Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &  Co.,  Leverkusen.

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Beamtenkolonie  in  Leverkusen:  Doppelhaus.

sie  eigene  Häuser  nach  ihrem  Geschmack  erbauen  können.  Bei  der  Aufbringung  der  nötigen
Geldmittel  kommt  die  Firma  den  Beamten  in  weitgehender  Weise  entgegen.  Wünscht
später  ein  Eigentümer  sein  Anwesen  wieder  zu  verkaufen,  so  behält  sich  die  Firma,  damit
in  der  Eigenheimkolonie  nur  ihre  Beamten  wohnen,  das  Vorkaufsrecht  vor;  ferner  verpflichtet ­
  sie  sich  auch  noch,  wenn  ein  Eigentümer  aus  der  Firma  austritt,  stirbt  oder  aus
irgendeinem  triftigen  Grunde  für  sein  Anwesen  keine  Verwendung  mehr  hat,  es  so  zu  kaufen,
daß  der  bisherige  Bewohner  keinerlei  Verluste  erleidet.
JUNGGESELLENHEIM.  Das  Junggesellenheim  bezweckt,  den  Arbeitern  der  Farbenfabriken ­
  Gelegenheit  zu  billigem  Unterkommen  und  billiger  Beköstigung  zu  geben.  Da  die
bisherigen  zwei  Heime  mit  ihren  ca.  220  Betten  nicht  mehr  ausreichen,  ist  ein  großes,  neues
„Ledigenheim“  zu  300  Betten  mit  Einzelwohnräumen  geplant.
MÄDCHENHEIM.  Das  Mädchenheim,  welches  1905  zusammen  mit  der  Haushaltungsschule ­
  im  sog.  Wohlfahrtspark  in  Wiesdorf  erbaut  wurde,  soll  den  Arbeiterinnen,  deren
Familien  nicht  am  Orte  wohnen,  Beköstigung  und  Wohnung  geben.  Das  Heim  bietet
42  Mädchen  Platz,  die  an  Schlaf-  und  Beköstigungsgeld  75  Pfg.  (unter  17  Jahren)  bzw.
85  Pfg.  (über  17  Jahren)  zu  zahlen  haben.

II.  Kassen,  Prämien  und  sonstige  Einrichtungen.
A.  Sparkassen.
Zur  Förderung  des  Sparsinns  der  Arbeiter  sind  eine  Reihe  von  Sparkassen  ins  Leben
gerufen  worden,  von  denen  jede  wiederum  besonderen  Zwecken  dient.
JUGENDSPARKASSE.  Die  Jugendsparkasse  ist  eine  Zwangssparkasse,  der  auf  Grund
der  Fabrikordnung  alle  minderjährigen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  angehören  müssen;
            
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