Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Leverkusen.
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Beamtenkolonie in Leverkusen: Doppelhaus.
sie eigene Häuser nach ihrem Geschmack erbauen können. Bei der Aufbringung der nötigen
Geldmittel kommt die Firma den Beamten in weitgehender Weise entgegen. Wünscht
später ein Eigentümer sein Anwesen wieder zu verkaufen, so behält sich die Firma, damit
in der Eigenheimkolonie nur ihre Beamten wohnen, das Vorkaufsrecht vor; ferner ver
pflichtet sie sich auch noch, wenn ein Eigentümer aus der Firma austritt, stirbt oder aus
irgendeinem triftigen Grunde für sein Anwesen keine Verwendung mehr hat, es so zu kaufen,
daß der bisherige Bewohner keinerlei Verluste erleidet.
JUNGGESELLENHEIM. Das Junggesellenheim bezweckt, den Arbeitern der Farben
fabriken Gelegenheit zu billigem Unterkommen und billiger Beköstigung zu geben. Da die
bisherigen zwei Heime mit ihren ca. 220 Betten nicht mehr ausreichen, ist ein großes, neues
„Ledigenheim“ zu 300 Betten mit Einzelwohnräumen geplant.
MÄDCHENHEIM. Das Mädchenheim, welches 1905 zusammen mit der Haushaltungs
schule im sog. Wohlfahrtspark in Wiesdorf erbaut wurde, soll den Arbeiterinnen, deren
Familien nicht am Orte wohnen, Beköstigung und Wohnung geben. Das Heim bietet
42 Mädchen Platz, die an Schlaf- und Beköstigungsgeld 75 Pfg. (unter 17 Jahren) bzw.
85 Pfg. (über 17 Jahren) zu zahlen haben.
II. Kassen, Prämien und sonstige Einrichtungen.
A. Sparkassen.
Zur Förderung des Sparsinns der Arbeiter sind eine Reihe von Sparkassen ins Leben
gerufen worden, von denen jede wiederum besonderen Zwecken dient.
JUGENDSPARKASSE. Die Jugendsparkasse ist eine Zwangssparkasse, der auf Grund
der Fabrikordnung alle minderjährigen Arbeiter und Arbeiterinnen angehören müssen;