fullscreen: Entwicklung der Reklame vom Altertum bis zur Gegenwart

WERBUNG AUF DEM BAHNGELÄNDE 
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für gefällige und übersichtliche Anordnung der Plakate ge- 
troffen; einheitliche Plakatformate in regelmäßiger Anord- 
nung (100 X 70cm und 130 X9gocm Hochformat) sowie 
einheitliche Einrahmung. Vermeidung einer zu starken Häu- 
fung der Plakate an einer Wand. Freihaltung gewisser architek- 
tonisch wichtiger Linien der Bahnhofgebäude. An besonders 
auffälligen Stellen sind größere Reklamen zulässig unter An- 
passung an die architektonische Einteilung; in einzelnen 
Fällen unterliegen sie auch in gewissen Grenzen einer künst 
lerischen Zensur. 
Schaukasten sind in den größeren Verkehrsknoten: 
punkten zur direkten Ausstellung der Waren z. B. auch am 
Hauptbahnhof Zürich in Verwendung. Die Kasten werden je 
nach Aufstellungsort (Schalterhallen, Bahnsteige, Unterfüh 
rungen) nur abends oder den ganzen Tag beleuchtet. 
Lichtreklamen sind in den größeren Verkehrsknoten- 
punkten erst seit ca. 1920 zulässig und kommen hauptsächlich 
in den dunklen Geleiseunterführungen und anderen dunklen 
Räumen zur Anwendung. Aus betriebstechnischen Gründen 
(Verwirrung des Publikums, Stauungen) sind intermittierende 
Beleuchtungen nicht gestattet. Die für die Plakatreklame 
genannten Prinzipien der Anpassung an die Architektur der 
Bahnhöfe gelten auch hier. Eine Häufung sich gegenseitig 
störender Lichtreklame wurde von Anfang an vermieden. 
Die Eisenbahnwagen von Staatsbahnunternehmungen 
werden in der Regel, abgesehen von gelegentlichen Plakaten 
für große Ausstellungen, Messen und nationale V eranstaltungen, 
von denen eine Förderung des Verkehrs erwartet wird, nur 
für Fremdenverkehrsförderung und die Eigenreklame der 
Bahnen verwendet (Landschafts- und’ Städtebilder). Dagegen 
werden kleine Plakate für Geschäftszwecke schon seit Jahren 
in den Wagen zahlreicher Privatbahnen und in den Dampf- 
schiffen angebracht; da die betreffenden Wagen nur auf be- 
stimmten kürzeren Strecken verkehren, eignet sich diese 
Reklame auch für Detailgeschäfte. In den von Fremden 
frequentierten Bergbahnen der Schweiz erfolgt sie hauptsäch- 
lich für die Hotels. Für diese Plakate sind meistens einheit- 
liche Normalformate entsprechend den verfügbaren Füllungen 
der Wagenwände, Türen usw. vorgeschrieben.
	        
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