WERBUNG AUF DEM BAHNGELÄNDE
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für gefällige und übersichtliche Anordnung der Plakate ge-
troffen; einheitliche Plakatformate in regelmäßiger Anord-
nung (100 X 70cm und 130 X9gocm Hochformat) sowie
einheitliche Einrahmung. Vermeidung einer zu starken Häu-
fung der Plakate an einer Wand. Freihaltung gewisser architek-
tonisch wichtiger Linien der Bahnhofgebäude. An besonders
auffälligen Stellen sind größere Reklamen zulässig unter An-
passung an die architektonische Einteilung; in einzelnen
Fällen unterliegen sie auch in gewissen Grenzen einer künst
lerischen Zensur.
Schaukasten sind in den größeren Verkehrsknoten:
punkten zur direkten Ausstellung der Waren z. B. auch am
Hauptbahnhof Zürich in Verwendung. Die Kasten werden je
nach Aufstellungsort (Schalterhallen, Bahnsteige, Unterfüh
rungen) nur abends oder den ganzen Tag beleuchtet.
Lichtreklamen sind in den größeren Verkehrsknoten-
punkten erst seit ca. 1920 zulässig und kommen hauptsächlich
in den dunklen Geleiseunterführungen und anderen dunklen
Räumen zur Anwendung. Aus betriebstechnischen Gründen
(Verwirrung des Publikums, Stauungen) sind intermittierende
Beleuchtungen nicht gestattet. Die für die Plakatreklame
genannten Prinzipien der Anpassung an die Architektur der
Bahnhöfe gelten auch hier. Eine Häufung sich gegenseitig
störender Lichtreklame wurde von Anfang an vermieden.
Die Eisenbahnwagen von Staatsbahnunternehmungen
werden in der Regel, abgesehen von gelegentlichen Plakaten
für große Ausstellungen, Messen und nationale V eranstaltungen,
von denen eine Förderung des Verkehrs erwartet wird, nur
für Fremdenverkehrsförderung und die Eigenreklame der
Bahnen verwendet (Landschafts- und’ Städtebilder). Dagegen
werden kleine Plakate für Geschäftszwecke schon seit Jahren
in den Wagen zahlreicher Privatbahnen und in den Dampf-
schiffen angebracht; da die betreffenden Wagen nur auf be-
stimmten kürzeren Strecken verkehren, eignet sich diese
Reklame auch für Detailgeschäfte. In den von Fremden
frequentierten Bergbahnen der Schweiz erfolgt sie hauptsäch-
lich für die Hotels. Für diese Plakate sind meistens einheit-
liche Normalformate entsprechend den verfügbaren Füllungen
der Wagenwände, Türen usw. vorgeschrieben.