten  und  sich  nicht  durch  die  großen  Berufsorganisationen  ganz  beiseite
schieben  zu  lassen,  so  glauben  wir  immerhin,  daß  in  „Friedenszeiten“  die  Arbeiterausschüsse
noch  immer  gegenseitiges  Verständnis  fördern  und  für  beide  Teile  segensreich  wirken,
auch  manchen  „Krieg“  verhindern  können.  Allerdings  werden  dabei  stets  persönliche
und  örtliche  Verhältnisse  sehr  ausschlaggebend  sein.
HILFSKASSEN.  Zur  Tätigkeit  unserer  Arbeiterausschüsse  gehört  auch  die  Teilnahme
an  der  Verwaltung  der  Hilfskassen.  Letztere  sind  zugleich  mit  den  Arbeitervertretungen
im  Jahre  1888  ins  Leben  gerufen,  beruhen  auf  gleichen  Zuschüssen  der  Gesellschaft  und
der  Arbeiter  und  ergänzen  die  Leistungen  der  Krankenkassen  durch  Hilfe  in  den  Fällen,  wo
die  gesetzlichen  Leistungen  nicht  ausreichen.  Die  Hilfskassen  erfreuen  sich  der  Sympathie  aller
Mitglieder,  und  ihr  jeweiliger  Status  wird  mit  regem  Interesse  von  der  Arbeiterschaft  verfolgt.
Gut  eingerichtete  Arbeiterstuben,  Speisesäle  in  den  größeren  Betrieben,  saubere  Waschund
  Badegelegenheiten,  unentgeltliche  Verabreichung  von  Kaffee,  Fruchtsäften  u.  dgl.,
hauptsächlich  während  des  Sommers,  betrachten  wir  als  kleinere  und  notwendige  Veranstaltungen ­
  zum  Wohle  der  Arbeiterschaft.
Endlich  haben  wir  es  uns  angelegen  sein  lassen,  auch  für  die  schulpflichtigen
Kinder  unserer  Arbeiterschaft  in  Warschau  zu  sorgen,  da  bekanntlich  in  Rußland  besonders ­
  der  Volksschulunterricht  erst  im  Werden  begriffen  ist.  Seit  1906  haben  wir  diesem
Zweige  sozialer  Fürsorge  unsere  Aufmerksamkeit  geschenkt,  indem  wir  zunächst  an  bestehende ­
  Schulvereine  für  die  Zulassung  unserer  Arbeiterkinder  Beiträge  leisteten;  von  1908
ab  haben  wir  diesen  Unterricht  in  eigene  Verwaltung  genommen  und  lassen  in  zwei  örtlich
getrennten  Schullokalen  von  durch  uns  besoldeten  Lehrern  und  Lehrerinnen  geordneten
Elementarunterricht  an  durchschnittlich  200  Kinder  jährlich  erteilen.  Die  Schulpläne
werden  dem  staatlichen  Schulinspektor  zur  Begutachtung  und  Genehmigung  vorgelegt.
Sind  auch  die  für  die  Schulen  auf  gewendeten  Mittel,  die  von  1906  bis  1912  insgesamt  rund
86  000  M.  erforderten,  nicht  gering,  so  ist  doch  der  Segen,  der  von  ihnen  ausgeht,  ein  großer,
und  unsere  Arbeiter  in  Warschau,  die  noch  vielfach  Analphabeten  sind,  erkennen  es  gern
an,  daß  wir  ihnen  die  Sorge  für  die  Erziehung  ihrer  Kinder  erleichtern.

x )  Bis  zur  Höhe  des  Sparguthabens  von  3000  M.;  die  jährliche  Einzahlung  darf  io°/ 0  des  Arbeitsverdienstes
(Höchstgrenze  4500  M.)  nicht  übersteigen.
            
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