Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

9 8*

Deutsche  Gold-  u.  Silber-Scheideanstalt
vorm.  Roeßler,  Frankfurt  a.  M.
Der  Charakter  der  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Deutschen  Gold-  und  Silber-Scheideanstalt ­
  vorm.  Roeßler  wird  dadurch  bestimmt,  daß  diese  Gesellschaft  in  ihrem  Stammsitz
Frankfurt  a.  M.  nur  einen  verhältnismäßig  geringen  Arbeiterstand  von  etwa  250  Mann
neben  einem  nahezu  gleich  hohen  Bestand  an  kaufmännischen  und  technischen  Beamten
beschäftigt.  Umfangreiche  Einrichtungen,  wie  sie  andere  große  industrielle  Werke  besitzen, ­
  konnten  daher  hier  nicht  in  Frage  kommen.  Insbesondere  war  auch  für  die  Errichtung ­
  von  Arbeiterwohnungen  keine  Gelegenheit  gegeben.  Dagegen  hat  sich  die  Gesellschaft
die  Förderung  des  Wohles  ihrer  Angestellten  nach  zwei  Richtungen  besonders  angelegen
sein  lassen.
Schon  vor  dem  Inslebentreten  der  reichsgesetzlichen  Arbeiterversicherung  hatte  die
Deutsche  Gold-  und  Silber-Scheideanstalt  im  Jahre  1885  einen
PENSIONSFONDS  zur  Fürsorge  für  invalidwerdende  Beamte  und  Arbeiter  und  zur
Versorgung  der  Hinterbliebenen  derselben  gegründet.  Bis  zum  Jahre  1908  war  infolge
Zuwendung  der  Gesellschaft  dieser  Fonds  auf  1  150000  M.  angewachsen.  In  diesem  Jahre
wurde,  den  Wünschen  der  Beamtenschaft  folgend,  eine
SELBSTÄNDIGE  BEAMTENPENSIONSKASSE  gegründet,  zu  deren  Grundlage  550  000  M.
von  dem  Pensionsfonds  abgezweigt  wurden.  Für  die  Arbeiter  besteht  der
PENSIONSFONDS  OHNE  BEITRAGSPFLICHT  weiter  und  hat  sich  bis  zum  1.  April
1912  wieder  auf  750  000  M.  erhöht.  Er  gewährt  im  Invalidenfalle  Renten  je  nach  Dienstalter ­
  bis  zu  75  %  des  zuletzt  bezogenen  Lohnes  und  ein  entsprechendes  Ruhegehalt  nach
erreichtem  65.  Lebensjahr  bzw.  vollendetem  40.  Dienstjahr.  Die  Witwe  erhält  50  %,  unmündige ­
  Kinder  je  10%,  Vollwaisen  je  33%%  der  eventuellen  Rente  des  verstorbenen
Vaters.  Die  reichsgesetzlichen  Renten  kommen  in  Abzug.
BEAMTENPENSIONSKASSE.  Die  im  Jahre  1908  gegründete  Beamtenpensionskasse  hat
im  J  ahre  1912  infolge  des  Inslebentretens  der  Angestelltenversicherung  eine  weitgehende  Statutenänderung ­
  vorgenommen  und  die  Form  einer  Zulagekasse  angenommen.  Die  Beamten
zahlen  unter  Einrechnung  der  Beiträge  an  die  Reichsversicherungsanstalt  durchschnittlich ­
  4%  ihres  Einkommens,  die  Gesellschaft  das  1  %  fache  dieser  Beträge.  Die  Rentenberechtigung ­
  beginnt  nach  einer  fünfjährigen  Karenzzeit  und  ist  mit  3600  M.  nach  oben
begrenzt.  Durch  weitere  Zuwendungen  der  Firma  ist  das  Vermögen  der  Kasse  auf  1  740  000  M.
per  31.  Dezember  1912  angewachsen.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS.  Neben  dem  Arbeiterpensionsfonds  und  der  Pensionskasse
verfügt  die  Firma  über  einen  Unterstützungsfonds  von  325  000  M.,  aus  welchem  Arbeitern
und  Beamten  für  sich  und  ihre  Familien  Zulagen  in  Krankheits-  und  anderen  Notfällen
gegeben  oder  auch  Darlehen  gewährt  werden.  Insbesondere  sind  auch  aus  diesem  Fonds
Beamten  und  Arbeitern  zweitstellige  Hypotheken  zur  Erleichterung  der  Erwerbung  eines
eigenen  Hauses  gegeben  worden.
Die  Gesellschaft  war  von  jeher  bestrebt,  für  ihre  Beamten  und  Arbeiter  möglichst
günstige  Arbeitsbedingungen  in  wirtschaftlicher  und  hygienischer  Hinsicht  zu  schaffen.
So  besteht  seit  dem  Jahre  1884  in  ihren  Betrieben  und  Bureaus  der  achtstündige  Arbeitstag.
Trotz  der  kurzen  Arbeitszeit  sind  Gehälter  und  Löhne  zum  mindesten  den  in  anderen  gleichartigen ­
  Betrieben  für  längere  Arbeitszeit  gezahlten  gleich.  Die  Durchführung  der  sog.
englischen  Arbeitszeit  mit  einer  nur  kurzen  Mittagspause  erfordert,  daß  Beamten  und  Arbeitern ­
  ein  gutes  Mittagsessen  zur  Hälfte  der  wirklichen  Selbstkosten  abgegeben
wird.  Beamte  und  Arbeiter  erhalten  jährlich
URLAUB  unter  Fortzahlung  des  Gehaltes  oder  Lohnes.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.