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Theodor Hildebrand & Sohn, Berlin
Hoflieferanten Sr. Majestät des Königs.
Kakao-, Schokoladen-, Konfitüren-, Keks-, Marzipan- und
Honigkuchen-Fabrik.
1. UNTERSTÜTZUNGSKASSEN. Neben der gesetzlichen eigenen Betriebskrankenkasse
besteht je eine Unterstützungskasse für kaufmännische und Fabrikangestellte zur
weiteren Unterstützung in Krankheits- und Notfällen, deren Grundstock gelegentlich
einiger Jubiläen gelegt wurde.
2. SPARKASSE. Jeder Angestellte ist berechtigt, den zehnten Teil seines Verdienstes
in diese Kasse einzuzahlen. Die Spareinlagen werden mit 6 % verzinst.
3. PENSIONSFONDS. Im Jahre 1910 wurden von den Inhabern der Firma gelegentlich
des 25jährigen Inhaberjubiläums des Herrn Kommerzienrat Rieh. Hildebrand
200 000 M. zur Bildung eines Dispositionsfonds gestiftet, dessen Zinserträgnisse
zu Unterstützungs- und Pensionszwecken für männliche Angestellte, Verkäuferinnen
und Direktricen der Firma Verwendung finden sollen. Nach dem Inkrafttreten
der Angestelltenversicherung wird dieser Fonds als Zuschußkasse ohne Beitrag
der Angestellten geführt und zahlt bereits eine ganz ansehnliche Zahl von
Pensionen an erwerbsunfähig gewordene Angestellte, sowie an Witwen und Waisen
verstorbener Angestellter.
4. URLAUB MIT VOLLER BEZAHLUNG DES EINKOMMENS. Jeder Angestellte
erhält je nach Dauer seiner Beschäftigung bis zu 3 Wochen Urlaub ; ältere Angestellte
oder solche, die sich einer besonderen Kur unterziehen müssen, erhalten auch
noch mehr.
5. ERHOLUNGSHEIME. Der Firma stehen durch entsprechende Beisteuer eine größere
Anzahl freier Aufnahme- und Verpflegungstage in verschiedenen Erholungsheimen
zu, die den Angestellten zugewendet werden.
6. HAUSPFLEGE. Bei Erkrankungen der Ehefrau zahlt die Firma eine vom Verein
Hauspflege zu stellende Aufwarte- und Pflegefrau.
7. KANTINE UND SPEISESAAL. Während der Mittagszeit stellt die Firma den An
gestellten einen großen Speisesaal verbunden mit großer Kochanlage zur Verfügung,
in dem billiges Mittagessen erhältlich ist. Die umfangreiche Koch- usw. Einrichtung
ist von der Firma gestiftet, und die Beheizung liefert sie unentgeltlich, während
die Besorgung des Essens in den Händen einer von den Angestellten gewählten Kom
mission liegt. Ferner stellt die Firma einen Raum zum Verkauf von Eßwaren
zur Verfügung; den Einkauf der Lebensmittel übt die oben erwähnte Kommission