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Deutsche Gold- u. Silber-Scheideanstalt
vorm. Roeßler, Frankfurt a. M.
Der Charakter der Wohlfahrtseinrichtungen der Deutschen Gold- und Silber-Scheide
anstalt vorm. Roeßler wird dadurch bestimmt, daß diese Gesellschaft in ihrem Stammsitz
Frankfurt a. M. nur einen verhältnismäßig geringen Arbeiterstand von etwa 250 Mann
neben einem nahezu gleich hohen Bestand an kaufmännischen und technischen Beamten
beschäftigt. Umfangreiche Einrichtungen, wie sie andere große industrielle Werke be
sitzen, konnten daher hier nicht in Frage kommen. Insbesondere war auch für die Errich
tung von Arbeiterwohnungen keine Gelegenheit gegeben. Dagegen hat sich die Gesellschaft
die Förderung des Wohles ihrer Angestellten nach zwei Richtungen besonders angelegen
sein lassen.
Schon vor dem Inslebentreten der reichsgesetzlichen Arbeiterversicherung hatte die
Deutsche Gold- und Silber-Scheideanstalt im Jahre 1885 einen
PENSIONSFONDS zur Fürsorge für invalidwerdende Beamte und Arbeiter und zur
Versorgung der Hinterbliebenen derselben gegründet. Bis zum Jahre 1908 war infolge
Zuwendung der Gesellschaft dieser Fonds auf 1 150000 M. angewachsen. In diesem Jahre
wurde, den Wünschen der Beamtenschaft folgend, eine
SELBSTÄNDIGE BEAMTENPENSIONSKASSE gegründet, zu deren Grundlage 550 000 M.
von dem Pensionsfonds abgezweigt wurden. Für die Arbeiter besteht der
PENSIONSFONDS OHNE BEITRAGSPFLICHT weiter und hat sich bis zum 1. April
1912 wieder auf 750 000 M. erhöht. Er gewährt im Invalidenfalle Renten je nach Dienst
alter bis zu 75 % des zuletzt bezogenen Lohnes und ein entsprechendes Ruhegehalt nach
erreichtem 65. Lebensjahr bzw. vollendetem 40. Dienstjahr. Die Witwe erhält 50 %, un
mündige Kinder je 10%, Vollwaisen je 33%% der eventuellen Rente des verstorbenen
Vaters. Die reichsgesetzlichen Renten kommen in Abzug.
BEAMTENPENSIONSKASSE. Die im Jahre 1908 gegründete Beamtenpensionskasse hat
im J ahre 1912 infolge des Inslebentretens der Angestelltenversicherung eine weitgehende Statu
tenänderung vorgenommen und die Form einer Zulagekasse angenommen. Die Beamten
zahlen unter Einrechnung der Beiträge an die Reichsversicherungsanstalt durchschnitt
lich 4% ihres Einkommens, die Gesellschaft das 1 % fache dieser Beträge. Die Renten
berechtigung beginnt nach einer fünfjährigen Karenzzeit und ist mit 3600 M. nach oben
begrenzt. Durch weitere Zuwendungen der Firma ist das Vermögen der Kasse auf 1 740 000 M.
per 31. Dezember 1912 angewachsen.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS. Neben dem Arbeiterpensionsfonds und der Pensionskasse
verfügt die Firma über einen Unterstützungsfonds von 325 000 M., aus welchem Arbeitern
und Beamten für sich und ihre Familien Zulagen in Krankheits- und anderen Notfällen
gegeben oder auch Darlehen gewährt werden. Insbesondere sind auch aus diesem Fonds
Beamten und Arbeitern zweitstellige Hypotheken zur Erleichterung der Erwerbung eines
eigenen Hauses gegeben worden.
Die Gesellschaft war von jeher bestrebt, für ihre Beamten und Arbeiter möglichst
günstige Arbeitsbedingungen in wirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht zu schaffen.
So besteht seit dem Jahre 1884 in ihren Betrieben und Bureaus der achtstündige Arbeitstag.
Trotz der kurzen Arbeitszeit sind Gehälter und Löhne zum mindesten den in anderen gleich
artigen Betrieben für längere Arbeitszeit gezahlten gleich. Die Durchführung der sog.
englischen Arbeitszeit mit einer nur kurzen Mittagspause erfordert, daß Beamten und Ar
beitern ein gutes Mittagsessen zur Hälfte der wirklichen Selbstkosten abgegeben
wird. Beamte und Arbeiter erhalten jährlich
URLAUB unter Fortzahlung des Gehaltes oder Lohnes.