Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Farbenfabriken  vorm.  Friedr.  Bayer  &  Co.,  Leverkusen.  139*
Arbeitsverhältnisses  bildet,  die  Tendenz  zur  Geltung,  den  sozialen  Charakter  des  Arbeitsverhältnisses ­
  zu  sichern.
ALLGEMEINER  AUSSCHUSS  DER  ARBEITER.  Die  Heranziehung  der  Arbeiterschaft ­
  zur  Mitarbeit  in  den  sie  betreffenden  Angelegenheiten  erfolgt  in  erster  Linie  durch
den  Allgemeinen  Ausschuß  der  Arbeiter.  Er  bildet  die  Vertretung  der  Arbeiterschaft  gegenüber ­
  der  Werksleitung.
Der  Ausschuß  besteht  aus  6  von  dem  Direktorium  ernannten  Beamtenmitgliedern
und  6  Arbeiterbeisitzern,  die  von  den  Arbeitern  gewählt  werden,  welche  irgend  einem  der
Fabrikausschüsse  angehören.  Er  ist  zunächst  die  oberste  Instanz  in  allen  Beschwerdeangelegenheiten ­
  und  zwar  sowohl  in  Beschwerden  gegen  die  Beschlüsse  der  besonderen
Ausschüsse  wie  auch  in  Beschwerden  der  Arbeiter  gegen  Betriebsbeamte.
Außerdem  hat  er  alle  aus  der  Arbeiterschaft  vorgebrachten  Wünsche  zu  prüfen,  soweit ­
  sie  nicht  den  besonderen  Ausschüssen  Vorbehalten  sind.
Zu  seinen  Obliegenheiten  gehört  ferner  die  Oberaufsicht  über  die  allgemeinen  Einrichtungen ­
  für  Arbeiter,  wie  z.  B.  Aufenthaltsräume  und  die  Prüfung  von  Vorschlägen
zur  Verbesserung  von  Unfallverhütungs-  und  Betriebseinrichtungen,  die  aus  den  Kreisen
der  Arbeiter  eingereicht  werden.
Die  Prämien,  die  von  dem  Ausschuß  für  brauchbare  Vorschläge  gewährt  werden,
haben  sich  gut  bewährt  und  geben  manchem  Arbeiter  Anregung,  seine  Erfindungsgabe
zu  betätigen.
ANDERE  AUSSCHÜSSE  BZW.  VORSTÄNDE,  DIE  ARBEITER  ZU  MITGLIEDERN
HABEN.  Schon  in  der  Einleitung  wurde  darauf  hingewiesen,  daß  die  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  von  Ausschüssen  verwaltet  werden,  die  aus  Beamten  und  Arbeitern  bestehen.  Da
dies  in  sozialpolitischer  Hinsicht  sehr  wichtig  ist,  seien  hier  diejenigen  Ausschüsse  und
Vorstände,  in  denen  Arbeiter  Mitglieder  sind,  noch  einmal  besonders  aufgeführt.  Es  sind
dies  die  Ausschüsse  bzw.  Vorstände  für
Arbeiterwohnungen  und  Wohnungs-  und  Gartenprämien,
die  Junggesellenheime,
gärtnerische  Anlagen  und  Gartenbauschule,
Fischerei,
Kaufhaus,
Arbeiterspeiseanstalt  und  Erfrischungsraum,
Erholungshaus,
Lehrlingsschule,
Handfertigkeitsschule,
Bücherei,
Arbeiterkrankenkasse,
Arbeiterunterstützungskasse,
Arbeitersparkasse,
Beurlaubung  der  Arbeiter.
Ferner  sind  die  Arbeiter  in  den  Ausschüssen  der  Stiftungen,  soweit  sich  diese  nicht
nur  auf  Beamte  beziehen,  und  in  den  Vereinsvorständen  vertreten.
SOZIALSEKRETÄR.  Zur  weiteren  Förderung  der  Interessen  der  Arbeiter  ist  sowohl
in  Leverkusen  wie  auch  in  Elberfeld  das  Amt  eines  Sozialsekretärs  geschaffen  worden.
Die  Sozialsekretäre  haben  zunächst  die  Aufgabe,  den  Arbeitern  in  allen  persönlichen
Angelegenheiten  Rat  zu  erteilen.  Das  Schwergewicht  der  Fürsorgetätigkeit  ruht  in  dieser
Beziehung  in  der  Erteilung  von  Rechtsauskünften  und  in  der  Unterstützung  in  allen  staatsbürgerlichen ­
  Angelegenheiten.
Sodann  hat  jeder  Arbeiter  das  Recht,  etwaige  Beschwerden  und  Wünsche  bezüglich
des  Arbeitsverhältnisses  bei  den  Sozialsekretären  vorzubringen,  die  sie  prüfen  und  mit
            
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