Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Theodor  Hildebrand  &  Sohn,  Berlin
Hoflieferanten  Sr.  Majestät  des  Königs.
Kakao-,  Schokoladen-,  Konfitüren-,  Keks-,  Marzipan-  und
Honigkuchen-Fabrik.
1.  UNTERSTÜTZUNGSKASSEN.  Neben  der  gesetzlichen  eigenen  Betriebskrankenkasse
besteht  je  eine  Unterstützungskasse  für  kaufmännische  und  Fabrikangestellte  zur
weiteren  Unterstützung  in  Krankheits-  und  Notfällen,  deren  Grundstock  gelegentlich
einiger  Jubiläen  gelegt  wurde.
2.  SPARKASSE.  Jeder  Angestellte  ist  berechtigt,  den  zehnten  Teil  seines  Verdienstes
in  diese  Kasse  einzuzahlen.  Die  Spareinlagen  werden  mit  6  %  verzinst.
3.  PENSIONSFONDS.  Im  Jahre  1910  wurden  von  den  Inhabern  der  Firma  gelegentlich
des  25jährigen  Inhaberjubiläums  des  Herrn  Kommerzienrat  Rieh.  Hildebrand
200  000  M.  zur  Bildung  eines  Dispositionsfonds  gestiftet,  dessen  Zinserträgnisse
zu  Unterstützungs-  und  Pensionszwecken  für  männliche  Angestellte,  Verkäuferinnen
und  Direktricen  der  Firma  Verwendung  finden  sollen.  Nach  dem  Inkrafttreten
der  Angestelltenversicherung  wird  dieser  Fonds  als  Zuschußkasse  ohne  Beitrag
der  Angestellten  geführt  und  zahlt  bereits  eine  ganz  ansehnliche  Zahl  von
Pensionen  an  erwerbsunfähig  gewordene  Angestellte,  sowie  an  Witwen  und  Waisen
verstorbener  Angestellter.
4.  URLAUB  MIT  VOLLER  BEZAHLUNG  DES  EINKOMMENS.  Jeder  Angestellte
erhält  je  nach  Dauer  seiner  Beschäftigung  bis  zu  3  Wochen  Urlaub  ;  ältere  Angestellte
oder  solche,  die  sich  einer  besonderen  Kur  unterziehen  müssen,  erhalten  auch
noch  mehr.
5.  ERHOLUNGSHEIME.  Der  Firma  stehen  durch  entsprechende  Beisteuer  eine  größere
Anzahl  freier  Aufnahme-  und  Verpflegungstage  in  verschiedenen  Erholungsheimen
zu,  die  den  Angestellten  zugewendet  werden.
6.  HAUSPFLEGE.  Bei  Erkrankungen  der  Ehefrau  zahlt  die  Firma  eine  vom  Verein
Hauspflege  zu  stellende  Aufwarte-  und  Pflegefrau.
7.  KANTINE  UND  SPEISESAAL.  Während  der  Mittagszeit  stellt  die  Firma  den  Angestellten ­
  einen  großen  Speisesaal  verbunden  mit  großer  Kochanlage  zur  Verfügung,
in  dem  billiges  Mittagessen  erhältlich  ist.  Die  umfangreiche  Koch-  usw.  Einrichtung
ist  von  der  Firma  gestiftet,  und  die  Beheizung  liefert  sie  unentgeltlich,  während
die  Besorgung  des  Essens  in  den  Händen  einer  von  den  Angestellten  gewählten  Kommission ­
  liegt.  Ferner  stellt  die  Firma  einen  Raum  zum  Verkauf  von  Eßwaren
zur  Verfügung;  den  Einkauf  der  Lebensmittel  übt  die  oben  erwähnte  Kommission
            
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