Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Mech.  Tricotweberei  Mattes  &  Lulj  A.  G.
Besigheim.
I.  LEISTUNGEN  DES  WOHLFAHRTSFONDS.  Der  Wohlfahrtsfonds  der  Firma  verfügt ­
  gegenwärtig  über  ein  Vermögen  von  iio  ooo  M.,  das  sich  zusammensetzt  aus  der  Max-Lutz-Stiftung
  im  Betrage  von  50  000  M.  (errichtet  vom  Mitbegründer  und  Direktor  der
Gesellschaft,  Herrn  Max  Lutz  sr.),  sowie  den  seitherigen  jährlichen  Zuweisungen  aus  dem
Reingewinn  der  Firma  im  Gesamtbetrag  von  60  000  M.  Die  Verwaltung  liegt  in  den
Händen  eines  aus  10  Personen  bestehenden  Ausschusses,  der  je  zur  Hälfte  von  den  Arbeitern
und  vom  Vorstand  der  Gesellschaft  gewählt  wird;  den  Vorsitz  führt  der  Direktor  der  Firma.
Der  Zinsertrag  des  Fondsvermögens  findet  folgende  Verwendung:
1.  zur  Beschaffung  von  Schulbüchern  und  allen  sonstigen  Lehrmitteln  für  die  Kinder
der  Arbeiter  und  Arbeiterinnen;
2.  zur  Bestreitung  der  Kosten  einer  Ferienkolonie  für  erholungsbedürftige  Kinder
der  Arbeiter  und  der  Arbeiterinnen.  Dieser  Kolonie  werden  alljährlich  30  Kinder
zugeteilt;  sie  ist  in  einem  Luftkurort  des  Mainhardter  Waldes  eingerichtet  und
zeitigt  gute  Erfolge,  was  besonders  von  den  Eltern  anerkannt  wird;
3.  zur  Unterstützung  der  Witwen  früherer  Arbeiter,  sowie  von  Arbeitern  und  Arbeiterinnen, ­
  die  sich  in  Notlage  befinden;
4.  zur  Bezahlung  der  Mobiliar-Feuerversicherungs-Prämien  für  alle  Arbeiter  und
Arbeiterinnen,  die  einen  eigenen  Hausstand  führen.  Dieser  Einrichtung  hat  es  bedurft, ­
  um  eine  große  Zahl  unserer  Arbeiter  des  Schutzes  der  Feuerversicherung  überhaupt ­
  erst  teilhaftig  werden  zu  lassen;
5.  zur  Ermöglichung  eines  Erholungsurlaubs  nach  längerer  Krankheit,  wobei  sämtliche ­
  Kosten  vom  Wohlfahrtsfonds  getragen  werden.
II.  LEISTUNGEN  DER  FIRMA  AUS  EIGENEN  MITTELN:  Seit  Bestehen  des  Gesetzes ­
  betr.  Invaliditäts-  und  Altersversicherung,  also  seit  dem  Jahre  1882,  werden  die
vollen  Beiträge  zu  dieser  Versicherung  von  der  Firma  getragen;  die  auf  die  Arbeiter  entfallende ­
  Hälfte  wird  also  nicht  eingezogen,  was  eine  Jahresausgabe  von  rund  2300  M.
bedeutet.
Seit  etwa  30  Jahren  wird  den  Arbeitern  und  Arbeiterinnen,  die  wenigstens  2  Jahre
ununterbrochen  bei  der  Firma  beschäftigt  sind,  am  Jahresschluß  eine  Prämie  gewährt.
Diese  Prämie  beläuft  sich  auf  einen  Durchschnittswochenlohn,  nebst  einer  Vergütung  von
1  M.  für  jedes  Dienstjahr;  die  Höchstprämie  beträgt  20  M.  und  wird  von  einer  großen  Zahl
von  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  erreicht.  Im  letzten  Jahre  wurden  dafür  rund  7500  M.
bezahlt.
            
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